- Bundessozialgericht: Geld nur nach Gewaltkriminalität
Mobbingopfer bekommen keine Gewaltopferentschädigung. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch in Kassel verkündeten Grundsatzurteil entschied, sollen nach dem Gewaltopferentschädigungsgesetz "nur Opfer von Gewaltkriminalität entschädigt werden". (Az: B 9 VG 4/00 R) Diese Entschädigungen werden gezahlt, wenn bei dem Opfer dauerhafte körperliche oder psychische Schäden bleiben
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Keine Gewaltopferentschädigung für Mobbingopfer
Started by
keine Hoffung mehr
, Nov 06 2009 11:14
#1
Posted 06 November 2009 - 11:14
#2
Posted 06 November 2009 - 11:23
Mobbing ist kein "tätlicher Angriff" iSv § 1 Abs. 1 OEG, sondern lediglich gesellschaftlich mißbilligtes Verhalten, auch Gesundheitsschäden aufgrund von verbalen Beleidigungen (§ 185 StGB) sind nicht entschädigungsrechtlich relevant.
#3
Posted 06 November 2009 - 12:34
Wenn man das auf destruktive Kulte bezieht, haben die also einen Freibrief und Opfer , die in ihrem Leben nie mehr arbeiten können aufgrund von psychischen Krankheiten durch Mobbing werdem also noch einmal gestraft, als wenn an ihnen kein Verbrechen ausgeübt worden ist.
Verbrechen sind also nur Gewaltverbrechen, Angst und Schreckenmache, Indoktrination, drohen mit Bibelsprüchen, wie zB. dass einer nicht in den Himmel kommt und Mobben, Beleidigen, Nötigen und Hetzen werden nicht anerkannt.
Verbrechen sind also nur Gewaltverbrechen, Angst und Schreckenmache, Indoktrination, drohen mit Bibelsprüchen, wie zB. dass einer nicht in den Himmel kommt und Mobben, Beleidigen, Nötigen und Hetzen werden nicht anerkannt.