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Scharfe Kritik am Pfarrdienstgesetz der EKD


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31 Antworten in diesem Thema

#21
Guest_Peter Wiem_*

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Der "schwarze Peter" wurde damit erfolgreich an die einzelnen Gemeinden weitergereicht.

Einer Landessynode sollte man allerdings zutrauen, dass sie weniger feige reagiert und in der Frage der Homosexualität etwas klarer Stellung bezieht. Die Bibel macht das schliesslich auch!
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#22
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22.04.11





Predigerseminar Heidelberg fordert Diskurs über Homo-Partnerschaften im Pfarrdienst






Martin Treiber: Pfarrerinnen und Pfarrer sollen in Evangelischer Kirche in Baden in homosexuellen Partnerschaften zusammenleben können



(MEDRUM) Der Direktor des Predigerseminars Heidelberg, Martin Treiber, kritisierte, daß die Synode der Evangelischen Kirche in Baden keine öffentliche Debatte über die Möglichkeit des homosexuellen Zusammenlebens von Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienst geführt hat. Dies geht aus einer Pressemitteilung einer Gruppe von elf ehemaligen und jetzigen Amtsträgern hervor, die sich zuvor in einem Offenen Brief für die Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften im Pfarrdienst der Evangelischen Kirche ausgesprochen hatten.

Martin Treiber und zehn weitere Unterzeichner erklärten zur Entscheidung der badischen Landessynode: "Wir bedauern, dass eine öffentliche Debatte des Kirchenparlaments über dieses kontroverse Thema nicht stattgefunden hat. Wir halten auch künftig daran fest, dass ein offener, konstruktiver und theologisch fundierter Diskurs Teil innerkirchlich gelebter Demokratie und versöhnter Verschiedenheit ist." Andererseits begrüßten die Unterzeichner, daß auf Grund des Beschlusses der Landessynode die Möglichkeit zum Zusammenleben von Pfarrerinnen und Pfarrern, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, künftig gegeben wird. Damit sei es künftig "in allen Fällen einer Pfarrwahl Sache des Ältestenkreises, sich für eine Pfarrperson zu entscheiden, gleichgültig und unabhängig davon, ob sie hetero‐ oder homosexuell geprägt ist und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt", heißt es in der Pressemitteilung. In ihrem Offenen Brief hatten Treiber und die Mitunterzeichner zu ihrer Forderung an die Landessynode im Januar 2010 festgestellt: "Es kann nicht zu einer angemessenen Entscheidung in der jetzigen Debatte führen, auf Sichtweisen zu beharren, die sich überholten Einsichten schulden."

Neben Treiber gehören sieben weitere, im aktiven Dienst der Evangelischen Kirche tätige Personen zu den Unterzeichnern, insbesondere Helmut Schwier, Professor für Neutestamentliche und Praktische Theologie an der Universität Heidelberg, Heike Springhart, Studienleiterin des Theologischen Studienhauses Heidelberg, Rainer Starck, Schuldekan, Karlsruhe, und Hans‐Georg Ulrichs, Pfarrer der Universitäts‐ und Studierendengemeinde Heidelberg.

Wie MEDRUM berichtete, entschied sich die badische Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Herrenalb gegen eine vorbehaltlose Übernahme des neuen Kirchenrechtes, wie es von der EKD-Synode im November 2010 verabschiedet wurde. Umstritten war in der Landessynode und ihrem Hauptausschuss die Frage, ob Pfarrerinnen und Pfarrer in einer homosexuellen Partnerschaft in Pfarrämtern generell zusammenleben können. Die Synode verzichtete nach ausführlicher Beratung im Hauptausschuß, eine gesetzliche Regelung zu treffen und einigte sich darauf, daß im Einzelfall vom Oberkirchenrat unter Beteiligung der Betroffenen entschieden werden soll. Eine Übernahme des vom Rat der EKD empfohlene Definition des Begriffes "familiäres Zusammenleben", unter dem besonders auch das Zusammenleben von Pfarrerinnen und Pfarrern in homosexuellen Partnerschaften verstanden werden soll, wurde nicht beschlossen. Die badische Landessynode ist damit in diesem Punkt nicht der Empfehlung des Rates der EKD gefolgt, die dort auch vom badischen Landesbischof Fischer unterstützt wurde.

Die von Martin Treiber mitunterzeichnete Presserklärung zur Entscheidung der badischen Landessynode wird im Internetportal der Evangelischen Kirche in Baden verbreitet. Dort findet sich ebenso die Pressemitteilung des Lesbisch-Schwulen Konvents.

