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§ 130 Volksverhetzung


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10 Antworten in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

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§ 130
Volksverhetzung(1)

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
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#2
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Polizist wegen Volkshetze verurteilt



MÜNSTER (jh/rhe) Schlimmer hätte es für den Polizisten aus Münster nicht kommen können. Das Münsteraner Amtsgericht bestrafte den 24-Jährigen mit vier Monaten Haft auf Bewährung. Damit ist er seine Arbeit so gut wie los.

Es waren zwei Einträge im Internet-Chatforum „studiVZ.net“, die dem angehenden Kommissar die Suspendierung einbrachten. Wie berichtet, hatte sich der Beamte auf Probe vor einem Jahr über die Münsteraner Szenekneipen „Schwarzes Schaf“ und „Bullenkopp“ ausgelassen und geschrieben: „Man könnte das Schaf auch sprengen, und den Bullenkopp gleich mit, und vorher Flyer mit Freibier verteilen, damit die ganzen Beschmierten auch wirklich da sind und mit in die Luft fliegen.“ Wen der 24-Jährige damit meinte, stellte er mit seinem zweiten Eintrag klar: „Man sollte die Flyer auf Türkisch, Albanisch und Russisch schreiben, damit auch alle Asis da sind.“ Dazu stellte der Polizist das Bild eines ausländisch aussehenden Boxers. Das Chat-Forum ist nur angemeldeten Teilnehmern zugänglich.

Im Prozess sprach der Angeklagte von „Spaß“ und „Ironie“, von „Flachs“ und „Sarkasmus“. Der Amtsrichter hatte dafür allerdings kein Verständnis: „Sie haben die Menschenwürde anderer angegriffen, haben sie als minderwertige Menschen angesehen und ihnen das Lebensrecht abgesprochen“, sagte der Jurist in seiner Urteilsbegründung. Das sei schockierend und dürfe auch im Internet nicht verbreitet werden. Der Vorsitzende: „Es ist nicht tolerierbar, dass ein Polizeibeamter als Hüter der demokratischen Werte derartige Einträge ins Internet stellt.“

Dazu passt, dass der Angeklagte damals sogar noch ein martialisch aussehendes Foto von sich ins Internet gestellt hatte. Darauf ist er mit Polizeijacke, Sonnenbrille und gezogener Dienstwaffe zu sehen. Darunter steht: „Job: Troubleshooter. Ich tue, was getan werden muss.“ Eine einleuchtende Erklärung für seine Internet-Einträge konnte der 24-Jährige nicht geben. Daraufhin fragte der Staatsanwalt: „Wie kann man nur so dumm sein?“ Sollte das Urteil Bestand haben, wird der Polizist wohl per Disziplinarverfahren endgültig aus dem Dienst entfernt. Christoph Hartig, Inhaber des „Schwarzen Schafs“, hat das schon vor einem Jahr nicht verstanden: „Warum verbaut der sich so seine Zukunft?“
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#3
Timm

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Zu schade, dass der § 130 des deutschen Strafgesetzbuches nicht auch in Großbritannien gilt. Dann würde ich sofort gegen Benny Hinn eine Anzeige erstatten, denn auch er verunglimpft immer wieder Menschen und gesellschaftliche Gruppe und verletzt somit ihre Menschenwürde.

Aber ich kann Anzeige gegen Benny Hinn erstatten, wenn er dies auch in Deutschland tut. Bitte um Info, wenn jemand die neuesten Termine von BH in Deutschland erfährt!
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#4
schatz

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was ist das für eine spiel? mich nicht erst nehmen, wollte euer thema nicht auch noch vertiefen, eins reicht mir schon ...
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#5
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Anzeige wegen Volksverhetzung

München - Die Münchner Rosa Liste e.V. erstattet Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München gegen die Partei Christliche Mitte (PCM) wegen Volksverhetzung. In Murnau wurden Ende Juli in Hauswurfsendungen homophobe Hetztiraden und zahlreiche diffamierende und hetzerische Aussagen gegen Lesben und Schwule veröffentlicht. Dazu die Pressesprecherin Marion Hölczl von der Rosa Liste: "Hetzerische homophobe und wissentlich unwahre Aussagen wie ,Homos haben mehr als 6 Millionen Aids-Tote zu verantworten, die sie ihrer widernatürlichen Lustbefriedigung geopfert haben' können vom Gesetzgeber wohl kaum durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt werden. Zudem wird durch die genannte Zahl von 6 Millionen eine Gleichstellung mit der Judenvernichtung assoziiert. Die Partei "Christliche Mitte" bewegt sich mit solchen Aussagen eindeutig nicht auf dem Boden einer demokratischen Grundordnung." Auszüge aus dem Flugblatt der PCM: "Nach biologischer Erkenntnis handelt es sich bei der Homosexualität um eine Krankheit, da sie die Lebens- und Arterhaltungsfunktionen stört. Auch nach psychologischer Erkenntnis ist Homosexualität eine Krankheit, und zwar eine erworbene Sexualneurose." "Alle Homos [...] weisen eine 'neurotische Emotionalität' auf. Sie leiden unter einer gespaltenen Persönlichkeit: einem erwachsenen Ich und einem unreifen, infantilen Ich, dem 'psychosischen Infantilismus' oder 'Schizosexie'." "Unmissverständlich und streng verurteilt die Bibel die widernatürliche Praxis der Homosexualität: der Alte Bund, in dem das auserwählte Volk vor Glaubensabfall und Zersetzung bewahrt werden sollte, schreibt für diese Verirrung die Todesstrafe vor." Ebenso erstattete der stellvertretende Vorsitzende der "Organisation Lesben und Schwule in der Union" (LSU) - Region Süd, Rolf Kaster, Anzeige gegen die PCM, nachdem ein Facharzt für Psychiatrie, Michael Schröter Kunhardt aus Heidelberg in der September-Ausgabe des PCM-Kuriers meint:
"Tatsächlich bleibt Sexsucht mit Inkaufnehmen des Todes immer eine schwere psychische Störung. Insofern ist es absolut unverständlich, dass man den zwei bis fünf Prozent der Bevölkerung, die als Homosexuelle mit ihrer promiskuiden Sexsucht seit Jahren 50% aller AIDS- Ansteckungen zu verantworten haben, auch noch alle möglichen Rechte zusprechen will. Vor jeder Diskussion ihrer Rechte sollten Homosexuelle vielmehr erst einmal gemeinschaftlich Schadenersatz für ihre millionenfache Tötung (auf Verlangen) zahlen- und damit für jeden einzelnen Fall der AIDS-Infektion strafrechtlich mit ebenso hohen Bußgeldern und Gefängnisstrafen zur Verantwortung gezogen werden..."

