Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Scharfe Kritik am Pfarrdienstgesetz der EKD


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
31 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

[tt_news]=92975&cHash=d470e409959129644080633d4ad211d8





Scharfe Kritik am Pfarrdienstgesetz der EKD






Vorwurf: EKD-Synode hat sich über klare Aussagen der Bibel hinweggesetzt.


Siegen/Walsrode (idea) – Scharfe Kritik an dem von der EKD-Synode im November beschlossenen Pfarrdienstgesetz haben drei theologisch konservative Verbände geübt.

Das Gesetz ermöglicht es den Landeskirchen, das Pfarrhaus für homosexuelle Partnerschaften zu öffnen. Die EKD-Synode setze sich damit über klare Aussagen der Heiligen Schrift und der neutestamentlichen Ethik hinweg, heißt es in einer von dem Evangelischen Gemeinschaftsverband Siegerland-Wittgenstein (Siegen), dem Gemeindehilfsbund und dem Gemeindenetzwerk (beide Walsrode) unterzeichneten Erklärung. Zudem stehe die neue Regelung im Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stelle. Der in den Paragraphen über „Ehe und Familie“ eingefügte Begriff des „familiären Zusammenlebens“ stelle gleichgeschlechtliche Partnerschaften als gleichwertige Lebensform neben die Ehe und legitimiere sie kirchlich. Dies gehe aus der dem Kirchengesetz beigegebenen Begründung hervor.

Vorbildfunktion von Amtsträgern wird zerstört

Die Ehe als Stiftung und Wohltat Gottes werde durch das neue Pfarrdienstgesetz unterlaufen, heißt es weiter. Eine Vorbildwirkung christlicher Amtsträger, die in ihrer Lebensführung an Grundsätze neutestamentlicher Ethik gebunden seien, werde zerstört. Die Kirche, die Salz und Licht in einer desorientierten Gesellschaft sein solle, verliere an Salzkraft. Das neue Pfarrdienstgesetz belaste zudem die weltweiten Beziehungen der EKD. An Bibel und Bekenntnis orientierte Christen würden irritiert und weiter von der Evangelischen Kirche entfremdet. „Paragraph 39 des neuen Pfarrdienstgesetzes hat vor der Heiligen Schrift keinen Bestand. Für Christen, die sich an die Bekenntnisse der Kirche halten, hat er keine Bindekraft“, so die Verbände.

Pfarrdienstgesetz ändern

Die Verfasser fordern die EKD auf, das Pfarrdienstgesetz zu ändern, um Ehe und Familie wirksam zu schützen. Die Stellungnahme zu dem Gesetz entstand auf einem theologischen Seminar, an dem hauptamtliche Prediger, Vorstandsmitglieder und ihre Frauen vom 31. Januar bis 3. Februar in Walsrode teilnahmen. Unterzeichner sind der Präses des Gemeinschaftsverbandes, Manfred Gläser (Hilchenbach), der Vorsitzende des Gemeindehilfsbundes, Pastor Joachim Cochlovius (Walsrode) und der Öffentlichkeitsreferent des Gemeindenetzwerks, Pastor Rolf-Alexander Thieke (Berlin). Der Evangelische Gemeinschaftsverband Siegerland-Wittgenstein ist mit 3.500 Mitgliedern der größte Gemeinschaftsverband in Nordrhein-Westfalen. Der Gemeindehilfsbund hat etwa 560 Mitglieder und Freunde; dem Gemeindenetzwerk gehören rund 70 bibel- und bekenntnisorientierte Organisationen und Einzelpersonen an.


  • 0

#2
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!





16.02.11






1000 mal mehr Ehen als gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften






(MEDRUM) Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften haben in der aktuellen Auseinandersetzung in der Evangelischen Kirche in Deutschland um das neue Pfarrdienstgesetz einen wesentlich größeren Stellenwert als in der Lebenswirklichkeit. Auf 1.000 Ehen kommt nur eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft.

Wie aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, gab es in Deutschland im Jahr 2010 mehr als 35 Millionen Ehepartner. Dies entspricht einer Zahl von mehr als 17,5 Mio. Ehen. Die Zahl der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ist im Verhältnis dazu fast verschwindend gering. Sie lag unterhalb von 20.000. Dies bedeutet: In Deutschland gibt es 1.000 mal mehr Ehen als Lebenspartnerschaften. Der Anteil eingetragener homosexuell orientierter Partnerschaften beträgt im Verhältnis zu Ehen nur ein Promille.

Diese Größenverhältnisse konterkarieren Schätzungen, wie sie von Lesben- und Schwulenverbänden immer wieder genannt werden, nach denen der Anteil homosexuell orientierte Menschen angeblich zwischen 10 und 15 Prozent betragen soll. Sogar die rot-grüne Landesregierung von NRW bezog sich bei ihrer Ausschreibung für die Erstellung eines Aktionsplanes gegen Homophobie auf derartige Schätzungen. Schon allein die amtliche Meldestatistik über Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften zeigt, dass diese Schätzungen die Realität nicht widerspiegeln.

Angesichts ihrer realen Bedeutung in der Lebenswirklichkeit der Bürger wird dem Thema Homosexualität dennoch nicht nur in der Politik eine enorm große Bedeutung beigemessen. So haben die kirchenleitenden Gremien der EKD bei ihrer Novellierung des Pfarrdienstgesetzes einen Familienbegriff eingeführt, unter den künftig auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften fallen sollen. Dies soll den kirchenrechtlichen Rahmen für die evangelischen Landeskirchen bilden, in dem die Ehe trotz ihrer zentralen biblischen und überragenden gesellschaftlichen Bedeutung in ihrer Leitbildfunktion relativiert wird und stattdessen gleichgeschlechtliche Partnerschaften als gleichwertig und ebenso für das Pfarramt geeignet angesehen werden.
  • 0

#3
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Pastor Holmer: EKD hat 'biblische Grenze überschritten'





Bekannter Pastor wendet sich in einem offenen Brief gegen das von der EKD-Synode im Herbst beschlossene Pfarrdienstrecht, das es den Landeskirchen ermöglicht, das Zusammenleben homosexueller Partner im Pfarrhaus zu gestatten


Serrahn (kath.net/idea) Der 1990 als Gastgeber von Erich und Margot Honecker bekannt gewordene Pastor Uwe Holmer (Serrahn/Mecklenburg) ist in tiefer Sorge um die evangelische Kirche. Anlass ist das von der EKD-Synode im Herbst beschlossene Pfarrdienstrecht, das es den Landeskirchen ermöglicht, das Zusammenleben homosexueller Partner im Pfarrhaus zu gestatten.

„Mit dem neuen Pfarrdienstgesetz ist nun für alle sichtbar eine biblische Grenze überschritten“, schreibt der evangelikale Theologe in einem Offenen Brief an den EKD-Ratsvorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf). Die Kirche habe damit den reformatorischen Grundsatz „Allein die Schrift“ als Regel und Richtschnur für Lehre und Leben aufgegeben.

Praktizierte Homosexualität lasse sich nicht „mit den deutlichen Aussagen der Heiligen Schrift“ vereinbaren, so Holmer. Seine Haltung bedeute keine Diskriminierung Homosexueller. Auch sie seien von Gott geliebt: „Aber homosexuelle Praxis kann ich nur als Sünde sehen, vor der die Bibel warnt.“

Wörtlich schreibt er: “Ich will es auf keinen Fall bei der Ablehnung praktizierter Homosexualität bewenden lassen. Ich denke positiv, vom biblischen Leitbild der Ehe her. Von daher sehe ich die Sexualität und die Polarität von Mann und Frau als eine gute Gabe Gottes und freue mich über die je eigenen Gaben, die Gott jeder Frau und jedem Mann gegeben hat.

Ich halte es für die Berufung Gottes und ein großes Glück für den Menschen, eine liebevolle Ehe und eine fröhliche Familie zu erstreben. Es steht außer Zweifel, dass ein Volk viele gesunde Familien braucht. Deshalb ist eine Kirche von Gott her verpflichtet, das biblische Leitbild den Menschen vor Augen zu stellen.”

Nach der Heiligen Schrift habe Gott Mann und Frau zur lebenslangen Ehe geschaffen und zur Zeugung und Erziehung von Kindern berufen. Gott könne auch zur Kinderlosigkeit berufen: „Aber Homosexualität ist nach Gottes Wort keine Berufung, sondern Folge der allgemeinen Gottlosigkeit, an der der Betroffene oft nicht einmal selber schuld ist.“ Man müsse Homosexuelle ermutigen, an der Veränderung ihrer Sexualität „in der Kraft des Heiligen Geistes zu arbeiten“ oder – wo das nicht gelinge – zölibatär zu leben.


„Ich gehe in die innerkirchliche Opposition“

Holmer begrüßt, dass die mecklenburgische Kirche „noch zurückhaltend ist in der Übernahme unbiblischer Lehren“. Zugleich stellt Holmer klar: „Sollte auch unsere Landeskirche bzw. die kommende Nordkirche ihre Pfarrhäuser für praktizierende homosexuelle Paare öffnen, werde ich mich keinem kirchlichen Vorgesetzten unterordnen, der diesem Gesetz zustimmt.“ Er könne in einem solchen Amtsträger keinen geistlichen Hirten sehen. Holmer: „Ich trete nicht aus der Kirche aus, sondern gehe in die innerkirchliche Opposition.“

Zur Begründung für seine Haltung führt der Pastor weiter aus: „Ich will, dass meinen (Enkel-)Kindern das biblische Leitbild einer Familie mit Mann und Frau und Kindern vor Augen gestellt wird. Und ich wünsche und bete, dass sie es übernehmen. Ich will aber nicht, dass das evangelische Pfarrhaus mit dem Anspruch des geistlichen Amtes ihnen nahelegt, homosexuelle Partnerschaft sei ebenfalls ein biblisches Leitbild.“

Vom evangelischen Pfarrhaus solle biblische Weisung ins Land gehen. Diese Einrichtung sei über Jahrhunderte „ein segensreiches Vorbild in unserem Volk gewesen“. Diese Vorbildwirkung schwinde stark.

Gesetz versperrt Muslimen Zugang zur Kirche

Die Öffnung der Pfarrhäuser für Homosexuelle und die öffentliche Anerkennung der Homosexualität als christliche Lebensform trenne die evangelische Kirche auch von der Ökumene: Die überwiegende Mehrheit der Kirchen sehe homosexuelle Praxis als nicht vereinbar mit der biblischen Lehre an.

Auch den Muslimen werde durch das neue Pfarrdienstgesetz der Zugang zur Kirche und ihre Integration in Deutschland versperrt. „Juden und Muslime sehen praktizierte Homosexualität als Gräuelsünde an.“ Holmer fragt: „Sieht die EKD eigentlich, wie sie durch dieses Gesetz den Muslimen den Zugang zu Glauben und Leben in Deutschland versperrt? Verachtung wäre noch die mildeste Form der muslimischen Ablehnung.“

Kirche verliert an Orientierungskraft

Der Theologe sieht seinen Brief auch als „Appell an die bekennenden Gruppen, sich zu einigen und bekennende Christen zu sammeln, damit sie ihre Kirche nicht verlassen“. Er beklagt, dass Kirchenleitungen ihr Wächteramt immer weniger wahrnehmen, die Leugnung biblischer Heilstatsachen dulden und mit ansehen, „wie gläubige Christen ihre Kirche verlassen“. Die Kirche verliere ständig an Mitgliedern, Einfluss sowie an Leucht- und Orientierungskraft: „Das ist auch für unser Volk ein tiefer Schaden.“


  • 0

#4
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Widerstand gegen Verlust der Leucht- und Orientierungskraft der Evang. Kirche




Offener Brief von Pastor Uwe Holmer an den Ratsvorsitzenden der EKD, Präses Nikolaus Schneider

(MEDRUM) Das von der EKD-Synode im November des vergangenen Jahres beschlossene Pfarrdienstrecht hat einen kirchenrechtlichen Rahmen für das Zusammenleben homosexueller Partner im Pfarramt der Landeskirchen geschaffen. Dies war Anlaß für Pastor Uwe Holmer, sich in einem Offenen Brief an Präses Nikolaus Schneider, den Ratsvorsitzenden der EKD, zu wenden. Er schildert, welches Leid ihm die Haltung der Synode bereitet. Sein Fazit lautet: "Widerstand im Namen des Herrn nach dem Vorbild der Reformatoren".