Aufgabe des Predigerseminars und seines Direktors ist die Ausbildung der Lehrvikare der Evangelischen Landeskirche in Baden. Das Seminar ist eine landeskirchliche Einrichtung. Unter der Leitung der Evangelischen Landeskirche in Baden werden die Lehrvikare der Evangelischen Landeskirche in Baden während der Dauer ihres Dienstverhältnisses zur praktisch-theologischen Ausbildung zwischen der ersten und zweiten theologischen Prüfung (Kandidatengesetz) in das Seminar aufgenommen. Das Seminar und die Ausbildung der Lehrvikare wird von Martin Treiber als Seminardirektor geleitet, der zugleich regelmäßig in einem Fach der Praktischen Theologie zu lehren hat. Die Dienstaufsicht über das Predigerseminar fällt in die Aufgaben des Oberkirchrates.
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#23
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28.04.11



Pressemitteilung des Initiativkreises Evang. Kirchenprofil



Information mit Dank an unseren Kreis der Unterstützer:









Initiativkreis Evang. Kirchenprofil



PRESSEMITTEILUNG

Pfarrdienst und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften -
Stellungnahme zur Entscheidung der Frühjahrsynode der
Evangelischen Landeskirche in Baden


Die überdurchschnittlich hohe Zahl von 51 Eingaben zum § 39 des Pfarrdienstgesetzes (Ehe und Familie) bei der Badischen Frühjahrssynode zeigt, dass die theologisch-geistliche Wahrheitsfindung mit den 2010 einheitlich angenommenen Beschlussformulierungen der EKD-Synode keineswegs abgeschlossen ist. Rund zwei Drittel dieser Eingaben richteten sich gegen den Versuch, das idealisierende Konstrukt „Lebenspartnerschaft" der staatlichen Gesetzgebung dadurch „kirchlich zu adeln", dass die Pfarrämter für homosexuelle Partnerschaften geöffnet und solche Zusammenschlüsse de facto mit Ehe und Familie gleichgesetzt werden.

Bei der von der EKD-Synode in Hannover beschlossenen Textfassung des § 39 im Kontext der Erläuterungen handelt es sich um ein kirchenpolitisches Verhandlungsergebnis, das im Widerspruch zum biblischen Zeugnis steht. Indem die biblischen Gebote aus dem kanonischen Zusammenhang gerissen und nach abstrakten Prinzipien umgedeutet werden, bricht der Text mit der Geschlechter- und Sexualethik, die in der weltweiten Christenheit von Beginn an gemeinsame Überzeugung war und ist.

Hintergrund für den Synodal-Text und seine Begründung ist die seit Jahren währende EKD-weite Oberflächlichkeit in der Klärung theologisch-hermeneutischer Grundfragen; hierzu gehören die häufig benannten Schwachstellen im EKD-Text 57 („Mit Spannungen leben"), der die absurde Vorstellung von einer ethisch gestaltbaren Sünde vertritt.
Das EKD-Pfarrdienstgesetz bietet mit der Formulierung „familiäres Zusammenleben" im § 39 eine vernebelnde Öffnungsformel, die unter bewusstem Verzicht auf geistliche und begriffliche Klarheit die Landeskirchen EKD-weit langfristig gleichschalten soll, in Wirklichkeit aber, wie sich zeigt, die Spannungen innerhalb der EKD verschärft.
Die theologisch-ethische Urteilsbildung leidet derzeit unter einer hochgradig selektiven Wahrnehmung der humanwissenschaftlich festgestellten Wirklichkeit zu Homo- und Bisexualität. Dies wiederum hat zu erheblichen Defiziten in der Seelsorge an betroffenen Personen geführt.

All dies trägt dazu bei, dass die ideologischen Argumentationsmuster, die der Selbstrechtfertigung der politischen Schwulen- und Lesbenbewegung dienen, das kirchliche Denken vielfach beeinflussen und die Bindung an den lebensdienlichen biblischen Realismus in kirchlichen Verlautbarungen oftmals verdrängen.

Wir begrüßen, dass die Landessynodalen sich mit Mehrheit dagegen entschieden haben, den Formulierungen des § 39 der EKD-Synode zuzustimmen. Insgesamt weisen die genannten Missstände darauf hin, dass das reformatorische Verständnis von Gesetz und Evangelium wiederentdeckt und in Lehre, Verkündigung und Seelsorge neu und konsequent vertreten werden muss. Die theologische Arbeit ist mit diesem Synodalbeschluss keineswegs beendet, sondern in Wahrheit erst eröffnet.

Der Initiativkreis Evang. Kirchenprofil (IK EKP) ist ein Zusammenschluss von Professorinnen und Professoren der Theologie und Philosophie, von Pfarrern, Philologen und Pädagogen sowie besonders engagierten protestantischen Christen. Anliegen des Initiativkreises ist es, einen Beitrag zur Schärfung des Profils in der EKD zu leisten, um das Vertrauen in die Kirche zu stärken. Der Initiativkreis wird von weit mehr als 1000 Personen unterstützt (Unterstützerkreis: www.medrum.de/node/7600).