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#6
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Zitat:

"Dabei haben die Christliche Mitte und ihre Vorsitzende Adelgunde Mertensacker keine Probleme damit, mit anderen Spektren der extremen Rechten zusammenzuarbeiten. So ließ sich Mertensacker in der Parteizeitschrift der Republikaner interviewen und trat bei Veranstaltungen der Gruppierung Die Deutschen Konservativen um Joachim Siegerist auf. Siegerist, ein ehemaliger BILD-Redakteur, ist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden."
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#7
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Badische Zeitung vom 28. Juli 2000

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Die Verteilung eines mutmaßlich volksverhetzenden Flugblatts der Partei "Christliche Mitte" könnte auch Ermittlungen gegen die Post nach sich ziehen. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) meldet, prüft die Staatsanwaltschaft Freiburg die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Es sei zu untersuchen, welche Stelle bei der Post für die Verteilung der Wurfsendung mit dem Titel "Nein zur Homosexualität" verantwortlich gewesen sei, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier dem epd gestern. Gegen die für den Inhalt Verantwortlichen hat die Staatsanwaltschaft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Die Wohnungen des Lippstadter Pfarrers Winfried Pietrek, der auch die Demonstration gegen "Corpus Christi" in Freiburg organisiert hatte, und zweier Funktionäre der "Christlichen Mitte" sind durchsucht worden.
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#8
Gotteskind

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Zu schade, dass der § 130 des deutschen Strafgesetzbuches nicht auch in Großbritannien gilt. Dann würde ich sofort gegen Benny Hinn eine Anzeige erstatten, denn auch er verunglimpft immer wieder Menschen und gesellschaftliche Gruppe und verletzt somit ihre Menschenwürde.

Aber ich kann Anzeige gegen Benny Hinn erstatten, wenn er dies auch in Deutschland tut. Bitte um Info, wenn jemand die neuesten Termine von BH in Deutschland erfährt!


Und ab und zu verflucht er sie auch :mad:


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#9
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Volksverhetzung = Incitement



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#10
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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen NPD-Politiker

Der NPD-Politiker Udo Pastörs muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Zuvor hatte der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Immunität des Fraktionschefs aufgehoben.

Saarbrücken - Auf einer Aschermittwochs-Veranstaltung der NPD im Februar sollen die volksverhetzenden Äußerungen gefallen sein. Laut der Staatsanwaltschaft Saarbrücken habe Udo Pastörs in seiner Rede zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens und türkischer Herkunft aufgestachelt und sie "böswillig verächtlich gemacht". Demnach sprach der Fraktionschef des Schweriner Landtags von "der Judenrepublik" und gebrauchte im Zusammenhang mit türkischstämmigen Mitbürgern den Begriff "Samenkanonen".


Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Volksverhetzung erhoben, nachdem der Schweriner Landtag die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hatte. Über die Zulassung der Anklage für eine Hauptverhandlung muss nun das Schöffengericht in Saarbrücken entscheiden.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellte Pastörs die betroffenen Bevölkerungsteile mit seinen Äußerungen als minderwertig dar und stachelte zum Hass gegen diese auf. Der Begriff "Judenrepublik" stehe in der Tradition rechtsextremer antisemitischer Propaganda zur Zeit der Weimarer Republik und der darauf folgenden Diktatur.
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#11
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Rechtsextremist Mahler zu sechs Jahren Haft verurteiltDer früherere NPD-Anwalt Horst Mahler muss wegen wiederholter Volksverhetzung sechs Jahre hinter Gitter. Außerdem hatte er Schriften des verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf im Netz verbreitet.


Mahlers Verteidigung kündigte bereits im Lauf des Prozesses an, sie wolle das Verfahren dem Verfassungsgericht vorlegen, um prüfen zu lassen, ob der Volksverhetzungsparagraf des Strafgesetzbuches, auf den sich die Anklage stützt, verfassungsgemäß ist.
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