Uwe Holmer, dessen Familie schon in der ehemaligen DDR gelitten hat, erfährt nun erneut Leid und Bedrängnis. Zunehmend werde das Wächteramt durch die Kirchenleitungen nicht mehr wahrgenommen. Die Kirche verliere dadurch an Leucht- und Orientierungskraft. Mit dem Pfarrdienstgesetz sei nun sichtbar für alle eine biblische Grenze überschritten worden. Die Zielrichtung der EKD, so Holmer, sei nun klar. Für ihn ergibt sich daraus: "Widerstand im Namen des Herrn nach dem Vorbild der Reformatoren, der Väter der Bekennenden Kirche und der jüngsten Erklärung der acht Altbischöfe."

MEDRUM dokumentiert den Brief von Pastor Uwe Holmer:


Offener Brief an den Ratsvorsitzenden der EKD

Sehr verehrter Herr Vorsitzender,

ich bin dankbar für meine evangelische Kirche. Ich bin in ihr getauft, konfirmiert und gelehrt worden. Und seitdem ich in der Landeskirchlichen Gemeinschaft eine bewusste Entscheidung für ein Leben mit Jesus getroffen habe und meines Heils gewiss geworden bin, wurde es mir zur Freude und zum Auftrag, lebenslang den Dienst der Verkündigung des Evangeliums in unserem Land zu tun.

Zunehmend aber leide ich an unserer Kirche. Zunehmend nehmen Kirchenleitungen ihr Wächteramt nicht wahr, dulden die Leugnung biblischer Heilstatsachen und sehen mit an, wie enttäuschte gläubige Christen ihre Kirche verlassen. Ständig verliert unsere evangelische Kirche an Mitgliedern, an Einfluss sowie an Leucht- und Orientierungskraft. Das ist auch für unser Volk ein tiefer Schaden. Mit dem neuen Pfarrdienstgesetz ist nun für alle sichtbar eine biblische Grenze überschritten. Das reformatorische „sola scriptura“, die alleinige Geltung der Heiligen Schrift als „Regel und Richtschnur für Lehre und Leben“ in der evangelischen Kirche ist mit diesem Gesetz aufgegeben. Unsere Kirche soll aber nach Gottes Willen „die Gemeinde des lebendigen Gottes, ein Pfeiler und eine Grundfeste der Wahrheit“ sein (1. Timotheus 3,15). Praktizierte Homosexualität lässt sich mit den deutlichen Aussagen der Heiligen Schrift nicht vereinbaren.

Es gibt für mich einen weiteren, wichtigen Grund dafür, dass ich homosexuelle Partnerschaft im Pfarrhaus ablehne: Ich will, dass meinen (Enkel-)Kindern das biblische Leitbild einer Familie mit Mann und Frau und Kindern vor Augen gestellt wird. Und ich wünsche und bete, dass sie es übernehmen. Ich will aber nicht, dass das evangelische Pfarrhaus mit dem Anspruch des geistlichen Amtes ihnen nahelegt, homosexuelle Partnerschaft sei ebenfalls ein biblisches Leitbild. Gerade in der Zeit von Pubertät und Konfirmation brauchen Kinder Vorbilder, die ihr Leben prägen. Vom Pfarrhaus soll biblische Weisung ins Land gehen.

Ich bin froh, dass meine mecklenburgische Kirche noch zurückhaltend ist in der Übernahme unbiblischer Lehren. Ich teile Ihnen aber mit: Sollte auch unsere Landeskirche bzw. die kommende Nordkirche ihre Pfarrhäuser für praktizierende homosexuelle Paare öffnen, werde ich mich keinem kirchlichen Vorgesetzten unterordnen, der diesem Gesetz zustimmt. Ich kann in ihm keinen Hirten sehen, der die Gemeinde „auf einer grünen Aue weidet und zum frischen Wasser“ führt.

Ich trete nicht aus der Kirche aus, sondern gehe in die innerkirchliche Opposition. Wo ich aber von Gemeinden und Gruppen zur Verkündigung gerufen werde, werde ich dem nach Kräften folgen. Und wo bekenntnistreue Gruppen endlich ihre Uneinigkeiten überwinden und sich in den zentralen Glaubenslehren zusammenfinden, werde ich dabei sein. Wir haben da ja ein gutes Vorbild in der „Bekennenden Kirche“ der dreißiger Jahre. Da könnte dann auch Ernst gemacht werden mit dem Wort von der „ekklesia semper reformanda“, von der Kirche, die immer neu reformiert werden muss. Auch die Schrift von Martin Luther ist neu zu bedenken, dass eine Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen. Gott kann sich dafür jüngere, fähige Leute erwecken.

Das evangelische Pfarrhaus ist Jahrhunderte hindurch ein segensreiches Vorbild in unserem Volk gewesen. Diese Vorbildwirkung ist stark im Schwinden. Mit dem neuen Gesetz würde es zu einem verhängnisvollen Vorbild werden, dem sich viele christliche Eltern entziehen würden. Bitte verstehen Sie, dass ich diesen Brief als einen offenen in die kirchliche Öffentlichkeit gebe. Ich tue es in der Hoffnung, dass Brüder und Schwestern, die an einen Austritt aus der Kirche denken, es mir gleichtun und nicht austreten, sondern als „Protestanten“ ebenfalls Protest anmelden und zusammenrücken. Denn alles, was die Kirche schwächt, schwächt auch ihren Segensdienst in unserem Volk. Dieser Offene Brief ist zugleich ein Appell an die bekennenden Gruppen, sich zu einigen und bekennende Christen zu sammeln, damit sie ihre Kirche nicht verlassen. Erlauben Sie mir bitte noch einige erklärende Bemerkungen:
1.Ich will es auf keinen Fall bei der Ablehnung praktizierter Homosexualität bewenden lassen. Ich denke positiv, vom biblischen Leitbild der Ehe her. Von daher sehe ich die Sexualität und die Polarität von Mann und Frau als eine gute Gabe Gottes und freue mich über die je eigenen Gaben, die Gott jeder Frau und jedem Mann gegeben hat. Ich halte es für die Berufung Gottes und ein großes Glück für den Menschen, eine liebevolle Ehe und eine fröhliche Familie zu erstreben. Es steht außer Zweifel, dass ein Volk viele gesunde Familien braucht. Deshalb ist eine Kirche von Gott her verpflichtet, das biblische Leitbild den Menschen vor Augen zu stellen.

2.Wer meinen Schritt als lieblose Diskriminierung von Homosexuellen versteht, irrt sich. Ich „gebe jedermann die Ehre“, auch dem Homosexuellen. Denn er ist wie ich zum Ebenbild Gottes berufen und von Gott geliebt. Aber homosexuelle Praxis kann ich nur als Sünde sehen, vor der die Bibel warnt. Ich liebe meinen homosexuellen Mitmenschen auch darin, dass ich ihm gerne zu dem biblischen Leitbild von Ehe und Familie verhelfen möchte. Nach 1. Mose 1,27f hat Gott Mann und Frau zur lebenslangen Ehe geschaffen und begabt und zur Zeugung und Erziehung von Kindern berufen und gesegnet. Gott kann auch zur Kinderlosigkeit berufen. Aber Homosexualität ist nach Gottes Wort keine Berufung, sondern Folge der allgemeinen Gottlosigkeit, an der der Betroffene oft nicht einmal selber schuld ist. Schon deshalb kann ich einen Homosexuellen nicht verurteilen. Ich muss ihn ermutigen, an der Veränderung seiner Sexualität in der Kraft des Heiligen Geistes zu arbeiten, bzw. wo es nicht gelingt, es den Schwestern und Brüdern gleichzutun, die sich von Gott und unter seelsorgerlicher Begleitung die Kraft erbitten, zölibatär zu leben.

3.Die Öffnung der evangelischen Pfarrhäuser und die öffentliche Anerkennung der Homosexualität als christliche Lebensform trennt uns von der Ökumene. Die überwiegende Mehrheit der christlichen Kirchen in der Welt sieht homosexuelle Praxis als nicht vereinbar mit der biblischen Lehre an.

4.Auch den Muslimen wird durch das neue Pfarrdienstgesetz der Zugang zur Kirche und ihre Integration in Deutschland versperrt. Dieses Gesetz steht allen Bemühungen um Integration entgegen. Juden und Muslime sehen praktizierte Homosexualität als Gräuelsünde an. Es ist ihnen unmöglich, sich in eine Gesellschaft zu integrieren, die diese Lebensform als eine Schöpfungsvariante ansieht. Sieht die EKD eigentlich, wie sie durch dieses Gesetz den Muslimen den Zugang zu Glauben und Leben in Deutschland versperrt? Verachtung wäre noch die mildeste Form der muslimischen Ablehnung.

5.Laut idea (Nr. 3, 2011) hat die Präses der EKD-Synode Katrin Göring-Eckardt erklärt, dass die EKD-Synode mehrheitlich eine Position vertritt, die gleichgeschlechtliche Lebensgemein­schaften akzeptiert. Und der frühere EKD-Ratsvorsitzende Manfred Kock meinte, auf die Dauer würden sich alle Landeskirchen für Pfarrer in homosexuellen Partnerschaften öffnen. Kock wörtlich: „Das wird nicht aufzuhalten sein. Gut so, sage ich“. Die Zielrichtung der EKD ist also klar. Für mich ergibt sich daraus: Widerstand im Namen des Herrn nach dem Vorbild der Reformatoren, der Väter der Bekennenden Kirche und der jüngsten Erklärung der acht Altbischöfe.

Im Dienst unserer Kirche Ihnen verbunden

grüße ich Sie

Ihr Uwe Holmer



Uwe Holmer gehört zu einer großen Zahl von geistlichen Gemeindegliedern, die - wie die acht Altbischöfe - die Kirchenleitungen mahnen, nicht am eingeschlagenen Pro-Homo-Kurs festzuhalten, sondern umzukehren und an den Aussagen der Bibel, die gleichgeschlechtliche Sexualakte verurteilt, festzuhalten.

____________________

Uwe Holmer stammt aus Mecklenburg und gehörte zu jenen Pfarrern in der ehemaligen DDR, deren Biographie durch das Unrechtsregime der SED leidvoll geprägt wurde. In der Chronik zur Wende von rbb-online wird über seinen Lebensweg festgehalten: Er wurde 1955 Landpfarrer und erlebte die Zwangskollektivierung in seiner ersten Pfarrstelle Loissow (Mecklenburg); später wurde er Leiter und damit auch Bürgermeister der Hoffnungstaler Anstalten in Lobetal, sie waren 1905 eingerichtet worden, um Obdachlosen einen neuen Anfang zu ermöglichen; „Hier werde ich gebraucht" war seine Antwort auf Fragen, ob er nicht lieber in den Westen Deutschlands gehen wolle; sieben seiner 10 Kinder kamen in Mecklenburg zur Welt, keines von ihnen durfte zur DDR-Zeit eine höhere Schule besuchen; am 30. Januar 1990 wurde Erich Honecker, der ehemalige Partei- und Regierungschef der DDR, und seine Frau Margot, von der Pfarrersfamilie Holmer im brandenburgischen Lobetal aufgenommen; die Honeckers waren zu diesem Zeitpunkt praktisch obdachlos, weil sie in Wandlitz kein Wohnrecht mehr hatten und keiner ihrer Genossen bereit war, ihnen Asyl an zu bieten; „Vergebung statt Rache" praktizierte die Pfarrersfamilie im Selbstverständnis ihrer christlichen Überzeugung und stellte dem Ehepaar Honecker einen Teil ihrer Wohnung zur Verfügung; im Ruhestand ging Holmer nach Mecklenburg zurück und baute u. a. mit einem Freund eine Suchtklinik mit SOS-Station für Alkoholkranke auf; als Aushilfsseelsorger reiste er von Zeit zu Zeit nach Kasachstan und Kirgisistan, um an Bibelschulen zu lehren; Pastor Uwe Holmer fand es unwürdig, dass die Urne mit den sterblichen Überresten Erich Honeckers zehn Jahre nach dessen Tod noch immer in der Wohnung von Witwe Margot Honecker in Chile steht. „Im Saarland sollte es Ämter geben, die einen würdigen, sicheren Platz für seine Beisetzung finden", sagte Holmer der "Bild"-Zeitung.