Stuttgart, 28. April 2011



Pressekontakt und Auskünfte:

Prof. Dr. Dr. habil. Rainer Mayer, Stuttgart, Initiativkreis Evang. Kirchenprofil

Email: info.kirchenprofil@medrum.de

Internet: www.medrum.de/content/initiativkreis-evang-kirchenprofil

Fax: 03222-9967753


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www.medrum.de/content/initiativkreis-evang-kirchenprofil





Initiativkreis Evang. Kirchenprofil





Die Diskussion über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zur Ordination und in das Pfarramt hat das Profil der Evangelischen Kirche verschwimmen lassen und das Vertrauen der Menschen in die kirchliche Arbeit beschädigt. Aus Sorge um die weitere Entwicklung der Evangelischen Kirche hat sich ein "Initiativkreis Evang. Kirchenprofil" gebildet. Der Initiativkreis will dazu beitragen, dass das Profil der Evangelischen Kirche geschärft und öffentlich deutlich erkennbar wird, um das Vertrauen der Menschen in die kirchliche Arbeit zu stärken.

Der Initiativkreis will die Gemeindeglieder ermutigen und ihnen helfen, mit den Mitgliedern der Synoden und der Kirchenleitungen die erforderlichen kritischen Gespräche zu führen. Dazu hat er wichtige Aussagen in einem Faltblatt «Die Chancen nutzen» zusammengestellt, das unter www.medrum.de/content/die-chancen-nutzen heruntergeladen, nachgedruckt und verbreitet werden kann. "Fragen und Antworten" dazu können von diesem Internetportal abgerufen werden (www.medrum.de/content/evang-kirchenprofil-fragen-und-antworten).

Pressemitteilung: → Zur Entscheidung der badischen Landessynode über Pfarrdienst und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Zum Initiativkreis gehören insbesondere:

* Prof. Dr. Peter Beyerhaus (Gomaringen bei Tübingen)
* Dozent Dr. Helmut Burkhardt (Basel)
* Prof. Dr. Edith Düsing (Hilchenbach)
* Rechtsanwalt Christian Hausen (Neumünster)
* Pfarrer Dr. Hans-Gerd Krabbe (Achern)
* Kirchenrat i.R. Hans Lachenmann (Satteldorf/Württemberg)
* Prof. Dr. Dr. Rainer Mayer (Stuttgart)
* Pastor Dr. Dieter Müller (Kiel)
* Dozent Dr. Werner Neuer (Basel)
* Prof. Dr. Rainer Nobiling (Heidelberg)
* Pastor Ulrich Rüß (Hamburg)
* Prof. Dr. Günter R. Schmidt (Erlangen)
* Dipl.-Theol. Gudrun Theurer (Freudenstadt)
* Pfarrer Rolf-Alexander Thieke (Berlin)
* Dr. phil. Karl-Heinz Wegener (Bergheim).

Wer die Absichten des Initiativkreises unterstützen will, ist herzlich eingeladen, sich der Initiative anzuschließen und in der Unterschriftenliste des Unterstützerkreises «Die Chancen nutzen - Kirchenprofil schärfen» einzutragen:

Eingabeformular → Unterstützerkreis Kirchenprofil , URL:

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"Kirchliche Adelung" homosexueller Partnerschaften im Pfarrdienst abgelehnt






Initiativkreis Evang. Kirchenprofil begrüßt Entscheidung der badischen Landessynode



(MEDRUM) Der «Initiativkreis Evang. Kirchenprofil» hat es begrüßt, daß die Frühjahrssynode der Evangelischen Landeskirche in Baden die Regelung der EKD-Synode, homosexuelle Partnerschaften im Pfarrdienst als eine mit der Ehe und Familie gleichwertige Lebensgemeinschaft einzustufen, nicht übernommen wurde. Dem Versuch, das "idealisierende Konstrukt Lebenspartnerschaft kirchlich zu adeln", so der Initiativkreis, ist damit widerstanden worden. Doch mit diesem Synodalbeschluss sei die theologische Arbeit keineswegs beendet, sondern in Wahrheit erst eröffnet, heißt es in einer heute herausgegebenen Pressemitteilung des Initiativkreises.

Wie MEDRUM berichtete, stieß das von der EKD-Synode einstimmig verabschiedete neue Pfarrdienstgesetz in der badischen Landeskirche auf zum Teil erhebliche Kritik bei den Gemeindegliedern. Zwar hatte Landesbischof Ulrich Fischer das neue Kirchenrecht bei seiner Einführung in der EKD-Synode im November 2010 als epochales Werk gelobt und plädierte auch vor der badischen Landessynode für einen liberalen Kurs, doch in Hinblick auf Pfarrdienst und homosexuelle Partnerschaften folgte die Synode nicht der Linie des Bischofs. Nach intensiver und kontrovers geführter Debatte im Hauptausschuß verzichtete das badische Kirchenparlament wegen des mangelnden Konsenses darauf, eine gesetzliche Regelung nach dem Muster des vom Rat der EKD vorgelegten Pfarrdienstgesetzes zu treffen.

