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Freispruch, weil schlampig ermittelt wurde


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Eine Antwort in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

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Freispruch, weil schlampig ermittelt wurde

Oberste Richter kritisieren Berliner Polizisten
Sabine Deckwerth
Ermittlungsfehler von Polizei und Staatsanwaltschaft haben zum Freispruch eines mutmaßlichen Drogenhändlers in letzter Instanz geführt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einem Urteil die Berliner Ermittlungsbehörden scharf kritisiert und ihnen Rechtsverstöße vorgeworfen. So haben Polizei und Staatsanwaltschaft eine Wohnung durchsucht und Beweismittel gesammelt, obwohl sie dazu keine richterliche Erlaubnis hatten. Sämtliche Beweise durften deshalb in dem Gerichtsverfahren nicht verwertet werden. Ein Freispruch des Angeklagten sei allein aus diesem Grunde gerechtfertigt, urteilten die obersten Strafrichter (Az.: BGH 5 StR 54/06). Sie sprachen von einer "bewussten Missachtung" der Voraussetzungen für Wohnungsdurchsuchungen.

Der Fall betrifft einen 27-Jährigen. Die Berliner Staatsanwaltschaft warf ihm Handel mit Betäubungsmitteln vor. Es ging um mehr als drei Kilogramm Marihuana und rund 50 000 Ecstasy-Tabletten, die der Angeklagte angeblich Gewinn bringend weiterverkaufen wollte. Die Drogen wurden entdeckt, als ein Vermieter wegen eines Wasserschadens die Wohnung gewaltsam öffnete und dann die Polizei einschaltete. Die anschließende Wohnungsdurchsuchung erfolgte zu Unrecht: Der Staatsanwalt der Abteilung 55 - zuständig für organisierte Drogenkriminalität - ordnete eine solche Durchsuchung zwar an, er hatte vorher aber keinen Richter um Erlaubnis gefragt. In einem Prozess vor dem Berliner Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft für den 27-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Die Berliner Richter sprachen den Angeklagten aber im Februar 2006 frei und begründeten dies bereits mit der unrechtmäßigen Wohnungsdurchsuchung. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt - die der BGH nun verwarf.

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#2
keine Hoffung mehr

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    Advanced Member

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Formfehler sind wichtiger als alles andere.


Da soll einer ncoh die Justiz verstehen.


Deshalb wohl auch die folgende Petition.


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Petition: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, dass gegen Sexualstraftäter bereits bei ersten Sexualstraftaten gegenüber minderjährigen Kindern Sicherheitsverwahrung angeordnet werden kann.

Begründung
Gegenüber vorbestraften Kindermördern und gefährlichen Sexualstraftätern kann nach derzeitigem Rechtsstand nicht in jedem Fall die Sicherheitsverwahrung angeordnet werden. Die sogenannte Rückfallverjährung verhindert die Bezugnahme auf frühere Sexualverbrechen. Dies kann wie im Mordfall der 7jährigen Ayla aus Zwickau dazu führen, dass das Gericht aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage die Sicherheitsverwahrung nicht anordnen kann und somit der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Sexualmorden nicht in jedem Fall gewährleistet ist. Diese offensichtliche Rechtslücke im Sexualstrafrecht sollte umgehend geschlossen werden. Kinder haben als besonders schützenswerter Teil unserer Gesellschaft einen Anspruch auf Schutz und körperlicher Unversehrtheit. Für vorbestrafte Sexualtäter darf es keine Option für ein weiteres Verbrechen geben.


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