Die diakonische Einrichtung Lobetaler Anstalten leitete Holmer von 1983 bis 1991. Außerdem war er Vorsitzender der Evangelistenkonferenz in der DDR und Mitglied des Hauptvorstandes der Deutschen Evangelischen Allianz.

_________________________

In der Debatte um Homosexuelle Partnerschaften im Pfarrdienst trat Mitte Januar der „Initiativkreis Evangelisches Kirchenprofil" an die Öffentlichkeit. Er wendet sich dagegen, homosexuelle Partnerschaften der Ehe gleichzustellen und ihnen generell den Zugang zum Pfarrdienst in der EKD zu ermöglichen. MEDRUM berichtete wiederholt über den Initiativkreis, der eine Internetseite «Initiativkreis Evang. Kirchenprofil» und eine Online-Aktion Unterstützerkreis Kirchenprofil (URL:

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

) eingerichtet hat, über die sich Leser als Unterstützer der Initiative eintragen können.

Weiterhin erschien im März das Buch "... und schuf sie als Mann und Frau" als Beitrag zum kritischen Diskurs der Problematik "Homosexelle Partnerschaften im Pfarrdienst" (MEDRUM, 13.03.11: → ... und schuf sie als Mann und Frau ). Darin enthalten sind unter anderem die Beiträge:
  • 0

#5
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!





10.04.11





Badische Synodenpräsidentin Fleckenstein: Wir ertrinken in Eingaben





In der Evangelischen Landeskirche in Baden regt sich Widerstand gegen eine von oben verordnete Abkehr vom Leitbild "Ehe und Familie"

(MEDRUM) Die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe in evangelischen Pfarrämtern und die Deformation des Familienbegriffs rüttelt am Selbstverständnis vieler Mitglieder der Evangelischen Kirche. Mit einer Vielzahl von Eingaben wenden sich evangelische Christen an ihre Landessynode in Baden, wie die Synodenpräsidentin Margit Fleckenstein in den Badischen Neuesten Nachrichten bestätigte. "Wir ertrinken in Eingaben", sagte Fleckenstein.

Nach Darstellung der Badischen Neuesten Nachrichten geht es bei der Debatte um das neue Pfarrdienstrecht, das von der Synode der EKD im November 2010 verabschiedet wurde, um eine Auseinandersetzung zwischen "liberalen" und "konservativen" Kräften. Als konservativ bezeichnet die Zeitung die acht Altbischöfe, die sich Anfang 2011 in einem Brief mit dem Appell an alle Synoden der EKD-Gliedkirchen gewandt haben, sich in der Frage homosexueller Lebensweisen nicht vom Bekenntnis zur Heiligen Schrift zu lösen. Die nach dieser Sichtweise dagegen eher als liberal anzusehende Präsidentin der badischen Landessynode hatte das Ansinnen der Altbischöfe zurückgewiesen und deren Brief nicht an die Synodenmitglieder verteilt. Sie berief sich auf die Geschäftsordnung der Synode, die eine Verteilung eines solchen Briefes nicht vorsieht. Anders sieht es mit Eingaben von Mitgliedern der badischen Landeskirche aus. Diese werden von der Synode nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung bearbeitet. Davon scheinen die Gemeindeglieder reichlich Gebrauch zu machen, wenn die Aussage von Margit Fleckenstein über eine Flut von Eingaben wörtlich genommen werden darf.

Aus Sicht von Fleckenstein scheint es allerdings keinen wirklichen Grund für Eingaben zu geben. Die Grundfrage, so Fleckenstein in den BNN, sei schon vor vielen Jahren geklärt worden. Die Präsidentin in den BNN: "Homosexualität steht der Ausübung des Pfarrberufes nicht entgegen." Allerdings trifft diese Formulierung schon deswegen neben das Schwarze, weil etwa die Frage, ob eine Pfarrerin oder ein Pfarrer homosexuell ist, also homosexuelle Empfindungen hat, gar nicht im Widerstreit steht. Stein des Anstoßes ist vielmehr die Entscheidung der EKD-Synode, den Begriff Familie neu zu definieren und darunter auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu subsumieren. Demzufolge soll unter familiärem Zusammenleben künftig alles verstanden werden, was als rechtlich geregeltes Zusammenleben von mindestens zwei Personen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung verstanden werden kann, und dies soll als mit dem Pfarrdienst vereinbar anerkannt gelten. Unter ein solches Verständnis von Familie fallen insbesondere homosexuelle Lebensgemeinschaften - künftig ggf. sogar auch bisexuelle, falls diese vom Gesetzgeber gleichgestellt werden würden, beispielsweise nach einer Änderung des Grundgesetzes im Zuge der Einführung einer "sexuellen Identität", wie es die Grünen unter Führung ihres Spitzenkandidaten Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg wollen. Selbst Kinder, bisher zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der Familie, sind nach der Regelung des neuen Kirchenrechts keine zwingende Voraussetzung mehr, um in der Evangelischen Kirche als Familie angesehen zu werden. Der "bewußt weitgefasste Begriff «familiäres Zusammenleben»" (Rat der EKD) nimmt jetzt den Platz der Familie ein, der bisher für Ehepartner und ihre Kinder reserviert war.

Nach dem neuen Kirchenrecht wären homosexuelle Lebensgemeinschaften im Pfarrdienst generell gleichgestellt mit "Ehe und Familie". Und die aus dieser Gleichstellung resultierende Erosion des biblisch und christlich begründeten Leitbilds der Ehe und Familie ist es, die die Kritiker auf den Plan gerufen hat. Der ehemalige Oberkirchenrat Klaus Baschang sah das Vertrauen in die Kirche berührt und gab deshalb den Anstoß zur Gründung eines Initiativkreises Evang. Kirchenprofil. Für ihn geht es nicht um die eher vordergründig erscheinende Frage, ob in diesem oder jenem Pfarrhaus eine Pfarrerin mit einer gleichgeschlechtlichen Partnerin wohnt, sondern im Kern um den etischen Standard, der in der Kirche für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ihre Eignung für den Pfarrdienst gelten soll. Und der für ihn - entgegen postmodernistischer Geistesströmungen - unverändert geltende Standard ist das Leitbild von Ehe und Familie. Für den Theologen und Professor für Systematische Theologie, Rainer Mayer, gleitet die Evangelischen Kirche irriger Weise ab in Sekundärtugenden wie "Verantwortung" und "Verlässlichkeit", wie er jüngst bei einem Studientag in Neuendettelsau zum umstrittenen Thema Homosexualität und Kirche hervorhob. Für Mayer können Sekundärtugenden kein leitender ethischer Maßstab sein. Verantwortung und Verlässlichkeit gelte auch zwischen Osama Bin Laden und seinen Gefolgsleuten, so Mayer, der damit aufzeigt, daß Sekundärtugenden ungeeignet sind, "um eine in sich falsche Handlung zum Guten zu wenden".

Wie Baschang und Mayer sehen die Kritiker im neuen Kirchenrecht eine Abkehr vom Wort Gottes und vom biblischen Leitbild für das Zusammenleben der Menschen in der Familie, die auf der Ehe zwischen Mann und Frau beruht, aber nicht auf einer rechtlich geregelten, homosexuell orientierten Lebensgemeinschaft von Männern oder Frauen gegründet sein kann, zumal gleichgeschlechtliche Sexualakte in der Bibel als gottwidrig verurteilt werden. Sie verstoßen, so Altbischof Ulrich Wilckens, gegen die "gute Ordnung der Schöpfung". Der einzig angemessene Ort für das sexuelle Zusammenleben ist die Ehe, die von Gott, der den Menschen als Mann und Frau füreinander geschaffen hat, gewollt ist, macht Wilckens klar.

Es geht genau betrachtet nicht um einen Streit zwischen "liberalen" und "konservativen", sondern vielmehr zwischen bekenntnistreuen und libertären, bekenntnisabgewandten Kräften. Deswegen ist es nicht verwunderlich, daß Fleckenstein in Eingaben ertrinkt und in den BNN feststellt: "Wir haben keinen Konsens." Viele evangelische Geistliche und Christen, die der Heiligen Schrift die Treue halten, werden durch die kirchenleitenden Gremien in Bedrängnis gebracht. Denn Synoden und Kirchenleitungen haben den Konsens in der Evangelischen Kirche durch ihre Hinwendung zu libertärem Gedankengut aufs Spiel gesetzt. Es ist wie bei Stuttgart21. Ein Teil des Volkes widersetzt sich, einfach das mitzuvollziehen, was die Mächtigen vorgedacht haben. Beim Projekt 21 wurde ein Schlichter eingesetzt und trotzdem noch kein Konsens erzielt. Jetzt erwägen die neuen Machthaber das Problem mit einer Volksbefragung lösen. Wie wird die EKD mit ihren Gliedkirchen ihr Kirchenvolk besänftigen? Sie hat es leichter. Es gibt weder Bauzäune, die abgerissen, noch Bäume im Schloßgarten, die bestiegen werden könnten. Und kein Protestant denkt daran, Pfarrhäuser anzuzünden. Das "Zündeln im eigenen Pfarrhaus" (Dominik Klenk) haben die kirchenleitenden Gremien der EKD selbst übernommen. Wenn sie das Feuer nicht löschen, laufen sie allerdings Gefahr, das das widerspenstige Kirchenvolk am Ende aus ihrem Haus der brennenden Evangelischen Kirche fliehen wird. Dies könnte sich, wie in manchen Fragen der aktuellen Politik, gegebenenfalls auch als alternativlos erweisen.

___________________________

Bereits Anfang Februar hatte MEDRUM über einen Offenen Brief der "Ev. Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden" an Synodenpräsidenten Fleckenstein berichtet, in dem Margit Fleckenstein gebeten wurde, eine Kirchenspaltung zu verhindern (Zulassung von Homo-Partnerschaften im Pfarramt gefährdet Grundkonsens in Baden).


Wiederholt berichtete MEDRUM auch über den „Initiativkreis Evangelisches Kirchenprofil". Er trat Mitte Januar 2011 an die Öffentlichkeit und wendet sich dagegen, homosexuelle Partnerschaften der Ehe gleichzustellen und ihnen generell den Zugang zum Pfarrdienst in der EKD zu ermöglichen. In MEDRUM ist eine Internetseite eingerichtet, «Initiativkreis Evang. Kirchenprofil», und eine Online-Aktion geschaltet: Unterstützerkreis Kirchenprofil (URL:

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

). Leser können sich als Unterstützer der Initiative eintragen.

Ebenso berichtete MEDRUM über eine Initiative in der Evang.-Lutherischen Kirche in Bayern. Anlässlich der Beschlüsse der bayerischen Kirchenleitung zur Zulassung homosexuell verpartnerter Pfarrerinnen und Pfarrer zum Pfarramt, starteten der Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) und die KSBB eine Aktion "Mahnruf aus den Gemeinden", der sich an die Synode der bayerischen Landeskirche wendet (KSBB unterstützt Mahnruf des ABC aus den Gemeinden).

Weiterhin erschien zum Problemkreis "Homosexualität und Kirche" im März das Buch "... und schuf sie als Mann und Frau" als Beitrag zum kritischen Diskurs der Problematik "Homosexelle Partnerschaften im Pfarrdienst" (MEDRUM, 13.03.11: → ... und schuf sie als Mann und Frau ). Darin enthalten sind unter anderem die Beiträge:
«Genese einer Fehlentscheidung» von Martin Pflaumer (Mitglied der Landessynode Bayern)
«Unterweisung und Ermahnung nach dem Wort Gottes» von Prof. Dr. Reinhard Slenczka D.D.
«Bemerkungen zur Freigabe des Pfarrhauses für verpartnerte Homo-Paare» von Prof. Dr. Günter R. Schmidt
«Zur Debatte über den offenen Brief der acht Altbischöfe» von Bischof i. R. Prof. Dr. Ulrich Wilckens
  • 0

#6
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag
Per email eingesandt





Austreten statt Auftreten!





(zum Pfarrerdienstgesetz und den Verlautbarungen Gnadaus)

Ja, du hast richtig gelesen - ich habe die beiden Wörter nicht vertauscht.
Es ist an der Zeit diese Worte offen auszusprechen und konsequent danach zu handeln.