Auch der Initiativkreis Evang. Kirchenprofil, zu dessen Gründung der ehemalige Oberkirchenrat der badischen Landeskirche, Klaus Baschang, wesentliche Anstöße gab, vertritt eine andere Auffassung als Landesbischof Fischer. Während Fischer die Bekenntnisgrundlagen von den neuen Regelungen nicht berührt sah und er vor der Landessynode auch Übereinstimmungen mit dem Gnadauer Gemeinschaftsverband herausstellte, steht für den Initiativkreis eine Gleichsetzung homosexueller Partnerschaften mit Ehe und Familie im Widerspruch zum biblischen Zeugnis. Das EKD-Pfarrdienstgesetz trägt eher zur Verschärfung als zur Minderung von Spannungen bei, heißt es in der Stellungnahme des Initiativkreises. MEDRUM dokumentiert die Stellungnahme im Wortlaut:

Die überdurchschnittlich hohe Zahl von 51 Eingaben zum § 39 des Pfarrdienstgesetzes (Ehe und Familie) bei der Badischen Frühjahrssynode zeigt, dass die theologisch-geistliche Wahrheitsfindung mit den 2010 einheitlich angenommenen Beschlussformulierungen der EKD-Synode keineswegs abgeschlossen ist. Rund zwei Drittel dieser Eingaben richteten sich gegen den Versuch, das idealisierende Konstrukt „Lebenspartnerschaft" der staatlichen Gesetzgebung dadurch „kirchlich zu adeln", dass die Pfarrämter für homosexuelle Partnerschaften geöffnet und solche Zusammenschlüsse de facto mit Ehe und Familie gleichgesetzt werden.

Bei der von der EKD-Synode in Hannover beschlossenen Textfassung des § 39 im Kontext der Erläuterungen handelt es sich um ein kirchenpolitisches Verhandlungsergebnis, das im Widerspruch zum biblischen Zeugnis steht. Indem die biblischen Gebote aus dem kanonischen Zusammenhang gerissen und nach abstrakten Prinzipien umgedeutet werden, bricht der Text mit der Geschlechter- und Sexualethik, die in der weltweiten Christenheit von Beginn an gemeinsame Überzeugung war und ist.

Hintergrund für den Synodal-Text und seine Begründung ist die seit Jahren währende EKD-weite Oberflächlichkeit in der Klärung theologisch-hermeneutischer Grundfragen; hierzu gehören die häufig benannten Schwachstellen im EKD-Text 57 („Mit Spannungen leben"), der die absurde Vorstellung von einer ethisch gestaltbaren Sünde vertritt.
Das EKD-Pfarrdienstgesetz bietet mit der Formulierung „familiäres Zusammenleben" im § 39 eine vernebelnde Öffnungsformel, die unter bewusstem Verzicht auf geistliche und begriffliche Klarheit die Landeskirchen EKD-weit langfristig gleichschalten soll, in Wirklichkeit aber, wie sich zeigt, die Spannungen innerhalb der EKD verschärft.
Die theologisch-ethische Urteilsbildung leidet derzeit unter einer hochgradig selektiven Wahrnehmung der humanwissenschaftlich festgestellten Wirklichkeit zu Homo- und Bisexualität. Dies wiederum hat zu erheblichen Defiziten in der Seelsorge an betroffenen Personen geführt.

All dies trägt dazu bei, dass die ideologischen Argumentationsmuster, die der Selbstrechtfertigung der politischen Schwulen- und Lesbenbewegung dienen, das kirchliche Denken vielfach beeinflussen und die Bindung an den lebensdienlichen biblischen Realismus in kirchlichen Verlautbarungen oftmals verdrängen.

Wir begrüßen, dass die Landessynodalen sich mit Mehrheit dagegen entschieden haben, den Formulierungen des § 39 der EKD-Synode zuzustimmen. Insgesamt weisen die genannten Missstände darauf hin, dass das reformatorische Verständnis von Gesetz und Evangelium wiederentdeckt und in Lehre, Verkündigung und Seelsorge neu und konsequent vertreten werden muss. Die theologische Arbeit ist mit diesem Synodalbeschluss keineswegs beendet, sondern in Wahrheit erst eröffnet.

