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Europarat stimmt über Einschränkung der Gewissensfreiheit..


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Abtreibung und Euthanasie: Europarat stimmt über Einschränkung der Gewissensfreiheit ab






Wird die Gewissensfreiheit für Ärzte und Krankenhäuser in Europa bald drastisch eingeschränkt? Über diese Frage entscheidet der Europarat in Straßburg am 7. Oktober.

Sowohl die CDL (Christdemokraten für das Leben), die Lebensrechtsinitiative der CDU/CSU, als auch die Deutsche Evangelische Allianz protestieren gegen die zur Debatte stehenden Eingriffe in das Recht auf Gewissensfreiheit. Sie appellieren an die Parlamentarier, den Antrag abzulehnen und somit Krankenhauspersonal zu schützen.
Abgestimmt wird über den McCafferty-Bericht, vorgelegt von Christine McCafferty, Angehörige der sozialistischen Fraktion und Berichterstatterin im Auftrag des Ausschusses für „Soziales, Gesundheit und Familie“. Die Britin empfiehlt, im medizinischen Bereich Gewissensfreiheit zum Recht des Individuums zu machen. Wird der Antrag angenommen, müssen Krankenhäuser in Zukunft alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist und können nicht mehr aus Gewissensgründen medizinische Dienstleistungen wie Abtreibung, Euthanasie oder Selbsttötung ablehnen.

Die CDL sieht dabei besonders die Gewissensfreiheit derjenigen eingeschränkt, die nicht direkt am Tötungsprozess beteiligt sind und nennt unter den Leidtragenden unter anderem Verwaltungsarbeiter, die für die Beschaffung von Tötungsinstrumenten verantwortlich sind. Auch für Ärzte und Pflegepersonal, die von ihrem individuellen Recht auf Gewissensfreiheit Gebrauch machten, sei es nicht tragbar, im Berufsalltag permanent mit den Folgen der Tötungen konfrontiert zu werden, die ihre Kollegen vornehmen.

Auf Kritik stößt auch der Vorschlag, ein Verzeichnis anzulegen, in dem Krankenhauspersonal, das bestimmte Handlungen nicht vollziehen möchte, erfasst wird. Das sei eine Methode, diese Menschen „an den Pranger zu stellen“, so Susanne Lux, Europabeauftragte der CDL.
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Lebensrechtler atmen auf: Europarat schützt Gewissensfreiheit






Resolution: Die Mitwirkung bei Abtreibungen darf verweigert werden.

Straßburg (idea) – Lebensrechtler können aufatmen: Der Europarat hat mit knapper Mehrheit das Recht bekräftigt, die Mitwirkung bei Abtreibungen, Euthanasie oder Sterbehilfe aus Gewissensgründen zu verweigern.

56 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung stimmten am 7. Oktober in Straßburg für eine entsprechende Resolution, 51 waren dagegen und vier enthielten sich. Verworfen wurde ein von der englischen Labour-Politikerin Christine McCafferty eingebrachter Bericht, der die Gesundheitsdienste verpflichten wollte, allen Frauen uneingeschränkten Zugang zu allen in einem Land erlaubten medizinischen Dienstleistungen zu gewähren. Dabei dürften religiöse oder ethische Bedenken keine Rolle spielen, etwa im Blick auf Schwangerschaftsabbrüche, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen oder Sterilisierung, hieß es in dem Bericht. Diese Empfehlung hätte Christen gezwungen, gegen ihr Gewissen bei Abtreibungen mitzuwirken. Dagegen hatten unter anderem die Deutsche Evangelische Allianz, die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) und die Organisation „Ärzte für das Leben“ protestiert.

Klare Regeln für Gewissensverweigerung

In der verabschiedeten Resolution heißt es, keine Person, kein Krankenhaus oder sonstige Einrichtung dürfe zur Mitwirkung an Handlungen gezwungen werden, die den Tod eines menschlichen Embryos oder Fötus herbeiführen. Die Parlamentarische Versammlung betonte aber gleichzeitig, dass die Mitgliedsstaaten den „rechtzeitigen Zugang zu legaler medizinischer Versorgung“ gewährleisten müssten. In den meisten der 47 Mitgliedsstaaten seien die Rahmenbedingungen für Gewissensverweigerung klar geregelt. Geschützt und gewährleistet werden müsse aber auch das Recht der Bürger, medizinische Dienste in Anspruch zu nehmen. Von der Verweigerung aus Gewissensgründen müssten Patienten rechtzeitig informiert und gegebenenfalls an andere Anbieter überwiesen werden. Dafür seien klare Regeln in allen Staaten nötig.

Resolutionen als Orientierungshilfen

Von den 318 Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung stammen 18 aus Deutschland und je 6 aus der Schweiz und Österreich. Insgesamt stimmten 111 Abgeordnete über die Resolution ab. Aus Deutschland votierten eine Parlamentarierin dagegen und einer dafür. Ein Schweizer stimmte mit Ja und fünf mit Nein. Aus Österreich waren drei dafür und einer dagegen. Der 1949 gegründete Europarat ist ein Forum für Debatten über Fragen zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt. Die Parlamentarische Versammlung hat beratende Funktionen. Verabschiedete Texte dienen als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee des Europarats sowie für die nationalen Regierungen und Parlamente.
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