Bisher kannte man aus der Gemeinschaftsbewegung immer nur den Slogan „Auftreten statt Austreten“. Dass es sich dabei aber um eine reine Worthülse handelt, zeigen zahlreiche Erfahrungen vieler Geschwister.
Wo sind die „charmanten Pietisten“ denn wirklich aufgetreten und haben klar Position bezogen? Die Verlautbarungen Gnadaus der letzten Jahre beweisen, dass man scheinbar auf Gedeih und Verderb in einer Institution verharrt, in der alles möglich ist.
Egal welche unbiblischen Entscheidungen innerhalb der EKD getroffen wurden, man hielt immer brav am „Dogma der Innerkirchlichkeit“ fest.
Ein Dammbruch folgte dem nächsten. Jüngstes Beispiel ist das EKD-Pfarrerdienstgesetz, wonach der Partner eines homosexuellen Pfarrers mit im Pfarrhaus leben darf. Dass solche Themen überhaupt diskutiert werden und zur Abstimmung vorliegen zeigt, wie weit sich die Evangelische Kirche in Deutschland von einem an der Bibel orientierten Menschenbild entfernt hat. Das Gift der Bibelkritik und seine Folgen breiten sich immer weiter aus und Gnadau hat dem nichts entgegenzusetzen. Natürlich hat man sich nachträglich vom neuen Pfarrerdienstgesetz distanziert. Aber ebenso klar war dann auch der altbekannte Satz, dass dies alles kein Grund wäre, diese Kirche zu verlassen. So reagierte jedenfalls Michael Diener, der Präses des Gnadauer Gemeinschaftsverbandes. Sein Vorgänger Christoph Morgner äußerte sich zu seiner Zeit genauso.
Das wirklich Schlimme ist, dass an dem Tag als dieses Pfarrerdienstgesetz verabschiedet wurde, auch Pietisten unter den Abstimmenden waren. Und diese stimmten eben nicht mit NEIN, sondern enthielten sich feige. Hier bekommt die Bezeichnung „die Stillen im Lande“ einen herben Beigeschmack. Man trat eben nicht auf, wie von den Verantwortlichen aus Gnadau immer wieder herausposaunt wird, obwohl man dazu die Möglichkeit hatte.
Alles in allem frage ich mich seit einigen Jahren, was denn eigentlich noch passieren muss, dass man das Festhalten an der Innerkirchlichkeit aufgibt.

Wenn man sich allerdings die Entwicklung der Gemeinschaftsbewegung so anschaut, muss man sich ehrlich fragen, ob sie selber noch auf biblischem Boden steht oder ob man vielleicht zu still war und somit die rechtzeitige Loslösung von einer abgefallenen Kirche verschlafen hat und damit ihr Gift langsam aber sicher selber aufgesogen hat.


Sebastian Gruner (Erlbach-Kirchberg)
  • 0

#7
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







„Gotteslästerung” im evangelischen Pfarrhaus





Ein Leserbrief des evangelischen Christen Reinhold Bär

(MEDRUM) Mit dem neuen Pfarrdienstgesetz, das homosexuellen Partnerschaften den Weg in den Pfarrdienst der Evangelischen Kirche öffnet, sei sichtbar eine Grenze überschritten, meint Reinhold Bär, evangelischer Christ aus Karlsruhe. Für ihn ist das neue Kirchenrecht: „Gotteslästerung" im evangelischen Pfarrhaus. Bär will im Pfarrhaus keine falschen Vorbilder für seine Enkelkinder.

Reinhold Bär wandte sich in einem Leserbrief an die Badische Neueste Nachrichten, die am 9. April 2011 über Verlautbarungen der Synodalpräsidentin der badischen Landeskirche, Margit Fleckenstein, über die Debatte um das neue Pfarrdienstrecht berichteten. MEDRUM dokumentiert den Leserbrief von Reinhold Bär vom 10. April 2011:

„Gotteslästerung" im evangelischen Pfarrhaus

Gottes heilige Ordnungen werden nun auch von der Evangelischen Landeskirche in Baden als nicht mehr zeitgemäß und somit für ungültig erklärt. Die Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein, zitiert im Artikel der Badische Neueste Nachrichten vom 9. April, sagt, dass die umfassende Reform für die rund 20 000 protestantischen Geistlichen in der Öffentlichkeit kaum Beachtung findet.

Die meisten Gemeindeglieder wurden über dieses aktuelle Thema seitens ihrer Pfarrer und Mitarbeiter nicht informiert. Über deren Köpfe hinweg entscheidet in diesen Tagen die Landessynode in Bad Herrenalb darüber, was deren Mitglieder für „gut und normal" erachten.

Der Offene Brief von acht Altbischöfen wird von Dekan Vogel in seinem Interview, als erschreckend rückwärts gewandt bezeichnet (Interview vom Januar 2011 mit Christina Müller - Öffentlichkeitsreferentin der Evang. Kirche Karlsruhe).

Es geht es nicht um allgemeine Ansichten dieser Bischöfe, sondern einzig und allein um die guten Ordnungen Gottes, wie sie uns in der Heiligen Schrift überliefert sind. Bereits im 1. Buch Mose finden wir den Schöpfungsbericht des ersten Menschen:
1. Mose 1,27 - Und Gott schuf den Menschen Ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib.
1. Mose 2, 24 - Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch.
3. Mose 18:22 - Es ist Gott ein Gräuel, wenn ein Mann bei einem Manne liegt.

Wo ist die Kirche der Reformation angekommen? Wie ist es möglich, dass ohne Wissen der meisten Kirchenmitglieder es bereits jetzt schon gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in badischen Pfarrhäusern gibt?

Mit dem neuen Pfarrdienstgesetz ist nun für alle sichtbar eine biblische Grenze überschritten. Das reformatorische „sola scriptura", die alleinige Geltung der Heiligen Schrift als „Regel und Richtschnur für Lehre und Leben" in der evangelischen Kirche ist mit diesem Gesetz aufgegeben.

Ich will, dass meinen (Enkel-)Kindern das biblische Leitbild einer Familie mit Mann und Frau vor Augen gestellt wird. Ich will aber nicht, dass das evangelische Pfarrhaus mit dem Anspruch des geistlichen Amtes ihnen nahelegt, homosexuelle Partnerschaft sei ebenfalls ein biblisches Leitbild. Gerade in der Zeit von Pubertät und Konfirmation brauchen Kinder Vorbilder, die ihr Leben prägen. Vom Pfarrhaus soll biblische Weisung ins Land gehen.

Reinhold Bär
Karlsruhe

Reinhold Bär gehört zu einer großen Zahl von evangelischen Christen und Pfarrern, die sich gegen die Verordnung eines Pfarrdienstrechtes zu Wort melden, weil sie darin - wie die acht evangelischen Altbischöfe - die Abkehr vom Willen Gottes in der Frage des sexuellen Zusammenlebens des Menschen sehen.
  • 0

#8
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag
Ich bin der Meinung, dass alle Bischhöfe und Kirchenpräsidenten, die der Meinung sind, die Bibel ist dazu da, damit man damit Fussball spielen kann, zurücktreten sollten.

Denn der Beschluss zum Pfarrerdienstgesetz und andere Beschlüsse der Vergangenheit treten Gottes Wort massiv mit Füßen.


Herzliche Grüße


Rolf
  • 0

#9
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag
Quelle: IDEA





Homo-Streit: Bischof Fischer stimmt Pietisten-Präses zu






Ulrich Fischer: Kontroverse Positionen dürfen nicht antikirchliche Grundhaltung verstärken.l


Bad Herrenalb (idea) – Der badische Landesbischof Ulrich Fischer (Karlsruhe) hat im Streit um homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus Stellung bezogen. Er äußerte sich vor der Synode, die vom 12. bis 16. April in Bad Herrenalb bei Karlsruhe tagt.

Sie befasst sich mit der Frage, ob es Homosexuellen erlaubt werden soll, mit ihrem Partner im Pfarrhaus zu leben. 13 Eingaben an die Synode plädieren für eine solche Regelung, 38 Eingaben lehnen dies ab, weil eine homosexuelle Praxis biblischen Weisungen widerspreche. In seinem Bericht zur Lage sagte Fischer am 13. April, er teile die Meinung des Präses der pietistischen Dachorganisation Evangelischer Gnadauer Gemeinschaftsverband (Vereinigung Landeskirchlicher Gemeinschaften), Michael Diener (Kassel), „dass es in sexualethischen Fragen nicht reicht, Bibelstellen zu zitieren, sondern dass wir bei der Bewertung von Homosexualität auch die gesamtgesellschaftliche Einstellung zu diesem Thema und ihre grundlegende Veränderung mit in unsere ethische Urteilsbildung einbeziehen müssen“. Wie Fischer ausführte, weise Diener zu Recht darauf hin, dass unterschiedliche Einschätzungen sexueller Praktiken nicht die Bekenntnisgrundlagen berühren. Dieners Mahnung, Gewissensfragen nicht zum Spielball kirchenpolitischer Erwägungen zu machen, „sollten wir uns zu Herzen nehmen“, so Fischer.

Kritik an Altbischöfen: Wenig förderliche „Einmischung“

Nach den Worten des Landesbischofs haben einige Veröffentlichungen im Vorfeld der Synode eine „eines Christenmenschen unwürdige, polarisierende Sprache“ verwendet, „die Gräben aufreißt und in verunglimpfender Weise Menschen geistlich exkommuniziert“. Es habe einen Fürbittaufruf gegeben, in dem Homosexualität in einem Atemzug mit sexueller Freizügigkeit und Gefährdung menschlichen Lebens im Mutterleib genannt werde. Kritik übte Fischer auch an acht Altbischöfen und anderen Personen mit kirchenleitender Erfahrung, deren „Einmischung“ wenig förderlich sei. Gemeint ist ein Offener Brief, in dem unter anderem die früheren württembergischen Bischöfe Theo Sorg und Gerhard Maier Homosexualität nach der Bibel als „widernatürlich und schöpfungswidrig“ bezeichnen. Der langjährige Stellvertreter des badischen Landesbischofs, Oberkirchenrat i. R. Klaus Baschang (Karlsruhe), hat eine umfangreiche Dokumentation mit theologischen und kirchenrechtlichen Argumenten gegen die Öffnung von Pfarrhäusern für homosexuelle Paare verfasst. Fischer bekundete „großen Respekt vor jenen, die eine homosexuelle Orientierung als Abweichung von einer Norm geschöpflichen Lebens, nicht aber als Krankheit oder Sünde begreifen und die das Bemühen um eine von Verantwortung, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit geprägte homosexuelle Praxis als eine christlich verantwortbare Position anerkennen“. Weder dürfe man solche Menschen „des Mangels an Glaubensgehorsam verdächtigen“, noch könne man jene, die jede Form der Homosexualität als Sünde qualifizieren, als unbelehrbare Evangelikale oder gar als Fundamentalisten verunglimpfen.

Bibelauslegung: Keine letzte Instanz

Fischer zufolge gibt es in Fragen des Bibelverständnisses kein evangelisches Lehramt, das in letzter Instanz entscheiden würde, wie biblische Texte zu verstehen sind. Jeder Christ müsse für sich prüfen, „ob Aussagen der Heiligen Schrift zeitbedingt und deshalb von begrenzter normativer Kraft sind oder ob und wie sie für die Lebensbedingungen unserer Zeit Relevanz haben“. Niemand käme auf die Idee, seine Tochter in die Sklaverei zu verkaufen, obwohl es nach 2. Mose 21,7 erlaubt sei. Fischer: „Schließlich frage ich, wie wir alle angesichts der höchst reichtumskritischen Worte Jesu in unserem reichen Land überhaupt noch wagen können, für uns in Anspruch zu nehmen, im Gehorsam gegen unseren Herrn unser Leben führen zu wollen.“ Als Vorbild für den Umgang mit unterschiedlichen theologischen Auffassungen nannte er die Einführung der Frauenordination. Auch vor 40 Jahren habe man über die Auslegung von Bibelworten gestritten. Während einige das vom Apostel Paulus ausgesprochene Gebot, die Frau solle im Gottesdienst schweigen, als zeitbedingt und situationsbezogen verstanden, sahen andere ein grundsätzliches Verbot. Trotz schmerzhafter Auseinandersetzungen sei man „unter dem Wort beieinander geblieben“. Die Aussprache über die Eingaben ist für den 15. und 16. April vorgesehen.
  • 0

#10
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag
Soweit kommt esalso, Herr diener, wenn man den den Heiligen Geist in der Berliner Erklärung als Geist von unten bezeichnet hat.