Der Initiativkreis Evang. Kirchenprofil (IK EKP) ist ein Zusammenschluss von Professorinnen und Professoren der Theologie und Philosophie, von Pfarrern, Philologen und Pädagogen sowie besonders engagierten protestantischen Christen. Anliegen des Initiativkreises ist es, einen Beitrag zur Schärfung des Profils in der EKD zu leisten, um das Vertrauen in die Kirche zu stärken. Der Initiativkreis wird von weit mehr als 1000 Personen unterstützt (Unterstützerkreis: www.medrum.de/node/7600).

Stuttgart, 28. April 2011

Initiativkreis Evang. Kirchenprofil, Prof. Dr. Dr. habil. Rainer Mayer, Stuttgart,
Email: info.kirchenprofil@medrum.de
Internet: www.medrum.de/content/initiativkreis-evang-kirchenprofil
Fax: 03222-9967753

Wie aus dem Initiativkreis gegenüber MEDRUM festgestellt wurde, sieht er bei seiner theologischen Analyse eine weitgehende Übereinstimmung mit der Haltung des Gnadauer Gemeinschaftsverbandes, dessen Vorsitzender Michael Diener keinen Zweifel daran gelassen habe, daß die homosexuelle Praxis Gottes Willen widerspricht. Bedauerlicherweise sei dies von Landesbischof Fischer, als er sich bei seinem Bericht vor der Landessynode auf Diener berufen habe, jedoch unerwähnt geblieben und habe Anlaß zu erheblichen Irritationen gegeben. Der Initiativkreis Evang. Kirchenprofil will demgegenüber für Klarheit sorgen, die sich an dem Leitwort ausrichtet: "Berufen zu Zeugen des Evangeliums - und seiner lebenserneuernden Kraft".
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Für „bußfertige Korrektur“ des Pfarrdienstgesetzes





Eberhard Hoppe: Vereinigung für Bibel und Bekenntnis gegen „Homo-Ehe“ im Pfarrhaus.


Eschenburg (idea) – Eine „bußfertige Korrektur“ des im vorigen November von der EKD-Synode beschlossenen Pfarrdienstgesetzes fordert die Evangelische Vereinigung für Bibel und Bekenntnis (EVBB) in Hessen und Nassau.

Das Gesetz ermöglicht es Landeskirchen, das Pfarrhaus für das Zusammenleben homosexueller Partner zu öffnen. Scharfe Kritik daran übt der Vorsitzende der Evangelischen Vereinigung, Verbandspfarrer Eberhard Hoppe (Eschenburg/Mittelhessen). Bisher habe das Pfarrdienstgesetz vorgesehen, „dass Pfarrer und Pfarrerinnen im Pfarrhaus nicht zuletzt als Vorbild in einem biblisch begründeten Lebensstil leben sollen“. Doch nun würden alle Lebensformen als gleichwertig dargestellt, so Hoppe im Rundbrief seiner Organisation. Wenn aber ein Mann mit einem Mann und eine Frau mit einer Frau im Pfarrhaus wohnen könnten, sei dies „ein irreführendes Vorbild für unsere Gesellschaft“.

Das entspreche nicht dem biblischen Familienbegriff. Wenn es nicht zu einer Korrektur komme, verspiele die Kirche den Segen Gottes und werde nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der weltweiten Ökumene eine unbedeutende Randerscheinung. Der Rundbrief der Vereinigung wird an 4.800 Freunde und Mitglieder versandt. Hoppe ist Verbandspfarrer des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Herborn. Die hessen-nassauische Kirche war Vorreiter für die „Homo-Ehe“ im Pfarrhaus. Sie hatte bereits 2002 beschlossen, dass homosexuelle Pfarrer mit ihren Partnern in der Dienstwohnung leben können, sofern Kirchenvorstand und Kirchenleitung zustimmen.

Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Evangelische Landeskirche im Rheinland. In anderen Landeskirchen ist dies nur in Einzelfällen nach einer Prüfung durch die Kirchenleitung möglich (zum Beispiel in Württemberg) oder nicht zulässig (etwa in Sachsen).
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Sachsen: Debatte um Homosexualität droht Kirche zu spalten





Chemnitz (idea) - Der umstrittene Paragraf 39 des Pfarrdienstgesetzes der EKD droht die sächsische Landeskirche zu spalten. Der Landesverband Landeskirchlicher Gemeinschaften, dem rund 460 Gemeinschaften angehören, die mit ihren Angeboten mehr als 10.000 Menschen erreichen, hat sich jetzt mit einem Offenen Brief an den Bischof gewandt.

In dem Paragraf und der dazugehörigen Begründung ist geregelt, dass homosexuelle Geistliche mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben dürfen, wenn ihre Beziehung auf Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung angelegt ist und die jeweilige Landeskirche dem zustimmt. Wie der Vorsitzende des sächsischen Gemeinschaftsverbands, Prof. Johannes Berthold (Moritzburg), schreibt, habe dies in vielen Gemeinschaften „zu Irritationen und Diskussionen geführt“. Sollte diese Regelung von der sächsischen Landeskirche übernommen werden, würde das nicht nur die geistliche, sondern auch die äußere Einheit der Landeskirche gefährden, heißt es weiter. Denn Mitglieder der Landeskirchlichen Gemeinschaften würden aus Gewissensgründen aus der Kirche austreten oder „innerlich emigrieren“.

