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Vorlage der EKD: Kinder sind für Familie nicht mehr konstitu


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Rolf

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08.11.10

Vorlage der EKD: Kinder sind für Familie nicht mehr konstitutiv

Synode der EKD berät über erweiterten Familienbegriff des Pfarrdienstgesetzes für Pfarrerinnen und Pfarrer

(MEDRUM) Künftig soll Familie nicht mehr nur Vater, Mutter und Kinder sein. Auch Pfarrerinnen oder Pfarrer, die in einer geschlechtsgleichen Partnerschaft zusammenleben, sollen als Familie angesehen werden. So sieht es eine Novellierung des Pfarrdienstgesetzes vor, über das die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) berät.

Ein christlich entwurzelter, säkularisierter Familienbegriff

In der Vorlage des Rates der EKD heißt es:

§ 39 Ehe und Familie
(1) Pfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensführung im familiären Zusammenleben
und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination (§ 3 Absatz 2) gebunden. Hierfür
sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend.
(2) Pfarrerinnen und Pfarrer sollen sich bewusst sein, dass die Entscheidung für eine Ehepartnerin
oder einen Ehepartner Auswirkungen auf ihren Dienst haben kann. Ehepartnerinnen
und Ehepartner sollen evangelisch sein. Sie müssen einer christlichen Kirche angehören;
im Einzelfall kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass die
Wahrnehmung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird.
(3) Pfarrerinnen und Pfarrer haben eine beabsichtigte Änderung ihres Personenstandes,
eine kirchliche Trauung und andere wesentliche Änderungen in ihren persönlichen Lebensverhältnissen
alsbald anzuzeigen. Sie haben die Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen
vorzulegen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen auf den Dienst beurteilen zu können.

Aus der Begründung zur Erläuterung des Begriffes "familiäres Zusammenleben" heißt es:

Der Begriff „familiäres Zusammenleben" ist hingegen bewusst weit gewählt. Er umfasst nicht nur das generationsübergreifende Zusammenleben, sondern jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen, das sich als auf Dauer geschlossene, solidarische Einstandsgemeinschaft darstellt und damit den in Satz 2 genannten inhaltlichen Anforderungen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung genügt. Soweit diese Anforderungen erfüllt sind, bleibt es den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüssen überlassen, ihr eigenes Profil für die Anwendung von § 39 Abs. 1 zu entwickeln und die Norm auf diese Weise näher auszugestalten. Das kann im Rahmen des § 117 durch ein Kirchengesetz geschehen. Möglich ist aber auch jede Form von untergesetzlicher Regelung oder eine Ausgestaltung durch die schlichte Rechtspraxis.

Sonst-was-Reformen

Falls die leitenden Gremien der EKD dieser Vorlage zustimmen, ist es Pfarrerinnen und Pfarrern in der EKD künftig beispielsweise möglich, einen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner auszuwählen, eine Lebenspartnerschaft registrieren zu lassen und sich als Familie zu bezeichnen. Der Begriff Familie wird mit neuen Inhalten gefüllt. Kinder müssen künftig nicht mehr dazugehören. Nicht nur lesbische und schwule Partnerschaften, auch kinderlose Ehepaare gelten nach dieser Definition künftig als Familie. Die Vorlage der EKD stimmt damit weitgehend mit einem Beschluß überein, in dem der Bundesvorstand Grüne Jugend 2007 seine gesellschaftspolitischen Reformvorstellungen über Lebensformen verankert hat.

Die vorgeschlagenen Veränderungen des Familienbegriffs in der EKD könnten als Teil der "Sonst-was-Reformen" gesehen werden, die die Synoden-Präses, Katrin Göring-Eckardt, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen gemeint hat, als sie am Sonntag die Synode aufrief, es den anderen vorzumachen: "Machen wir es doch den anderen vor, den Renten-, Wehrpflicht-, Gesundheits- und Sonst-was-Reformern. Machen wir vor, wie das geht." Familie würde künftig also auch für Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKD nicht mehr die vom Ethos der Bibel geleitete, elementare, generationenverbindende Lebensstruktur aus Eltern und Kindern, sondern letztlich jede frei verhandelbare "Sonst-was-Lebensform" sein.

______________________________

Tagesordnungspunkt VII der Synode: "Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Pfarrdienstgesetz der EKD - PfDG.EKD)"

In ihrer Stellungnahme erklärte die Kirchenkonferenz: "Die Kirchenkonferenz stimmt dem vom Rat am 4. September 2009 beschlossenen und aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiteten Entwurf im Grundsatz zu."

Geschäftstelle der Synode: synode@ekd.de

Fax: 0511 / 27 96 - 707
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