Was der Mann erzählt, ist aus biblischer Sicht völlige Finsternis. Der Bischof ist da allerdings nicht besser. er befindet sich im allgemeinen Trend, wenn er meint, der Zeitgeist sei das bestimmende element bei der Feststellung, was biblisch vertretbar ist.


Herzlihe Grüße


Rolf
  • 0

#11
Guest_Peter Wiem_*

Guest_Peter Wiem_*
  • Guests
[quote name="Rolf"]Quelle: IDEA





Homo-Streit: Bischof Fischer stimmt Pietisten-Präses zu





In seinem Bericht zur Lage sagte Fischer am 13. April, er teile die Meinung des Präses der pietistischen Dachorganisation Evangelischer Gnadauer Gemeinschaftsverband (Vereinigung Landeskirchlicher Gemeinschaften), Michael Diener (Kassel), „dass es in sexualethischen Fragen nicht reicht, Bibelstellen zu zitieren, sondern dass wir bei der Bewertung von Homosexualität auch die gesamtgesellschaftliche Einstellung zu diesem Thema und ihre grundlegende Veränderung mit in unsere ethische Urteilsbildung einbeziehen müssen“.

Herr Fischer scheint zwar ein Bischof zu sein, aber er redet hier wie ein Politiker. Hätte er dieselben ethischen Masstäbe während der Zeit des dritten Reiches eingefordert, dann wären seine Gedankensprünge sicherlich noch abwegiger ausgefallen.

Nach den Worten des Landesbischofs haben einige Veröffentlichungen im Vorfeld der Synode eine „eines Christenmenschen unwürdige, polarisierende Sprache“ verwendet, „die Gräben aufreißt und in verunglimpfender Weise Menschen geistlich exkommuniziert“. Es habe einen Fürbittaufruf gegeben, in dem Homosexualität in einem Atemzug mit sexueller Freizügigkeit und Gefährdung menschlichen Lebens im Mutterleib genannt werde.

Wie war das mit Jesus, der ebenfalls manche Dinge sprachlich sehr deutlich auf den Punkt gebracht hat?
Wo man Sünde nicht mehr Sünde nennt, sondern sie zu einer gesellschaftlichen Andersartigkeit aufwertet, da wird derjenige, der gegen diese Umbewertung Stellung bezieht, eine verunglimpfende und unwürdige Handlungsweise unterstellt.
Jünger Jesu sein bedeutet also für Herrn Fischer + Co: Mund halten, alles von oben kommende abnicken und ja nicht auffallen wollen.
Das machen alles die Herren Bischöfe stellvertretend für uns, die wissen ja, wie so etwas zu funktionieren hat.

Kritik übte Fischer auch an acht Altbischöfen und anderen Personen mit kirchenleitender Erfahrung, deren „Einmischung“ wenig förderlich sei. Gemeint ist ein Offener Brief, in dem unter anderem die früheren württembergischen Bischöfe Theo Sorg und Gerhard Maier Homosexualität nach der Bibel als „widernatürlich und schöpfungswidrig“ bezeichnen. Der langjährige Stellvertreter des badischen Landesbischofs, Oberkirchenrat i. R. Klaus Baschang (Karlsruhe), hat eine umfangreiche Dokumentation mit theologischen und kirchenrechtlichen Argumenten gegen die Öffnung von Pfarrhäusern für homosexuelle Paare verfasst.

Konsequent ist Herr Fischer, das sei an dieser Stelle anerkannt.
Wer die Bibel nicht ernst nimmt, kann natürlich auch diejenigen nicht ernst nehmen, die sich auf Sie berufen!

Fischer bekundete „großen Respekt vor jenen, die eine homosexuelle Orientierung als Abweichung von einer Norm geschöpflichen Lebens, nicht aber als Krankheit oder Sünde begreifen und die das Bemühen um eine von Verantwortung, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit geprägte homosexuelle Praxis als eine christlich verantwortbare Position anerkennen“. Weder dürfe man solche Menschen „des Mangels an Glaubensgehorsam verdächtigen“, noch könne man jene, die jede Form der Homosexualität als Sünde qualifizieren, als unbelehrbare Evangelikale oder gar als Fundamentalisten verunglimpfen.

Was denn nun? Entweder ist Homosexualität Sünde, und dann haben diejenigen recht, die sich in diesem Sinne dazu äussern!
Oder Homosexualität ist eine gesellschaftlich anerkannte Randerscheinung, dann sind die Kritiker dieser Überzeugung unbelehrbar und verunglimpfen dadurch Andere.
Ich kann eine gedankliche Brücke mit beiden Enden fest in der Luft gründen, aber ich darf mich nicht wundern, wenn sie bei der geringsten Belastung einstürzt.

Fischer zufolge gibt es in Fragen des Bibelverständnisses kein evangelisches Lehramt, das in letzter Instanz entscheiden würde, wie biblische Texte zu verstehen sind. Jeder Christ müsse für sich prüfen, „ob Aussagen der Heiligen Schrift zeitbedingt und deshalb von begrenzter normativer Kraft sind oder ob und wie sie für die Lebensbedingungen unserer Zeit Relevanz haben“. Niemand käme auf die Idee, seine Tochter in die Sklaverei zu verkaufen, obwohl es nach 2. Mose 21,7 erlaubt sei. Fischer: „Schließlich frage ich, wie wir alle angesichts der höchst reichtumskritischen Worte Jesu in unserem reichen Land überhaupt noch wagen können, für uns in Anspruch zu nehmen, im Gehorsam gegen unseren Herrn unser Leben führen zu wollen.“

Es ist beschämend, das ein Bischof von biblischen Aussagen und deren Zusammenhänge so wenig Ahnung hat, wie Herr Fischer dies hier verdeutlicht. Wenn ich keine Ahnung von der Sache habe, die das Fundament meines Berufes und meiner Berufung darstellen sollte, dann würde ich auch relativieren und abwägen müssen, damit zumindest nicht sofort jedermann bemerkt, dass ich meinen Beruf verfehlt habe.
Die Krone des ganzen ist der Versuch, moralische Masstäbe setzen zu wollen, deren Grundlagen ich vielleicht noch niemals in meinem Leben begriffen habe.

Als Vorbild für den Umgang mit unterschiedlichen theologischen Auffassungen nannte er die Einführung der Frauenordination. Auch vor 40 Jahren habe man über die Auslegung von Bibelworten gestritten. Während einige das vom Apostel Paulus ausgesprochene Gebot, die Frau solle im Gottesdienst schweigen, als zeitbedingt und situationsbezogen verstanden, sahen andere ein grundsätzliches Verbot. Trotz schmerzhafter Auseinandersetzungen sei man „unter dem Wort beieinander geblieben“. Die Aussprache über die Eingaben ist für den 15. und 16. April vorgesehen.

Es hat also schon einmal funktioniert, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, warum soll es nicht ein zweites Mal gelingen?
Wenn eine Aussprache gedanklich und verbal so erstklassig vorbereitet wurde, und womöglich mit so fähigen Leuten wie Herrn Bischof Fischer bestückt wird, dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen!
  • 0

#12
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Landesbischof Fischer: Bekenntnisgrundlagen von Frage
sexueller Praktiken unberührt






Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Baden versucht Widerstand gegen Abkehr vom Bekenntnis zur Heiligen Schrift durch das Pfarrdienstgesetz abzuweisen.



Ein Zwischenruf von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Baden, Ulrich Fischer, stimmte bei der Tagung der Landessynode in Bad Herrenalb in dieser Woche der Auffassung zu, die Bekenntnisgrundlagen seien von unterschiedlichen Einschätzungen "sexueller Praktiken" unberührt. Bei seiner ethischen Befürwortung der Homosexualität hob er auf die heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen ab und wies den Mahnruf der acht evangelischen Altbischöfe, am Bekenntnis der Bibel festzuhalten, als eine Einmischung zurück.

Mit seiner Behauptung über eine angebliche Bekenntnisneutralität sexueller Praktiken kommt Landesbischof Fischer allen entgegen, die dafür plädieren, das Pfarramt in den evangelischen Kirchen für das, durch sexuelle Orientierungen geprägte, unterschiedliche sexuelle Verhalten zu öffnen. Fischer hielt den Kritikern des neu in Kraft getretenen Pfarrdienstgesetzes entgegen, bereits seit 20 Jahren bestünde Einvernehmen darüber, daß die sexuelle Orientierung einer Person bei der Übernahme in den Pfarrdienst kein Einstellungskriterium sein dürfe. Tatsächlich geht es in der aktuellen Debatte allerdings - präzise betrachtet - nicht um die Frage der sexuellen Orientierung, sondern darum, ob der Dienst von Pfarrerinnen oder Pfarrern, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben, in der evangelischen Kirche künftig generell als für das Pfarramt geeignet und homosexuelles Zusammenleben mit dem Pfarrdienst als vereinbar angesehen werden sollen. Das sieht jedenfalls das neue Pfarrdienstrecht vor, das die Synode der EKD im November 2010 verabschiedet hat.

Nach der Definition von "familiärem Zusammenleben", die diesem neuen Kirchenrecht zugrunde gelegt wurde, wäre als Familie künftig nicht mehr die Lebensgemeinschaft von Eltern und Kindern anzusehen, sondern jede rechtlich geregelte Lebensgemeinschaft, die aus mindestens zwei Personen unabhängig vom Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung bestünde. Damit würden künftig auch homosexuelle Partnerschaften in diesem Sinne als Familie aufgewertet und Vorbildcharakter gewinnen. Der Begriff "familiäres Zusammenleben" sei bewußt weit gefasst worden, heißt es in der Begründung des Rates der EKD an die 126 Synodalen, die das Kirchengesetz einstimmig verabschiedeten, ohne dieser Definition und Begründung widersprochen zu haben.


Widerspruch gegen die Umdefinition des Familienbegriffs, mit der eine generelle Öffnung des Pfarrdienstes für homosexuelle Partnerschaften ermöglicht wird und das Bild der "Ehe und Familie" seine einzigartige Leitbildfunktion verliert, kam jedoch von einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindegliedern. Auch acht evangelische Altbischöfe haben sich im Januar dazu besorgt geäußert, weil sie durch die neuen Regelungen das Bekenntnis zur Heiligen Schrift und Gottes Willen verletzt sahen. Sie appellierten in einem Offenen Brief an alle Synodalen der evangelischen Gliedkirchen, am Bekenntnis zur Bibel festzuhalten und die umstrittene Begründung zum neuen Pfarrdienstgesetz abzulehnen. Sie vertraten damit eine andere theologische Auffassung als die Befürworter des neuen Gesetzes, zu denen auch Landesbischof Fischer gehört. Er hatte das Gesetz bei seiner Einführung während der Tagung der Synode 2010 als "epochales Werk" bezeichnet.


Mit seinem Hinweis, daß die unterschiedliche Einschätzung sexueller Praktiken nicht die Bekenntnisgrundlagen berühren würden, könnte Fischer all denen den Wind aus den Segeln nehmen wollen, die sich auf das Bekenntnis zur Heiligen Schrift als Wort Gottes berufen. Wenn zuträfe, was Fischer behauptet, wäre der Forderung, homosexuelle Partnerschaften im Pfarrdienst nicht zuzulassen, weil das damit verbundene sexuelle Verhalten gegen den Willen Gottes verstoße, der Boden entzogen. Sämtliche Eingaben könnten mit der lapidaren Begründung zurückgewiesen werden, die Bekenntnisgrundlagen seien davon unberührt. Daher ist es auch verständlich, daß Fischer den acht evangelischen Altbischöfen vorwirft, sich wenig förderlich eingemischt zu haben. Denn die Altbischöfe geben mit ihrer theologischen Begründung all denen eine schwer abzustreitende Legitimation, die ihre Bedenken gegen das neue Kirchenrecht vorbringen. Und das sind viele, wie die Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein mit ihren Worten "Wir ertrinken in Eingaben" bezeugte.

