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Grüne fordern den totalen Homo-Staat


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#1
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Grüne fordern den totalen Homo-Staat






In einem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen unter der Leitung des Homopropagandisten Volker Beck fordern die Grünen einen totalen Überwachungsstaat gegen sogenannte „Homophobie“ und staatlich geförderte Homopropaganda von der Kindheit bis zum Alter. Dieser Antrag übertrifft alles bisher Vorstellbare und würde zu einem totalen Überwachungsstaat, einer Homo-Diktatur führen. Hier sieht man, wohin die Reise geht, wenn man der Lobby für die Homoperversion entgegenkommt.



Unter der Drucksache 16/13394 fordern die Grünen unter der Führung von Volker Beck einen „Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie“, der bisher alles Vorstellbare übertrifft. Die Taktik dabei besteht in dem Versuch, Antisemitismus und sogenannte „Homophobie“ auf eine Ebene zu stellen und so alles zu verbieten und zu bestrafen, was sich gegen die Praktizierung und Propaganda für diese perverse Sünde richtet. Gegen Christen, die ihren Glauben und die Gebote Gottes ernstnehmen, richtet sich dieser Antrag im besonderen.

So heißt es in dem Antrag: „Der Deutsche Bundestag ruft dazu auf, der Homophobie auf allen politischen Ebenen aktiv entgegenzuwirken – in Bund, Ländern und Kommunen. Auch alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgefordert, sich mit Homophobie auseinanderzusetzen und ihren Beitrag für ein Klima des Respekts und für die Wertschätzung von Vielfalt zu leisten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit konzertiert anzugehen, keine Problemfelder auszusparen und den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Problemfeld Homophobie zu ergänzen;

2. in der Gesellschaft aktiv für die Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Identitäten und unterschiedlicher Lebensweisen zu werben, insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künftig ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht wird und öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen durch geeignete Medien und Materialien entgegentritt sowie vorbeugt;“

Dazu soll dann ein bundesweites Forschungsprogramm gestartet werden und die wissenschaftliche Forschung in allen Humanwissenschaften auf die Propagierung von Homosexualität ausgerichtet werden. Weiterhin sollen die Lehrpläne aller Schulen „Themen wie die Vielfalt sexueller Identitäten und Lebensweisen, die Geschichte Homosexueller in Deutschland und Menschenrechtsbildung auch in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- oder intersexuelle Menschen erweitert werden, sowie Kenntnisse für ein Demokratieverständnis vermittelt werden, das Kinder und Jugendliche selbstbewusst und frei von homophoben Einstellungen handeln lässt;“.

Pädagogen, Sozialpädagogen, Psychologen usw. sollen in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen die Homoideologie vermittelt bekommen und so zu Propagandisten dieser Sünde werden.

Organisationen und Therapeuten, die Homosexuelle behandeln, um sie wieder zu gesunden und normalen Verhalten dem anderen Geschlecht gegenüber führen, sollen boykottiert und letztlich verboten werden.

Beim „Kampf gegen Rechts“, der neuen Staatsideologie der BRD, die aus der DDR-Staatideologie übernommen wurde, soll der Kampf gegen Homophobie stärker integriert werden.

„Aufruf zu Hass“ gegen Homos – ein Begriff, der alle umfaßt, die sich kritisch zur Sünde der Sodomie äußern, soll international schwer bestraft werden und z.B. bei Personen aus dem Ausland, mit Einreiseverbot belegt werden.

Perverse Partnerschaften sollen in allen Punkten mit der Ehe gleichgestellt werden. Und so geht das Dokument weiter mit insgesamt 16 Forderungspaketen, deren Umsetzung einen totalitären Homostaat zur Folge hätte.

Homosexualität ist eine Krankheit und so können politische Forderungen aus diesen Kreisen nur zu einem kranken Staat führen. Es ist jetzt höchste Zeit, mit allen Kräften, die noch den Mut besitzen, ihre Stimme gegen den Totalitarismus der Homolobby zu erheben, den Kampf aufzunehmen und offensiv diese staats- und gesellschaftszerstörende Ideologie zu bekämpfen.


kreuz-net vom 27.07.09

Aufklärende Literatur über die ideologischen Hintergründe:

Dr. Jürgen-Burkhard Klautke: HOMOSEXUALITÄT - Orientierung oder Desorientierung?, 4,50 Euro
Dr. Lothar Gassmann: GRÜN WAR DIE HOFFNUNG. Geschichte und Kritik der GRÜNEN, 7,- Euro

Dr. Lothar Gassmann: DIKTATUR EUROPA? Was darf man in Europa noch sagen?, 5,80 Euro

Alle Bücher erhältlich bei Dr. Gassmann, Tel. 07231-66529, Fax 07231-4244067, Email: logass1@t-online.de Homepage www.L-Gassmann.de

!