Der Vorstand des sächsischen Gemeinschaftsverbandes bittet die Leitung der Landeskirche deshalb, den Paragraf 39 „aufgrund der in der Begründung beschriebenen Ausweitung“ nicht zu übernehmen und homosexuelle Partnerschaften auch in Zukunft nicht zu segnen. Allein die Heilige Schrift habe für Lehre und Leben der Kirche normierende Kraft, „auch wenn dies gesellschaftlichen Trends oder Forderungen einzelner Gruppierungen entgegensteht“. Das Pfarrdienstgesetz war auf der EKD-Synode im vorigen November in Hannover einstimmig verabschiedet worden.
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EKD-Pfarrdienstgesetz: Keine „Gefahr im Verzug“






Bad Eilsen (idea) – In Zusammenhang mit dem neuen Pfarrdienstgesetz der EKD hat der schaumburg-lippische Landesbischof Karl-Hinrich Manzke (Bückeburg) Kritik an einem Offenen Brief von acht Altbischöfen geübt.

Sie wenden sich gegen eine generelle Öffnung des Pfarramts für Theologen in homosexuellen Partnerschaften. Unter den Unterzeichnern sind zwei Altbischöfe aus Schaumburg-Lippe: Heinrich Hermanns und Jürgen Johannesdotter. Nach ihrer Ansicht muss Homosexualität der Bibel zufolge als „widernatürlich und schöpfungswidrig“ beurteilt werden. Nach dem im vorigen November in der EKD-Synode einstimmig verabschiedeten Pfarrdienstgesetz besteht die Möglichkeit, dass Theologen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, Pfarrer werden – vorausgesetzt die jeweilige Landeskirche stimmt zu. Landeskirchen, die – wie Schaumburg-Lippe – der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) angehören, können bis zum Herbst Stellungnahmen abgeben. Wie Manzke am 28. Mai laut Manuskript in seinem Bericht vor der Landessynode in Bad Eilsen ausführte, zeichne sich ab, dass das Pfarrdienstgesetz in den Mitgliedskirchen der VELKD „im Wesentlichen eine übernehmende Anwendung finden soll“. Die Altbischöfe hätten angeregt, nur dem bewusst offen formulierten Paragrafen 39 zuzustimmen, aber nicht den Erläuterungen. Der Paragraf lautet: „Pfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensführung im familiären Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen der Ordination gebunden. Hierfür sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend.“

Keine liberaleren Regelungen

Laut Manzke suggerieren die früheren Kirchenleiter fälschlicherweise, dass „Gefahr im Verzug“ sei: „Es ist bedauerlich, dass die Bischöfe im Ruhestand, die ansonsten mit Recht darauf hinweisen, dass eine Kirche sich an dem biblischen Zeugnis auszurichten hat, von falschen Voraussetzungen ausgehen und durch die sehr fehlerhafte Darstellung von Sachverhalten unnötige Unruhe stiften und Verdächtigungen stärken.“ Vor Jahren hätten sich die Bischöfe der VELKD darauf verständigt, dass die sexuelle Orientierung einer Person bei der Übernahme in den Pfarrdienst kein Einstellungskriterium sein dürfe. Es bedrücke ihn, dass die Altbischöfe nun von diesem Konsens, den sie zum großen Teil miterarbeitet hätten, nun abrückten. Es sei definitiv nicht so, dass durch das Pfarrdienstgesetz neue und liberalere Regelungen geschaffen werden sollten. Manzke: „Das Gesetz selber gibt das nicht her – und unsere Regelung in Schaumburg-Lippe allemal nicht.“ Es gebe keine Tendenz, „der im Pfarrergesetz erkennbare Hochschätzung von Ehe und Familie Abbruch zu tun und Gegenteiliges zu wollen oder zu lehren“. Manzke fügt hinzu: „Was mich betrifft schon gar nicht.“

Verjüngung der Pfarrerschaft

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe hat rund 59.000 Mitglieder in 22 Gemeinden. Wie Manzke weiter erläuterte, sei eine Verjüngung der Pfarrerschaft für die künftige Entwicklung besonders wichtig. Bis zum Jahr 2020 sollen sieben Gemeindepfarrstellen gestrichen werden; in den Ruhestand gehen 13 Pastoren – darunter sechs Inhaber von Sonderpfarrstellen oder bereits beurlaubte Geistliche. Gleichzeitig sollen laut einem Beschluss der Landessynode sieben neue Vikare in Ausbildung genommen werden.