Die Linie des Landesbischofs scheint mit der Linie der Synodalpräsidentin in Übereinstimmung zu stehen. Fleckenstein hatte sich geweigert, den Offenen Brief der Altbischöfe an die Mitglieder der Synode weiterzugeben. Für Fleckenstein ging es dabei nicht um die theologischen Gründe und eine Bekenntnisfrage als vielmehr um eine Frage der Geschäftsordnung der Synode, derzufolge Offene Briefe, auch wenn sie von noch so wichtiger theologischer Bedeutung sind, nicht an die Synodalen verteilt werden müssen. Gleichzeitig wurde die geistliche Auseinandersetzung mit Grundfragen des protestantischen Bekenntnisses der Altbischöfe als Einmischung in die Amtsgeschäfte deklariert, obwohl es in Fragen des Bibelverständnisses doch, wie Bischof Fischer jetzt auch selbst sagte, kein Lehramt gibt. Wie kann also die Äußerung der Altbischöfe dann als Einmischung in "Amtsgeschäfte" kritisiert werden? Fischer hätte sich wohl auch gegenüber dem Reformator Luther eine Einmischung in seine Geschäfte verbeten. Mußte die Geschäftsordnung also nur herhalten, um einer geistigen und geistlichen Auseinandersetzung leichter entgehen und einen evangelischen Kurs der Öffnung, frei von lästigem Widerspruch, möglichst ungestört weiterfahren zu können? Diese Vermutung ist naheliegend. Denn Fischer lobte auch in Bad Herrenalb das neue Pfarrdienstgesetz als einen "enormen Fortschritt". Bei einer Bewertung von Homosexualität müsste auch die gesamtgesellschaftliche Einstellung zu diesem Thema in die ethische Urteilsbildung einbezogen werden, meinte der Landesbischof weiter.

Für die Kritiker dürfte dies alles erneut darauf hindeuten, daß das Heranrücken der evangelischen Kirche an Auffassungen, die sich mittlerweile in der Politik und Gesellschaft weit verbreitet haben, mit einer weiteren Abkehr vom Bekenntnis zur Bibel erkauft wird und von bekenntnistreuen Gemeindegliedern widerspruchslos hingenommen werden soll. So wehrt sich Fischer auch dagegen, homosexuelle Praktiken als "sündhaft" zu bezeichnen und scheint schon darin eine Polarisierung zu sehen, daß diese Sünde von Kritikern zusammen mit anderen Sünden genannt wurde. Aber er wird mit Kritik in Bekenntnisfragen leben müssen. Denn nach seiner eigenen Einlassung hat der Landesbischof in dieser Frage eben keine Deutungshoheit, höchstens starke oder schwache Überzeugungskraft. Wer nach seinen theologischen Gründen fragt, weshalb homosexuelle Handlungen dem Willen Gottes angeblich entsprechen sollen, wird allerdings keine überzeugenden Gründe finden. Homosexuelles Zusammenleben wird nicht deswegen biblisch-ethisch geheiligt, weil die Beteiligten heute eine eingetragene Partnerschaftsurkunde als Beleg für Verbindlichkeit und gegenseitige Verantwortung vorweisen können. Auch Geschwister oder Ordensleute können ein Leben miteinander in Verbindlichkeit und gegenseitiger Verantwortung gestalten. Wer käme aber auf die Idee, den Inzest oder den Sexualverkehr in der Ordensgemeinschaft damit als ethisch und gottgewollt rechtfertigen zu wollen? Fischer scheut indes nicht davor zurück, seinen protestantischen Geschwistern diese, schon intellektuell dürftige, Argumentationsweise zuzumuten.

Auch Fischers ablehnender Hinweis, es reiche nicht aus, die Bibel zu zitieren, ist kein schlagendes Argument, solange die herangezogenen Aussagen auch im Zusammenhang mit der Gesamtaussage der Bibel tiefer theologisch begründet sind. Das können die Altbischöfe und viele Mitstreiter für sich in Anspruch nehmen. Fischer selbst aber bleibt eine Antwort schuldig, etwa an welcher Stelle und unter welchen Bedingungen die Bibel homosexuelle Handlungen gutheißt. Es gibt nicht einen einzigen Beleg in der Bibel und ihrem Gesamtzeugnis, das der Landesbischof für eine überzeugende Begründung seiner Auffassung in Anspruch nehmen könnte. Das betont sogar der EKD-Text 57 "Mit Spannungen leben" (eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, 1996). Das allgemeine Liebesgebot kann dafür jedenfalls nicht herhalten. Denn damit ließe sich vieles Mögliche ethisch rechtfertigen. Und schließlich: eine Aussage, Gott habe den Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen geschaffen, damit auch Frauen mit Frauen und Männer mit Männern sexuell zusammenleben können, findet sich in der Bibel jedenfalls nicht; Fischer könnte höchstfalls in Bekenntnissen von Lesben- und Schwulenverbänden oder in einer schwulen-theologischen Interpretation der Bibel fündig werden.

So wird auch dieser Landesbischof der Frage nicht wirklich ausweichen können, welches Bekenntnis und welches Wort am Ende für ihn zählt. Die acht Altbischöfe haben darauf jedenfalls eine klare und - an ihrer Spitze Ulrich Wilckens - auch theologisch fundierte Antwort gegeben. Ob die theologischen Gründe für die Ablehnung homosexuellen Zusammenlebens im Pfarramt für die Synodalen zählen wird, bleibt abzuwarten. Sie können sich bei ihrer Abstimmung über das Petitum von 38 Eingaben hinwegsetzen, ähnlich wie es der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich im letzten Jahr getan hat, als er zusammen mit dem Landeskirchenrat an den Gemeindegliedern vorbei beschloß, daß Menschen ihre Homosexualität auch im Pfarramt friedlich und fröhlich leben sollen - frei von den angeblich überkommenen Denkkategorien eines Paulus. Die Widersacher sind dennoch frei zu sagen: "Und die Bibel gilt doch, wenngleich auch nicht mehr in der Evangelischen Kirche!"

  • 0

#13
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag
Da hier ja nicht irgendwer, sondern Verantwortungsträger der Evangelischen Kirche hier ihre auffassungen kundtun, muss man wohl Folgendes konstatieren:

Ein erheblicher Teil der Verantwortungsträger der EKD legt hier für jedermann nachvollziehbar Zeugnis darüber ab, wie weit der endzeitliche Abfall in dieser Kirche bereits fortgeschritten ist. Hier wird gnadenlos über die Köpfe der Basis hinweg die Bibel mit Füßen getreten, außer Kraft gesetzt. und gegen Inhalte ersetzt, die dem Wort Gottes diametral entgegen stehen.

Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten, das Problemzu lösen: Entweder, diese Verräter des Evangeliums treten samt und sonders zurück, oder aber es muss eine gigantische Austrittswelle von Seiten der Basis erfolgen.

Man muss diesen "Langhälsen" den Geldhahn zudrehen, sonst zerstören die das Christentum in unserem Land vollends.


Herzliche Grüße


Rolf
  • 0

#14
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Landesbischof Fischer und Gnadauer Gemeinschaftsverband einig






Bibel reicht nicht aus: Gesellschaftliche Einstellung zur Homosexualität muß in ethische Urteilsbildung der Kirche einbezogen werden

(MEDRUM) Landesbischof Ulrich Fischer sieht sich in Übereinstimmung mit dem Gnadauer Gemeinschaftsverband bei seinem liberalen Kurs zur Öffnung des Pfarramtes für homosexuelle Partnerschaften. Dies geht aus dem Bericht des Landesbischofs hervor, den er in dieser Woche vor der in Bad Herrenalb tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Baden abgegeben hat.

Das Thema Pfarrdienst und homosexuelle Partnerschaften ist eines von vielen Themen, das diese Woche die Synode der Evangelischen Kirche in Baden während ihrer Tagung in Bad Herrenalb beschäftigt. Dabei geht es besonders um die Frage, ob der Dienst als Pfarrerin oder Pfarrer mit dem Bekenntnis des protestantischen Glaubens vereinbar ist, falls Pfarrerinnen und Pfarrer in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Für Landesbischof Fischer bestehen dagegen ebenso wenig Einwände wie für die Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein. Eine homosexuelle Orientierung stehe der Eignung für den Pfarrdienst nicht entgegen, sagte Fleckenstein. Auch Fischer macht keine Bedenken geltend. Für ihn sind die Bekenntnisgrundlagen von unterschiedlichen Einschätzungen sexueller Praktiken nicht berührt, wie aus seiner Erklärung vor der Synode hervorgeht.

Fischer und Fleckenstein scheinen bemüht zu sein, die Wogen zu glätten, die sich im Vorfeld der Synodentagung auftürmten. 38 Eingaben wurden an die Synode gerichtet, die sich gegen eine generelle Öffnung des Pfarrdienstes für homosexuelle Partnerschaften aussprechen (13 Eingaben sind für eine Öffnung). Landesbischof und Synodalpräsidentin zeigten sich von der Lebendigkeit und Vehemenz der aktuellen Debatte überrascht. Die generelle Frage sei doch schon seit 20 Jahren entschieden, merkte Fleckenstein in der Zeitung Badische Neueste Nachrichten dazu an. Und Fischer sieht im neuen Pfarrdienstrecht einen "enormen Fortschritt".

Der badische Landesbischof plädiert für einen liberalen Kurs der Öffnung. Die gesellschaftliche Veränderung von Einstellungen zur Homosexualität scheint dabei nicht nur für ihn, sondern auch den Gnadauer Gemeinschaftsverband eine maßgebliche Rolle zu spielen. Wie die Evangelische Nachrichtenagentur idea berichtete, informierte Landesbischof Fischer nun die badische Landessynode, daß er mit der Auffassung des Gnadauer Gemeinschaftsverbandes in der umstrittenen Frage der ethischen Urteilsbildung zur Homosexualität übereinstimme. Fischer sagte vor der Synode am 13. April, er teile die Meinung des Präses des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband (Vereinigung Landeskirchlicher Gemeinschaften), Michael Diener (Kassel), daß es in sexualethischen Fragen nicht reiche, Bibelstellen zu zitieren, sondern dass bei der Bewertung von Homosexualität auch die gesamtgesellschaftliche Einstellung zu diesem Thema und ihre grundlegende Veränderung mit in die ethische Urteilsbildung einbezogen werden müsse. Fischer merkte weiter an, Diener weise zu Recht darauf hin, dass unterschiedliche Einschätzungen sexueller Praktiken nicht die Bekenntnisgrundlagen berühren und Gewissensfragen nicht zum Spielball kirchenpolitischer Erwägungen gemacht werden dürften. „Dies sollten wir uns zu Herzen nehmen", so Fischer.

Der Evangelische Gnadauer Gemeinschaftsverband ist die Dachorganisation der landeskirchlichen Gemeinschaftsbewegung in Deutschland, in Österreich und in den Niederlanden. Er bezeichnet sich als die größte freie Bewegung im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Ihm gehören an:
38 regionale Gemeinschaftsverbände, zwei davon in Österreich, einer in den Niederlanden;
6 Jugendverbände;
11 seminaristisch-theologische Ausbildungsstätten;
7 Missionsgesellschaften;
16 Diakonissen-Mutterhäuser;
10 Werke mit besonderer Aufgabenstellung.



Wie ersten Medienberichten vom heutigen Samstag zu entnehmen ist (Meldung BILD, links), will die badische Landessynode allerdings derzeit keine Änderung an der bisherigen Praxis vornehmen. Demnach werden Pfarrerinnen und Pfarrer, die in homosexuellen Lebensgemeinschaften leben wollen, auch künftig auf eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall angewiesen sein. Die Synode hat angesichts mangelnden Konsenses darauf verzichtet, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden.

--------------------------------------------------------------------------------



Eine weniger liberale Auffassung als der badische Landesbischof vertreten die "Ev. Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden" und der „Initiativkreis Evangelisches Kirchenprofil". Weitere Information über den Initativkreis: «Initiativkreis Evang. Kirchenprofil» und eine Online-Aktion des Inititiativkreises: Unterstützerkreis Kirchenprofil (URL:

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

). Leser können sich als Unterstützer der Initiative eintragen.

