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Bischof Overbeck hätte in England die Festnahme gedroht


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Rolf

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Bischof Overbeck hätte in England die Festnahme gedroht





(MEDRUM) Der Essener Bischof Franz Overbeck hatte in der Sonntagabendsendung von Anne Will zum Mißbrauchsskandal am 11.04.10 geäußert, das Leben der Homosexualität sei nach der kirchlichen Lehre sündhaftes Verhalten. Wie ein Fall in England zeigt, hätte der Bischof in Großbritannien womöglich mit einer Verhaftung und dem Verbot öffentlicher Auftritte rechnen müssen.

Das katholische Nachrichtenportal kath.net berichtet unter der Überschrift "England: Festnahme nach Aussage 'Homosexualität ist Sünde' " über den Fall eines baptistischen Predigers im nordenglischen Workington, der es wagte, in der Öffentlichkeit homosexuelle Lebensweisen als sündhaft zu bezeichnen, weil sie gegen die Gebote Gottes verstoßen würden. Ein hinzugerufener Streifenpolizist soll ihn daraufhin wegen öffentlicher Diskriminierung festgenommen haben.

Hätte Bischof Overbeck seine Erläuterung über die Lehre der Katholischen Kirche in Fragen der Homosexualität nicht im deutschen, sondern im britischen Fernsehen abgegeben, hätte er schlimmstenfalls mit einer Festnahme rechnen müssen. In Großbritannien ist die Freiheit der Glaubenslehre und an Glaubensentscheidungen in Fragen homosexuellen Verhaltens stark eingeschränkt. So wurde ein Bischof in Großbritannien verurteilt, weil er sich weigerte, einen homosexuellen Bewerber für kirchliche Aufgaben einzustellen. Der Bischof mußte deswegen eine Strafe in Höhe von mehreren zehntausend Euro zahlen und an einem Anti-Diskriminierungsseminar teilnehmen.

Was für Vertreter der Kirche gilt, scheint in Großbritannien in noch schärferem Maße für die Politik zu gelten. Ein britischer Politiker, der bei den britischen Parlamentswahlen für die britischen Konservativen kandidierte (MEDRUM berichtete "Lehrer und Kandidat für Unterhauswahl aus Partei ausgeschlossen"), mußte feststellen, daß schon mangelhaftes Eintreten für die Förderung homosexueller Lebensformen das Ende seiner politischen Karriere bedeutete. Er wurde aus der Partei ausgeschlossen, weil er sich weigerte, homosexuelle Lebensformen als ebenso förderungswürdig wie die Ehe zu betrachten. Dem deutschen Politiker Norbert Geis (CSU), der die Ehe nach dem Grundgesetz in vergleichbarer Weise als besonders zu schützende und fördernde Lebensform ansieht, drohte bisher zwar noch kein Parteiausschluß, in einer Gesprächsrunde bei Sandra Maischberger wurde ihm vom Regierenden Bürgmeister Berlins, Klaus Wowereit (SPD), aber immerhin ein reaktionläres Familienbild vorgeworfen.

Wesentlich großzügiger ist Großbritannien, wenn es um die Leugnung des Holocausts geht. Der abtrünnige Bischof Richard Williamson aus Großbritannien wurde in Deutschland jüngst zu einer Strafe von 10.000 Euro verurteilt, weil er Äußerungen machte, die einer Leugnung des Holocausts gleichkamen. In England darf er seine Auffassungen zum Holocaust ungestraft äußern. Die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts ist dort nicht unter Strafe gestellt. Anders wäre es ihm und Bischof Overbeck in England wegen Äußerungen über die Ausübung der Homosexualität aus Sicht der katholischen Lehre ergangen. Sie hätten dann nicht nur mit einer Festnahme, sondern auch mit dem Verbot öffentlicher Predigten zu rechnen. Jedenfalls wurde dies vorerst im Fall des Predigers aus Workington so entschieden, Ihm wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung vorläufig verboten zu predigen. Ob es dabei bleibt, muß abgewartet werden. Eine gerichtliche Entscheidung ist laut Presseberichten noch nicht ergangen.
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