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Pietistische Verbände sorgen sich um Einheit der Kirche






Württemberg: Große Unruhe wegen homosexueller Partnerschaften im Pfarrhaus.



Stuttgart (idea) – Der württembergische Pietismus sorgt sich um die Einheit der Landeskirche. Anlass ist die Frage, ob gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus erlaubt werden sollen.

Darüber wird die Landessynode vom 30. Juni bis 2. Juli in Heidenheim beraten. Nach Ansicht der Vorsitzenden von 13 pietistischen Verbänden, Missionswerken und Ausbildungsstätten geht es nicht nur um wesentliche ethische Probleme, sondern vor allem um die theologische Frage, welche Bedeutung die Heilige Schrift für die evangelische Kirche als „Kirche des Wortes“ habe. Bei den Verantwortlichen in Gemeinschaften und Kirchengemeinden sei eine Unruhe entstanden, „wie es sie in den vergangenen Jahrzehnten nicht gegeben“ habe. Die synodale Entscheidung werde Auswirkungen auf die örtlichen Gemeinschaften haben. In ihrem Offenen Brief an Landesbischof Frank Otfried July, Synodalpräsidentin Christel Hausding und das Kollegium des Oberkirchenrats begrüßen die Vorsitzenden den bisherigen Grundsatz, keine homosexuellen Beziehungen im Pfarrhaus zuzulassen. Allerdings hätten ihn bereits getroffene Entscheidungen des Oberkirchenrats zugunsten von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften konterkariert. Ende 2010 hatte das Personaldezernat auf idea-Anfrage mitgeteilt, dass es fünf solcher Lebensgemeinschaften in Dienstwohnungen gebe. Wie es in dem Offenen Brief weiter heißt, sei die Bibel Richtschnur für kirchliches Handeln. Aus ihr gehe hervor, dass praktizierte Homosexualität nicht dem Willen Gottes entspreche. Dieser werde nicht durch das Gebot der Nächstenliebe relativiert, das auch gegenüber Menschen mit homosexuellen Neigungen gelte.

Solidarität mit Seelsorgeverbänden

In dem Schreiben wird ferner zur Solidarität mit dem evangelischen Fachverband für Sexualethik und Seelsorge „Weißes Kreuz“, der Beratungsstelle „Wüstenstrom“ und der Offensive Junger Christen mit dem Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft aufgerufen. Diese Organisationen, die sich in besonderer Weise um gleichgeschlechtlich empfindende Menschen kümmern, würden teilweise herabwürdigend dargestellt. Wer unter einer homosexuellen Neigung leide und eine Begleitung wünsche, die auch für Veränderung offen sei, müsse in der Kirche entsprechende Angebote erhalten. „Das sollte auch in landeskirchlichen Publikationen zu Fragen der Homosexualität einen Niederschlag finden.“ Bei der anstehenden Diskussion in der Synode, ob homosexuelle Pfarrer mit ihrem Partner im Pfarrhaus wohnen dürfen, müsse außerdem der ökumenische Horizont berücksichtigt werden. Der Konsens, der die breite Mehrheit reformatorischer, orthodoxer, anglikanischer und römisch-katholischer Christen weltweit verbinde, drohe, von wenigen protestantischen Kirchen im Westen verlassen zu werden.

Rund 1.000 Gemeinschaften

Die 13 Organisationen sind in der Arbeitsgemeinschaft „Gnadau-Württemberg“ zusammengeschlossen. Sie vertreten nach eigenen Angaben rund 1.000 Landeskirchliche Gemeinschaften und wissen sich darüber hinaus mit vielen Kirchengemeinden verbunden. Hinter dem Schreiben stehen der Gemeinschaftsverband „die Apis“, der Süddeutsche und der Liebenzeller Gemeinschaftsverband, der Württembergische Brüderbund, das Chrischona-Gemeinschaftswerk, der Südwestdeutsche Jugendverband „Entschieden für Christus“ (EC), das Diakonissenmutterhaus Aidlingen, die Schwesternschaft der Liebenzeller Mission, die Gnadauer Brasilienmission, die Evangelische Karmelmission, die Liebenzeller Mission, das Albrecht-Bengel-Haus und die Internationale Hochschule Liebenzell.
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Württemberg: Kirchenleitung will EKD-Pfarrdienstrecht übernehmen





Heidenheim (idea) – Die württembergische Landeskirche sollte das Pfarrdienstrecht der EKD einschließlich des umstrittenen Abschnitts über Ehe und Familie übernehmen. Dafür hat sich der Oberkirchenrat bei der Sommertagung der Landessynode am 2. Juli in Heidenheim ausgesprochen.

