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USA: Erneut Verbot für einen Bibelhauskreis


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Rolf

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Samstag, 3. April 2010





USA: Erneut Verbot für einen Bibelhauskreis





Der Stadtrat von Rancho Cucamonga, einer Stadt in Süd-Kalifornien, hat einem Hausbibelkreis, an dem etwa ein Dutzend Personen teilnehmen, verboten, ihre gemeinsamen Zusammenkünfte abzuhalten. Sollten sich die Teilnehmer des Hauskreises weiterhin versammeln wollen, müssten sie eine teure Genehmigung beantragen, andernfalls müsse der Hauskreis mit Sanktionen in Form von einem Bußgeld rechnen.

Der Stadtrat besteht darauf, den Hausbibelkreis wie jede andere christliche Gemeinde/Kirche zu behandeln. Das bedeutet, dass jeder Hauskreis als christliche Gemeinde oder christliches Werk zu werten ist und einen offiziellen Antrag stellen muss, um sich versammeln zu dürfen. Ferner argumentiert der Stadtrat, es sei laut Gesetz nicht erlaubt, in einer Privatwohnung christliche Gemeindeversammlungen abzuhalten.

Christliche Gemeinden oder Werke, die in Wohngebieten Räume anmieten, müssen in den USA eine CUP – Conditional Use Permit (eine Nutzungsgenehmigung) - beantragen. Diese CUP umfasst eine öffentliche Anhörung, Gutachten über Verkehrsverhältnisse, Bauverordnungen usw. und kann unter Umständen weit über 100.000 Dollar kosten.

Der Stadtrat von Rancho Cucamonga machte jedoch von Anfang an deutlich, dass er dem Hauskreis keine CUP erteilen wolle und dass der Hauskreis spätestens zum Karfreitag alle Zusammenkünfte einstellen müsse. Ferner stellte der Stadtrat auch klar, keine Gebetszusammenkünfte in der betreffenden Wohnung zu erlauben.

Die Teilnehmer des Bibelhauskreises wollen sich jedoch nicht einschüchtern lassen und sind entschlossen, für ihr Recht auf einen privaten Bibelhauskreis zu kämpfen. Sie sind der Überzeugung, dass das Vorgehen des Stadtrates, sollte es erfolgreich sein, in ganz USA Schule machen könnte.

Nach der strikten Definition des Stadtrates wäre sogar eine Familie, die für ihr Mittagessen ein Dankgebet spricht, schon eine „christliche Gemeinde“! Interessanterweise hat der Stadtrat von Rancho Cucamango gegen Zusammenkünfte von Football-Fans oder ähnlicher Interessengruppen nichts einzuwenden.
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