Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Dr. Penner über Polizeigewerkschaftmitarbeiter


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge

Please Login HERE or Register HERE to see this link!



Zitate:

Schreiben von H.Penner vom 10.09.98: ( an Lutz Hermann bzw. Hr. Marker der Polizeigewerkschaft ).

. für das Schreiben von Herrn Hans-Jürgen Marker vom 08.09.98
bedanke ich mich. Ich gehe davon aus, daß dieses Schreiben mit Ihrem Wissen und Einverständnis erfolgt
ist. Aus unserer Korrespondenz entnehme ich folgenden Sachverhalt:
1. Sie haben behauptet, "Kernkraftwerksunternehmen hätten Tausende von Beamten wissentlich einer
Gesundheitsgefährdung ausgesetzt" (Stromthemen 63/1998). Sie streiten diese Behauptung ab.

2. Sie behaupten, "ein kompletter Industriezweig habe sich von den bestehenden Rechtsnormen
verabschiedet". Sie sind nicht bereit, diese Behauptung zu begründen.
3. Sie behaupten, in Deutschland würde "jeder seine Grenzwerte so definieren, wie sie ihm gerade mal
angenehm sind". Sie sind nicht bereit, mitzuteilen, wo in Deutschland Grenzwerte willkürlich festgelegt
worden sind.
4. Sie behaupten, in der IAVG-Internet-Dokumentation seien "wissenschaftlich falsche" Informationen
enthalten. Sie sind nicht bereit, mitzuteilen, welche Informationen Sie für falsch halten.
5. Sie behaupten, in Deutschland seien Grenzwerte überschritten worden. Sie sind nicht bereit, mitzuteilen,
wo Ihrer Meinung nach Grenzwerte überschritten wurden.
Ich empfinge Ihr Verhalten als unseriös. Es ist sehr beunruhigend, daß hierdurch das Vertreuen in die
deutsche Polizei beeinträchtigt wird..."


Schreiben davor:

Schreiben H.Lutz (H.-J.Marker) vom 01.09.98: "...Sie dürfen versichert sein, daß die deutsche Polizei keine
Angst vor Gespenstern hat. Angst müssen jedoch alle Bürger unserer Republik, also nicht nur Polizisten,
haben, wenn sich ein kompletter Industriezweig - aus welchen Gründen auch immer - von bestehenden
Rechtsnormen verabschiedet.
Lassen Sie mich einige Dinge klarstellen.
Das Straßen- und Schienengefahrgutrecht sieht vor, daß die nicht fest anhaftende Kontamination an der
Außenseite der besagten B(U)-Versandstücke 4 Bq /CM2 betragen darf und nicht mehr.
Die gesamten Strahlenschutz-Grenzwerte wurden seitens der IRCP bzw. im Transportbereich von der IAEO
diskutiert und verabschiedet. Die Übernahme in nationales Recht erfolgte im Rahmen eines
rechtsstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens, an dem auch die Spitzenverbände der Wirtschaft beteiligt
waren. Es ist nicht bekannt, daß dort Einwände z.B. wegen technischer Unmöglichkeit bestimmter Verfahren
eingebracht worden wären.
Es kann keinesfalls angehen, daß jeder seine Grenzwerte so definiert, wie sie ihm gerade mal angenehm
sind. Ansonsten hätten wir in unserem Staat einen Zustand, der eher an den Wilden Westen als an einen
Rechtsstaat erinnert.
Insofern haben Sie bitte dafür Verständnis, daß ich mich nicht mit allen Ihren Argumenten
auseinandersetzen werde, zumal sie unsachlich vorgetragen und daneben wissenschaftlich falsch sind.

Dem Beispiel im zweiten Absatz Ihres Schreibens muß ich entnehmen" daß Ihnen viele Probleme des
Strahlenschutzes im Zusammenhang mit den Transporten offensichtlich fremd sind.
Es geht nicht darum" die zivilisatorische Strahlung zu bewerten, sondern darum, daß jede zusätzliche
Strahlung, die vermeidbar ist, eben unterbleiben muß.
Daß jede Strahlendosis gefährlich ist, stellt - im Gegensatz zu Ihnen - die Strahlenschutzkommission (!) in
ihrer "Empfehlung zur Patientensicherheit bei Anwendung der Ultraschalldiagnostik in der Medizin"
(Bundesanzeiger Nr. 145a v. 7.8.98) fest" in dem sie im Teil 1 unter Nr. 2. Ausführt.
"Hierin liegt ein prinzipieller Unterschied zu den ionisierenden Strahlungen, bei denen nach gegenwärtigem
Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann, daß auch geringe Strahlendosen mit geringer
Wahrscheinlichkeit noch biologische Schädigungen hervorrufen können".
Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen.

usw.
  • 0