Zum Problemkreis "Homosexualität und Kirche" erschien im März das Buch "... und schuf sie als Mann und Frau" als Beitrag zum kritischen Diskurs der Problematik "Homosexelle Partnerschaften im Pfarrdienst" (MEDRUM, 13.03.11: → ... und schuf sie als Mann und Frau ). Darin enthalten sind unter anderem die Beiträge:
«Genese einer Fehlentscheidung» von Martin Pflaumer (Mitglied der Landessynode Bayern)
«Unterweisung und Ermahnung nach dem Wort Gottes» von Prof. Dr. Reinhard Slenczka D.D.
«Bemerkungen zur Freigabe des Pfarrhauses für verpartnerte Homo-Paare» von Prof. Dr. Günter R. Schmidt
«Zur Debatte über den offenen Brief der acht Altbischöfe» von Bischof i. R. Prof. Dr. Ulrich Wilckens
  • 0

#15
Guest_Peter Wiem_*

Guest_Peter Wiem_*
  • Guests
Landesbischof Fischer und Gnadauer Gemeinschaftsverband einig

Gnadau ist die geistliche Hypothek, die sie seid der Berliner Erklärung sich aufgebürdet hat, nie mehr losgeworden.
Diese Hypothek bedingt einen geistlich eingetrübten Blick und eine Verengung des Urteilsvermögen über Aussagen und Festlegungen aus Gottes Wort. Gnadau fehlt die Korrektur des Heiligen Geistes auf der ganzen Linie.
Zuerst wollte man sich nicht von Ihm korrigieren lassen, jetzt kann man es nicht mehr.


Bibel reicht nicht aus: Gesellschaftliche Einstellung zur Homosexualität muß in ethische Urteilsbildung der Kirche einbezogen werden

Wer dem Glauben die Tür verschliesst , dem steigt der Aberglaube durchs Fenster. Wer sich nicht mehr allein durch die Bibel korrigieren lassen will, der muss erleben, wie gesellschaftliche Trends eine Kirche glaubensmässig aushöhlen können.

Landesbischof Ulrich Fischer sieht sich in Übereinstimmung mit dem Gnadauer Gemeinschaftsverband bei seinem liberalen Kurs zur Öffnung des Pfarramtes für homosexuelle Partnerschaften. Dies geht aus dem Bericht des Landesbischofs hervor, den er in dieser Woche vor der in Bad Herrenalb tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Baden abgegeben hat.

Gleich und gleich gesellt sich gern, das ist hiermit wieder bewiesen worden.
Wer hier der Blinde und wer der blinde Blindenleiter ist, dass müsste man freilich noch herausfinden!


Das Thema Pfarrdienst und homosexuelle Partnerschaften ist eines von vielen Themen, das diese Woche die Synode der Evangelischen Kirche in Baden während ihrer Tagung in Bad Herrenalb beschäftigt. Dabei geht es besonders um die Frage, ob der Dienst als Pfarrerin oder Pfarrer mit dem Bekenntnis des protestantischen Glaubens vereinbar ist, falls Pfarrerinnen und Pfarrer in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Für Landesbischof Fischer bestehen dagegen ebenso wenig Einwände wie für die Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein. Eine homosexuelle Orientierung stehe der Eignung für den Pfarrdienst nicht entgegen, sagte Fleckenstein. Auch Fischer macht keine Bedenken geltend. Für ihn sind die Bekenntnisgrundlagen von unterschiedlichen Einschätzungen sexueller Praktiken nicht berührt, wie aus seiner Erklärung vor der Synode hervorgeht.

Hier geht es nur noch um Pfarrdienst und homosexuelle Partnerschaften, aber schon lange nicht mehr um den Auftraggeber.
Vor lauter Eifer hat Gottes Bodenpersonal seinen "Chef" vollständig aus den Augen und auch aus dem Sinn verloren.


Fischer und Fleckenstein scheinen bemüht zu sein, die Wogen zu glätten, die sich im Vorfeld der Synodentagung auftürmten. 38 Eingaben wurden an die Synode gerichtet, die sich gegen eine generelle Öffnung des Pfarrdienstes für homosexuelle Partnerschaften aussprechen (13 Eingaben sind für eine Öffnung). Landesbischof und Synodalpräsidentin zeigten sich von der Lebendigkeit und Vehemenz der aktuellen Debatte überrascht. Die generelle Frage sei doch schon seit 20 Jahren entschieden, merkte Fleckenstein in der Zeitung Badische Neueste Nachrichten dazu an. Und Fischer sieht im neuen Pfarrdienstrecht einen "enormen Fortschritt".

Fleckenstein und Fischer stehen für die wirkungsvollsten Methoden der Täuschung, die ich kenne. Der Eine (Fleckenstein) stellt das Ganze schon als längst entschiedene Tatsache in den Raum. damit spricht er jeglicher Opposition das Recht ab, "im Nachhinein" gegen einen angeblich schon gefassten Beschluss aufmümpfen zu wollen.
Im Gegensatz zum "Traditionalisten" Fleckenstein" steht der "progressive" Fischer, der die ganze Diskussion als zeitgeistlich überfällig weiterverkauft. Diesen "enormen Fortschritt" in der Sache spricht er damit Gott und seinem Wort ab.

Für den Einen sind die Mitbrüder rückständig, für den Anderen Gottes Wort. Welche Täuschung ist da wohl schlimmer?


Der badische Landesbischof plädiert für einen liberalen Kurs der Öffnung. Die gesellschaftliche Veränderung von Einstellungen zur Homosexualität scheint dabei nicht nur für ihn, sondern auch den Gnadauer Gemeinschaftsverband eine maßgebliche Rolle zu spielen. Wie die Evangelische Nachrichtenagentur idea berichtete, informierte Landesbischof Fischer nun die badische Landessynode, daß er mit der Auffassung des Gnadauer Gemeinschaftsverbandes in der umstrittenen Frage der ethischen Urteilsbildung zur Homosexualität übereinstimme. Fischer sagte vor der Synode am 13. April, er teile die Meinung des Präses des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband (Vereinigung Landeskirchlicher Gemeinschaften), Michael Diener (Kassel), daß es in sexualethischen Fragen nicht reiche, Bibelstellen zu zitieren, sondern dass bei der Bewertung von Homosexualität auch die gesamtgesellschaftliche Einstellung zu diesem Thema und ihre grundlegende Veränderung mit in die ethische Urteilsbildung einbezogen werden müsse. Fischer merkte weiter an, Diener weise zu Recht darauf hin, dass unterschiedliche Einschätzungen sexueller Praktiken nicht die Bekenntnisgrundlagen berühren und Gewissensfragen nicht zum Spielball kirchenpolitischer Erwägungen gemacht werden dürften. „Dies sollten wir uns zu Herzen nehmen", so Fischer.

Eine gutgeheissene Gräuelsünde berührt also nicht die Bekenntnisgrundlagen?

Um welchen liberalen Kurs der Öffnung soll es sich denn hier eigentlich handeln?
Dass sich die gesellschaftlichen Einstellungen immer mal wieder verändern, dürfte allgemein bekannt sein.
Dazu brauche ich keinen Gemeinschaftsverband und keinen Landesbischof, um das feststellen zu können.

Eine gesamtgesellschaftliche Einstellung und eine grundlegende Veränderung, die sie mit sich bringt, ist demnach Auslöser genug für eine ethische Neubewertung.
Und die Bibel ist nur dazu da, damit man Bibelstellen daraus zitiert, aber keine gesellschaftlich verbindliche Ethik daraus ableiten darf? Oder muss diese Ethik so stromlinienförmig ausfallen, dass sie einer möglichen gesellschaftlichen Neubewertung nicht im Wege steht? Darf der Anspruch der Bibel überhaupt mein Gewissen antasten oder gar beeinflussen?


Der Evangelische Gnadauer Gemeinschaftsverband ist die Dachorganisation der landeskirchlichen Gemeinschaftsbewegung in Deutschland, in Österreich und in den Niederlanden. Er bezeichnet sich als die größte freie Bewegung im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

So "frei", wie sich der Gnadauer Gemeinschaftsverband bezeichnet, ist er nicht.
Er versucht nur, seine Glaubenspositionen so geräuschlos und so effektiv wie nur möglich dem Zeitgeist anzupassen.

Gnadau ist ein Beispiel, was passieren kann, wenn man das Heilige den Hunden preisgibt und Perlen vor die Säue wirft.

  • 0

#16
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Pfarrerinnen und Pfarrer vom Recht auf homosexuelles Zusammenleben weit entfernt






Landessynode der Evang. Kirche in Baden: Über Bibelverständnis kann es keine Mehrheitsabstimmung geben



(MEDRUM) Bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Herrenalb in der vergangenen Woche konnte sich die Landessynode der Evangelischen Kirche in Baden nicht für eine neue kirchenrechtliche Regelung entscheiden, die für das Zusammenleben von Pfarrerinnen und Pfarrern in homosexuellen Partnerschaften anzuwenden wäre. Es fehlte am notwendigen Konsens. Einen Rechtsanspruch für Pfarrerinnen und Pfarrer, bei ihrem Pfarrdienst in einer homosexuellen Partnerschaft leben zu können, wird es vorerst nicht geben.

Der Synode waren 38 Eingaben zugegangen, die sich gegen eine kirchenrechtliche Zulassung homosexueller Partnerschaften im Pfarrdienst aussprachen, während sich 13 Eingaben für eine Liberalisierung einsetzten. Die Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein wies bereits im Vorfeld der Tagung auf die Flut von Eingaben hin. Die Mehrzahl der Eingaben sehen in einer Liberalisierung das Bekenntnis zur Bibel als Wort Gottes berührt. Innerhalb der Synodalen lagen die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt. 12 Mitglieder der Landessynode machten deutliche Bedenken gegen eine Liberalisierung geltend, während die überwiegende Mehrheit der Synodalen offenbar kein Problem gehabt hätte, die Verhältnisse in der Kirche an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen.

Auch Landesbischof Fischer hatte seinen Äußerungen zufolge kein Problem mit einer Anpassung an die gesellschaftlichen Verhältnisse. Bei seinem Bericht vor der Landessynode wies er darauf hin, daß bei der ethischen Beurteilung ebenso die Entwicklung der Einstellung in der Gesellschaft bedacht werden müsste wie Aussagen in der Bibel. Wie MEDRUM berichtete, sieht Fischer die Bekenntnisgrundlagen durch unterschiedliche Einschätzungen sexueller Praktiken nicht berührt. Er sah sich bei seinem Bericht vor der Synode in seiner Auffassung anscheinend auch in Übereinstimmung mit dem Gnadauer Gemeinschaftsverband. Der Landesbischof hatte die Gegner einer Liberalisierung kritisiert: "Seit mehr als 20 Jahren besteht Einvernehmen darüber, dass die sexuelle Orientierung einer Person bei der Übernahme in den Pfarrdienst kein Einstellungskriterium sein darf. Es bedrückt mich, dass von diesem Konsens nun abgerückt und zugleich suggeriert wird, dass durch das Pfarrdienstgesetz neue, nämlich liberalere gesetzliche Regelungen für den Zugang zum Pfarrdienst geschaffen werden sollten." Praktizierte Homosexualität sei für ihn keine Sünde, wenn sie "verantwortlich, verlässlich und verbindlich" gelebt werde.

Trotz der liberalen Haltung des Landesbischofs wird sich an den kirchenrechtlichen Verhältnissen vorerst nichts ändern. Für eine Übernahme der Regelung, wie sie von der Synode der EKD einstimmig vorgeschlagen worden war, fehlt in der badischen Landeskirche ein "magnus consensus". Deshalb wurde auf eine kirchenrechtliche Regelung verzichtet. Stattdessen soll künftig der Evangelische Oberkirchenrat im Konsens mit den Gemeinden und den betreffenden Personen entscheiden, ob ein homosexuelles Zusammenleben von Pfarrerinnen oder Pfarrern im Pfarramt im Einzelfall ermöglicht werden soll.

Pfarrer Theo Breisacher, Vorsitzender des Hauptausschusses der Landessynode, berichtete: "Zur strittigen Frage des Zusammenlebens gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Pfarrhaus wurde keine gesetzliche Regelung getroffen. Wir sind von einem Konsens der Beurteilung von gelebter Homosexualität in unserer Landeskirche weit entfernt." Man müsse es aushalten, dass jeder in seiner Entscheidung seiner Verantwortung vor Gott und seinem persönlichen Gewissen verpflichtet sei, sagte Breisacher. Er ist der Auffassung, daß eine "untergesetzliche Regelung" die sinnvollste Entscheidung gewesen ist. Dadurch würden individuelle Lösungen ermöglicht, so Breisacher, der hofft, daß dies auch zur Befriedung innerhalb der Landeskirche beitragen wird.

