Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Weiterer Brief an Bischof Huber


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34182 Beiträge
  • Land: Country Flag
---Ursprüngliche Nachricht---
From: "Dr. Hans Penner"
,,
Subject: Evangelische Kirche und Lebensrecht

Dipl.-Chem. Dr. Hans H. Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Herrn Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der EKD
Kopien an Verteiler

Sehr geehrter Herr Professor Huber,
für die Beantwortung meines Schreibens vom 09.07.2009 durch Frau Dr. Uta
Andrée danke ich. Allerdings geht die Antwort am Kernproblem vorbei. Es geht
um die Frage, ob Menschen über Tod oder Leben wehrloser anderer Menschen
entscheiden dürfen, die sie nicht wollen.
Der mit Recht von der Evangelischen Kirche hochgeschätzte Dietrich
Bonhoeffer hat die heute in Deutschland verbotene Tötung ungeborener Kinder
als Mord bezeichnet. Der Dekalog verbietet Mord. Ihre euphemistische
Bezeichnung "Abtreibung" ist deplaziert.
Mütter lassen ihre Kinder meist nicht aus eigenem Antrieb töten, sondern
infolge des Druckes einer asozialen Umwelt. Es ist unbarmherzig, daß Sie
Mütter ohne rechtlichen Schutz einer kinderfeindlichen Umgebung ausliefern.
Die kirchlichen Beratungsscheine sind mit der christlichen Ethik nicht
vereinbar. Jesus will, daß man die Kinder zu IHM bringt und nicht in die
Mülltonne. Beten die kirchlichen Schwangerschaftskonfliktberater nach dem
Ausstellen eines Beratungsscheines: "Vielen Dank, Herr Jesus, daß dieses
Kind jetzt zerhackt werden kann"?
Verwerflich ist auch, daß Sie die Todesurteile über ungeborene Kinder nicht
selbst unterschreiben, sondern dieses schmutzige Geschäft irgendwelchen
Angestellten überlassen.
Durch die Beratungsscheine hat die Evangelische Kirche den letzten Rest an
Glaubwürdigkeit verschenkt. Die Beratungsscheine sind ein Beleg dafür, daß
sich die Evangelische Kirche nicht an der Bibel, sondern am Zeitgeist
orientiert. Als Frucht des theologischen Historismus hat die Evangelische
Kirche das Fundament der Reformation längst verlassen. Es dürfte schwierig
sein, die Existenzberechtigung der Evangelischen Kirche neben der
Katholischen Kirche theologisch zu begründen.
Ich hoffe auf eine Verbreitung dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner


________________________________________
Von: Nikoleit, Christa [mailto]
Gesendet: Mittwoch, 22. Juli 2009 14:37
An: post@hanspenner.de
Betreff:

Sehr geehrter Herr Dr. Penner,
Bischof Huber dankt für Ihr Schreiben vom 9. Juli und bat mich, Ihnen zu
antworten, was ich hiermit gerne tue.
Wie Sie wissen entspricht Ihre kompromisslose Position, die den
evangelischen Beratungsstellen vorwirft, Lizenzen zum Töten zu erteilen,
nicht der Position innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland, die
sie sich aufgrund differenzierter Beratungsprozesse in der derzeitigen
gesellschaftlichen Situation zu eigen gemacht hat, von der sie aber nicht
behauptet hat, es sei die einzig mögliche und für alle Zeit geltende Lösung.
Das Eintreten für eine Beratungspflicht im Fall einer Spätabtreibung seitens
der Evangelischen Kirche, ist ein Schritt, der Ihnen anscheinend nicht vor
Augen war, als Sie in Ihrem Brief die Praxis der Evangelischen Kirche mit
dem Vorgehen der Nationalsozialisten gegen behinderte Menschen verglichen.
Grundsätzlich gilt: Der Umgang mit konfliktreichen ethischen Fragen führt
nie zu der einen wahren Lösung. Das macht gerade die Unerlöstheit unserer
Welt aus, dass wir immer wieder in Situationen geraten und vor
Entscheidungen gestellt sind, die sich nicht mit dem Fallbeil einer einzig
wahren ethischen Antwort lösen lassen.
Ihre Vorwürfe und Verurteilungen der Evangelischen Kirche in Deutschland
gegenüber sind hart. Wenn Sie es verantworten können, über Brüder und
Schwestern so zu urteilen, kann ich Sie daran nicht hindern, besonders
christlich ist das ebenfalls nicht.
Mit einem freundlichen Gruß
Dr. Uta Andrée
  • 0

#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge
Lest einmal wie Gerichte geurteilt haben.


Please Login HERE or Register HERE to see this link!


---------


16. November 2006, 09:52

Gerichtsurteil: Abtreibung darf ‚Kindermord’ genannt werden


Nach neun Jahren wurde ein Beleidigungsverfahren gegen den Lebensrechtler Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) eingestellt.

Nürnberg (www.kath.net / idea)
Nach neun Jahren ist ein Beleidigungsverfahren gegen den deutschen Lebensrechtler Klaus Günter Annen aus Weinheim bei Heidelberg eingestellt worden. Das Nürnberger Klinikum Nord hatte behauptet, Annen habe 1997 mit Anti-Abtreibungsflugblättern der Klinik geschadet.

Auf den Blättern wurde die dortige Praxis des auf ambulante Schwangerschaftsabbrüche spezialisierten Frauenarztes Andreas Freudemann angeprangert. Annen nannte ihn einen „Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder“ und forderte einen Stopp des „Kindermords im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikums N“.Das Landgericht Nürnberg verurteilte Annen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Dagegen beschwerte sich Annen beim Bundesverfassungsgericht, das in diesem Mai entschied, Freudemann fühle sich zu recht beleidigt. Im Blick auf das Klinikum müsse der Vorwurf gründlicher geprüft werden.

Annens Äußerung habe sich nur auf einige im Klinikum tätige Personen bezogen. Die Aussage, Freudemann sei „Tötungs-Spezialist für ungeborene Kinder“, sei eine zwar einseitige, aber zutreffende Tatsachenbehauptung. Auch die Textpassage „Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikums N“ sei nicht strafbar, da allgemein bekannt sei, dass die im Klinikum vorgenommenen Abtreibungen nicht unter das Strafgesetz fielen.

Annens Äußerung bedeute nur, dass eine Abtreibung als besonders verwerfliche, vorsätzliche, jedoch nicht strafbare Tötung ungeborener Kinder eingestuft werde. Bei der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Neuauflage des Strafverfahrens gegen Annen stellte die Nürnberger Staatsanwaltschaft das Verfahren am 9. November ein.
  • 0

#3
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge
Gibt es eigentlich in Deutschland eine Massenklage , wenn ein Mensch pausenlos Lügen verbreitet und Menschen und Organistionen beleidigt ?
  • 0