Sachsen: Keine Coronafälle aufgrund von Gemeindegesang bekannt
09.04.2021
In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist das Singen in Gottesdiensten im begrenzten Umfang möglich. Symbolbild: unsplash.com
Dresden (IDEA) – In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist das Singen in Gottesdiensten im begrenzten Umfang möglich. Bislang sind der Landeskirche keine Fälle bekannt, in denen der Gemeindegesang zu Coronafällen geführt hat. Das teilte deren Pressestelle auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA mit.
Die Landeskirche hatte am 12. März einen neuen mit gelockerten Corona-Regeln herausgegeben. Dieser besagt, dass in Landkreisen mit bis zu 50 positiven Tests pro 100.000 Einwohnern (Inzidenzwert) der Gemeindegesang mit Maske möglich ist, jedoch je nach Pandemielage noch zu reduzieren sei.
Bei einem Inzidenzwert von 50 bis 200 kann „reduzierter Gemeindegesang“ mit Maske stattfinden. Bei einer Inzidenz von über 200 sind laut dem Orientierungsplan ein Lied mit Einzelstimme und am Schluss des Gottesdienstes ein Gemeindelied mit Maske möglich. Die Kirchgemeinden seien im Rahmen des Orientierungsplanes selbst für die Umsetzung verantwortlich.
Richtlinien zum Abendmahl werden ebenfalls in dem Plan vorgegeben. So kann bei einer Inzidenz von bis zu 50 eine schrittweise Rückkehr zur Abendmahlspraxis unter beiderlei Gestalt unter Berücksichtigung hygienischer Voraussetzungen und der aktuellen Corona-Schutzverordnung stattfinden.
Auch bei einem Inzidenzwert von 50 bis 200 könne das Abendmahl „unter beiderlei Gestalt“ veranstaltet werden, jedoch ist nur die sogenannte Intinktion – das Eintauchen der Hostie in den Wein – erlaubt. Bei einer Inzidenz von über 200 wird um Verzicht auf das Abendmahl beziehungsweise um Verzicht auf den Abendmahlskelch gebeten.