Auch Landesbischof Ulrich Fischer äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis. „Die Entscheidung hilft uns, in sorgsamer Wahrnehmung der jeweiligen Situation von Gemeinden und der betroffenen Pfarrerschaft zu handeln", sagte der Bischof. Präsidentin Margit Fleckenstein bedankte sich bei den Synodalen für die sachliche Diskussion: „Wir können nicht nach Mehrheiten über die Interpretation der Bibel abstimmen." Der Umgang der Synode mit der Thematik und dem Dissens sei beispielhaft für ein gutes und respektvolles Miteinander in der gesamten Landeskirche, meinte Fleckenstein.

Eine theologische Erörterung der Grundfrage, ob homosexuelles Zusammenleben mit dem biblischen Bekenntnis vereinbar oder unvereinbar ist, und eine Diskussion über die Frage, ob das Verständnis von Ehe und Familie neu definiert werden soll, wie dies vom Rat der EKD der Synode bei ihrer Tagung in Hannover im November 2010 mit einem weit gefassten Begriff vom "familiärem Zusammenleben" vorgeschlagen wurde, fand zwar im Hauptausschuß, aber nicht in der Beratung des Plenums der badischen Landessynode statt. Der auf der Ebene der EKD-Synode eingeführte Begriff "familiäres Zusammenleben", unter dem jedes rechtlich geregelte Zusammenleben von mindestens zwei Personen verstanden werden soll, also insbesondere auch das Zusammenleben in homosexuellen Partnerschaften, ist nicht Bestandteil des in Baden geltenden Kirchenrechtes geworden. Vor einem solchen Schritt hatten insbesondere die acht evangelischen Altbischöfe in ihrem Offenen Brief an die Synodalen vom Januar 2011 mit ihrem Hinweis auf eine Abkehr vom Bekenntnis zur Bibel auch gewarnt.

  • 0

#17
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!





19.04.11





Pfarrerin Claudia Baumann kritisiert badische Landessynode





Sprecherin des Lesbisch-Schwulen Konvents will völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit Ehe und Familie in evangelischen Pfarrämtern


(MEDRUM) Als Sprecherin des Lesbisch-Schwulen Konvents hat die evangelische Pfarrerin Claudia Baumann die badische Landessynode kritisiert, weil die Synode bei ihrer Frühjahrstagung in der vergangenen Woche in Bad Herrenalb in der Evangelischen Kirche in Baden lesbische oder schwule Partnerschaften nicht der Ehe gleichgestellt hat.

Wie der Evangelische Pressedienst meldete, sieht sich die aus Pforzheim stammende Pfarrerin Claudia Baumann durch die Landessynode der Evangelischen Kirche in Baden nicht zufriedengestellt. Baumann hatte von der Synode erwartet, daß sie eine rechtliche Regelung trifft, mit der der Einzug von Pfarrerinnen und Pfarrern in homosexuellen Partnerschaften in die Pfarrämter generell ermöglicht wird. Doch die Landessynode hatte bei ihrer Tagung in Bad Herrenalb angesichts fehlenden Konsenses auf eine kirchenrechtliche Regelung verzichtet. In 36 Eingaben an die Synode wurde zuvor eindringlich darauf hingewiesen, daß homosexuelles Zusammenleben mit den Bekenntnisgrundlagen nicht vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund einigte sich die Synode darauf, daß der Oberkirchenrat im Benehmen mit den Gemeinden und Betroffenen im Einzelfall entscheidet, ob eine Pfarrerin oder ein Pfarrer im Pfarramt in einer homosexuelle Partnerschaft leben kann. Mit ihrer Entscheidung hat die Landessynode den vom Rat der EKD weit gefassten Begriff vom "familiären Zusammenleben" für die Evangelische Kirche in Baden nicht übernommen. Familiäres Zusammenleben wäre nach einer solchen Regelung nicht mehr als das Zusammenleben von Eltern mit ihren Kindern zu verstehen gewesen. Vielmehr hätte nach dem Vorschlag des Rates der EKD jedes rechtlich geregelte Zusammenleben von mindestens zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung als Familie gegolten.

Mit der Entscheidung der Landessynode will sich Baumann, die Pfarrerin in der Johannesgemeinde in Kehl ist, nicht zufrieden geben. Sie will ein Kirchenrecht, in dem homosexuelle Partnerschaften mit den in einer Ehe lebenden Pfarrerinnen und Pfarrern rechtlich völlig gleichgestellt sind. Die seit 2007 in Kehl tätige Pfarrerin ist neben dem Pfarrvikar Sören Suchomsky aus Karlsruhe Sprecherin des Lesbisch-Schwulen Konvents in Baden.
  • 0

#18
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag
Homosexuelle im Pfarrhaus: Badische Synode uneins

18. April 2011 - 19:17 – admin




BAD HERRENALB. Die Atmosphäre ist spannungsgeladen am Samstagmorgen in der Evangelischen Akademie in Bad Herrenalb. Mitglieder der Landessynode Baden strömen zum Tagungssaal. «Ein heißes Thema», sagt eine Frau im Aufzug. «Ich habe gehört, die beantragen eine Nichtbefassung», sagt eine andere. Das «heiße Thema», über das die Synode beraten und abstimmen soll, erregt seit Monaten die Gemüter vieler evangelischer Christen in Baden: Es geht um die Frage, ob homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen künftig gemeinsam mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben dürfen.

Publikationsangaben

Quelle: Pforzheimer Zeitung
vom:
18.04.11
Autor:
dpa
  • 0

#19
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Kein trautes Heim für homosexuelle Pfarrer





Homosexuelle evangelische Pfarrer haben in Baden auch in Zukunft kein Recht darauf, zusammen mit ihrem Partner im Pfarrhaus zu leben. Die Synode der Landeskirche Baden hat in dieser strittigen Frage auf eine gesetzliche Regelung verzichtet.

Damit entscheidet weiterhin die Kirchenverwaltung, ob sie im Einzelfall an dem bisherigen Verbot festhält oder in Absprache mit den betroffenen Gemeinden Ausnahmen zulässt. Der Oberkirchenrat hatte jedoch bereits im Vorfeld eine Öffnung in dieser Frage signalisiert.

Hintergrund war das angestrebte einheitliche Pfarrerdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für alle 22 Gliedkirchen, dem die Synode grundsätzlich zustimmte. Eine Klausel dieses Gesetzes lässt jedoch offen, ob das darin angesprochene "familiäre Zusammenleben im Pfarrhaus" auch für Homosexuelle gilt. Dies hatte viele Kritiker aus konservativen Kreisen auf den Plan gerufen.

Mit der Entscheidung, die Frage im Gesetz nicht zu thematisieren, sondern Einzelfallentscheidungen weiterhin der jeweiligen Gemeinde zu überlassen, zeigte sich Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein zufrieden. So gebe es "weder Sieger noch Verlierer". Die Frühjahrstagung der badischen Landessynode fand von Dienstag bis Samstag in Bad Herrenalb statt.


Kritik von verschiedenen Seiten

Der Beschluss ist unterdessen von verschiedenen Seiten scharf kritisiert worden. Die beiden Sprecher des "Lesbischwulen Konvents", Pfarrerin Claudia Baumann und Pfarrvikar Sören Suchomsky, kritisieren, dass ohne eine rechtliche Regelung ein klares Signal gegen die Diskriminierung homosexueller Menschen in der badischen Landeskirche ausgeblieben sei. Sie bedauerten zudem, dass das Thema nicht einmal öffentlich in der Synode diskutiert worden sei. Anzuerkennen sei zwar der Fortschritt der Einzelfallregelung, doch erwarte man weitere Schritte auf dem Weg zu einer völligen rechtlichen Gleichstellung.

Der Sprecher der theologisch konservativen Evangelischen Vereinigung für Bibel und Bekenntnis, Pfarrer Martin Kugele, begrüßte, dass es weiterhin keinen Rechtsanspruch für gleichgeschlechtliche Paare auf das gemeinsame Wohnen im Pfarrhaus gebe. Kugele kritisierte gleichzeitig, dass sich die Kirche bei ihrem Beschluss stärker an gesellschaftlichen Entwicklungen als an der Bibel orientiert habe. Wer bei der Homosexualität so argumentiere, müsse möglicherweise auch den Schutz des Sonntags aufgeben. Kugele befürchtet zudem, dass es durch Homo-Paare im Pfarrhaus zu Spaltungen in Kirchengemeinden kommen könne.


Mittel für Kinderbetreuung werden aufgestockt

Die Synode hat sich darüber hinaus mit aktuellen politischen Themen beschäftigt. Mit Blick auf die Flüchtlingswelle aus Nordafrika forderten die Synodalen einen humaneren Umgang mit den Menschen. Es müsse einen wirksamen Zugang zu einem fairen Asylverfahren für alle Flüchtlinge geben, heißt es in einer Resolution. Außerdem müsse die Verteilung der Asylanten innerhalb der EU gerechter gestaltet werden. Die Synodalen appellierten auch an das Land Baden-Württemberg, seine Spielräume zu nutzen, um die Aufnahme- und Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. In den vergangenen Wochen waren zehntausende Flüchtlinge vor allem auf der italienischen Insel Lampedusa angekommen.

Außerdem beschloss das Kirchenparlament, die Mittel für die Kinderbetreuung aufzustocken: Von 2012 an will die badische Landeskirche den Betrieb ihrer Kitas und Kindergärten mit 16 Millionen Euro jährlich fördern. Das ist ein Drittel mehr als 2007. Dieses Niveau soll bis mindestens 2015 gehalten werden.
  • 0

#20
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34206 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Heftige Debatte in Badischer Landessynode





Der Umgang mit schwulen Pfarrern spaltet die evangelische Landeskirche in Baden. Nun einigte sich die Synode auf eine Kompromissformel.

STEPHANIE GEISSLER, DPA

Bad Herrenalb Die Atmosphäre ist spannungsgeladen am Samstagmorgen in der Evangelischen Akademie in Bad Herrenalb. Mitglieder der Landessynode Baden strömen zum Tagungssaal. "Ein heißes Thema", sagt eine Frau im Aufzug. Das "heiße Thema", über das die Synode beraten und abstimmen soll, erregt seit Monaten die Gemüter vieler evangelischer Christen in Baden: Es geht um die Frage, ob homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen künftig gemeinsam mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben dürfen.

Zahlreiche Briefe sind in der Geschäftsstelle in Karlsruhe eingegangen. Viele sprachen sich für eine liberale Regelung aus. Andere wetterten dagegen und bezogen sich dabei auf eine Verdammung der Homosexualität durch die Bibel: "Paulus schreibt ganz deutlich, dass widernatürlicher Geschlechtsverkehr eine Schande in den Augen Gottes ist", empörte sich ein Gegner. Die Befürworter würden sich "die Bibel nach eigenen Wunschvorstellungen und Lustgefühlen zurechtbiegen", kritisierte ein anderer. Einige drohten mit Kirchenaustritt.

"Man muss kein Prophet sein, um in dieser Frage kontroverse Diskussionen vorherzusehen", sagt der Vorsitzende des Hauptausschusses, Theo Breisacher. "Aber diesen Grad der Erregung haben wir nicht erwartet." Irgendwann hätten sie die Stapel aus Stellungnahmen in Zentimetern gemessen. "Die zustimmenden Briefe waren drei Zentimeter hoch, die ablehnenden zweieinhalb."

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein gemeinsames Pfarrerdienstrecht, das die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf den Weg gebracht hat, in der Hoffnung, dass alle 22 Landessynoden zustimmen. Im EKD-Gesetz ist die Wohnrecht-Frage offen formuliert - so offen, dass sie ein Wohnrecht für Homosexuelle im Pfarrhaus erlaubt. Das wollen konservative Kreise in der Synode nicht hinnehmen. Sie fordern ein ausdrückliches Verbot.

Es wurde lange diskutiert, aber nähergekommen sind sich beide Seiten in Bad Herrenalb letztlich nicht. Am Ende entschied die Synode, dass es keine gesetzliche Regelung geben wird - die badische Landeskirche weicht in diesem Punkt vom bundesweiten Kurs ab. Damit entscheidet weiterhin die Kirchenverwaltung, ob sie im Einzelfall an dem bisherigen Verbot festhält oder Ausnahmen zulässt.
  • 0