Für den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gelte die Aussage von Landesbischof Frank Otfried July (Stuttgart), dass solche Beziehungen im Pfarrhaus grundsätzlich nicht möglich seien, erklärte Oberkirchenrat Erwin Hartmann (Stuttgart). Nur ausnahmsweise könnten homosexuelle Pfarrer mit ihrem Partner im Pfarrhaus zusammenleben. Voraussetzung sei, dass der jeweilige Kirchengemeinderat zustimme. Hartmann kündigte an, dass die „restriktive Rechtspraxis“ der Landeskirche mit dem EKD-Recht in Einklang stehe und fortgeführt werde. Bei den Beratungen in der EKD seien die württembergischen Bedenken gegen den Abschnitt über Ehe und Familie „in einem intensiven Dialog“ berücksichtigt worden. Der entsprechende Abschnitt besagt, dass familiäre Beziehungen im Pfarrhaus verlässlich und dauerhaft gestaltet sein sollen. Dies wird allgemein als Erlaubnis verstanden, dass homosexuelle Pfarrer, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, mit ihrem Partner im Pfarrhaus wohnen dürfen. Im Herbst wird die Synode eine Klausurtagung zum Umgang mit Homosexualität abhalten.

„Lebendige Kirche“ verlangt Klarstellung

In einer längeren Aussprache kündigte ein Sprecher des theologisch konservativen Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“, Dekan Volker Teich (Schorndorf), an, dass einer Übernahme des EKD-Gesetzes nur bei einer Klarstellung zugestimmt werde, dass die Ehe das Leitbild auch für Pfarrer bleibe. Aus theologischer Sicht müsse man gleichgeschlechtliche Beziehungen ablehnen. Bei einer Gleichstellung von homosexuellen Beziehungen mit der Ehe drohten eine Spaltung der Landeskirche und eine Trennung von der Ökumene. Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Pfarrer Werner Schmückle (Stuttgart), sagte, dass das Pfarrhaus für viele Kirchenmitglieder ein Orientierungspunkt sei. Gleichgeschlechtliche Beziehungen seien keine von Gott gewollte Lebensform und stünden daher auch nicht unter dem Segen Gottes.

Offene Kirche: Keine ökumenische Belastung

Jutta Henrich (Ulm) wies im Namen des Gesprächskreises „Offene Kirche“ die Sorge zurück, bei Übernahme des EKD-Gesetzes drohe eine Kirchenspaltung. Eine Volkskirche müsse auf die Mitte ihrer Mitglieder schauen, und diese wolle eine Kirche der Freiheit. Auch frühere Entscheidungen, die nicht mit der Mehrheit der Kirchen übereinstimmten, hätten die ökumenischen Beziehungen nicht dauerhaft belastet. Dazu gehörten beispielsweise die Erlaubnis der Reformatoren, dass Pfarrer heiraten dürfen, und die Einführung der Frauenordination. Der Jurist Marc Dolde (Gäufelden bei Böblingen) vom selben Gesprächskreis sagte, dass die Bibel nicht Gottes Wort sei. Maßgeblich sei Jesus Christus, der eine bedingungslose Akzeptanz unterschiedlich geprägter Menschen gewollt habe. Diese Bewertung der Bibel wurde von Steffen Kern („Lebendige Gemeinde“) als nicht hinnehmbarer Gegensatz zu den Bekenntnisgrundlagen der Christenheit zurückgewiesen. Sprecher der Gesprächskreise „Evangelium und Kirche“ und „Kirche für morgen“ äußerten grundsätzliche Zustimmung zum EKD-Gesetz.

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Offene Kirche: Keine ökumenische Belastung

Jutta Henrich (Ulm) wies im Namen des Gesprächskreises „Offene Kirche“ die Sorge zurück, bei Übernahme des EKD-Gesetzes drohe eine Kirchenspaltung. Eine Volkskirche müsse auf die Mitte ihrer Mitglieder schauen, und diese wolle eine Kirche der Freiheit.


Eine Volkskirche ist also "der Mitte ihrer Mitglieder" verpflichtet, und nicht zuerst der Bibel?
Also hat die Situationsethik Vorrang vor den Masstäben Gottes!

Um situationsbezogen mein Leben gestalten zu wollen brauche ich als Letztes eine Kirche, die alles gutheisst, was die Mehrheit begrüsst.
Dann habe ich persönlich von einer Flasche Bier oder einer Schachtel Zigaretten mehr, als von einem möglichst publikumswirksamen Gewäsche einer Institution, die ihren Auftrag samt ihren Auftraggeber schon längst aus den Augen verloren hat.
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#32
1.Kor.1,30

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Was soll's: Die EKD steht sowieso nicht auf biblischer Grundlage, man denke allein an die Säuglinstaufe, die keine Grundlage in der Heiligen Schrift hat.

Seit wann war diese "Volkskirche" der Bibel denn wirklich verpflichtet?
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