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Mit herzlichen Segenswünschen

Dr. Lothar Gassmann
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Hier der Originalantrag:



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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13394





16. Wahlperiode 17. 06. 2009


Antrag

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Irmingard Schewe-Gerigk, Monika Lazar, Jerzy Montag, Dr. Gerhard Schick, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Homophobie hat keinen Platz in einer demokratischen Gesellschaft. Feindselig- keit gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans- oder intersexuellen Menschen schränkt die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung der Persön- lichkeit für viele Bürgerinnen und Bürger empfindlich ein. Der Deutsche Bun- destag ist besorgt über sich häufende Berichte über Gewalttaten gegen Lesben, Schwule und Transgender.
Der Deutsche Bundestag ruft dazu auf, der Homophobie auf allen politischen Ebenen aktiv entgegenzuwirken – in Bund, Ländern und Kommunen. Auch alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgefordert, sich mit Homophobie auseinan- derzusetzen und ihren Beitrag für ein Klima des Respekts und für die Wertschät- zung von Vielfalt zu leisten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit konzertiert anzugehen, keine Pro- blemfelder auszusparen und den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepu- blik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Problemfeld Homo- phobie zu ergänzen;

2. in der Gesellschaft aktiv für die Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Iden- titäten und unterschiedlicher Lebensweisen zu werben, insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künf- tig ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht wird und öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen durch geeignete Medien und Materialien entgegentritt so- wie vorbeugt;

3. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Bund-Länder-Programm ge- gen antihomosexuelle Gewalt auf den Weg zu bringen, das endlich ein reali- tätsgenaueres polizeiliches Lagebild über homophobe Gewalt in Deutschland ermöglicht und zielgenau Maßnahmen zur Forschung, Prävention, Aus- und Fortbildung bei Polizei und Justiz sowie Maßnahmen für eine zielgruppen- sensible Opferhilfe umfasst;
Drucksache 16/13394 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. endlich eine bundesweite wissenschaftliche Bestandsaufnahme zur Lebens- situation lesbischer und schwuler Jugendlicher durchzuführen, um Diskri- minierungen wirksamer entgegenwirken zu können und eine flächen- deckende sowie noch systematischere Unterstützungsstruktur u. a. zur Coming-out-Beratung bereitzuhalten;

5. in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen sowie der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung sowie kriminologische und sexualwissenschaftliche Grundlagenforschung zu den Ursachen und zu Handlungsstrategien gegen Homophobie verstärkt zu fördern und auszubauen;

6. bei den Bundesländern dafür zu werben, dass Lehrpläne in den Schulen um Themen wie die Vielfalt sexueller Identitäten und Lebensweisen, die Ge- schichte Homosexueller in Deutschland und Menschenrechtsbildung auch in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- oder intersexuelle Men- schen erweitert werden, sowie Kenntnisse für ein Demokratieverständnis vermittelt werden, das Kinder und Jugendliche selbstbewusst und frei von homophoben Einstellungen handeln lässt;

7. bei den Bundesländern dafür zu werben, dass Themen wie Diversity, Anti- diskriminierung, Homophobie, Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Iden- titäten und Lebensweisen verbindlich in die Aus- oder Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen, (Schul-)Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Erzieherinnen und Erziehern sowie von in Jugendarbeit und Jugendhilfe Beschäftigten integriert werden;

8. gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass die Jugend- hilfeeinrichtungen und -maßnahmen durchgehend der Akzeptanz der Viel- falt unterschiedlicher sexueller Identitäten und Lebensweisen Rechnung tragen, gegenüber dem Problem Homophobie sensibilisiert werden sowie befähigt werden, diesem entgegenzuwirken und auf ein diskriminierungs- freies Umfeld für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- oder intersexuelle Jugendliche hinzuarbeiten;

9. in der Öffentlichkeit breit vor so genannten Konversions- oder Repara- tionstherapien zu warnen, die auf eine Änderung von gleichgeschlecht- lichem Sexualverhalten oder der homosexuellen Orientierung abzielen, so- wie darauf hinzuwirken, dass Menschen, insbesondere auch Jugendliche, nicht in solche gefährlichen „Therapien“ gedrängt werden und dass Institu- tionen, die solche „Therapien“ anbieten oder befürworten, keinerlei öffent- liche Unterstützung erhalten;

10. zu prüfen, inwieweit die bestehenden Bundesprogramme gegen Rechts- extremismus den Kampf gegen Homophobie ausreichend berücksichtigen und die Bundesprogramme gegebenenfalls in diesem Sinne zu erweitern und so auszustatten, dass sie das ganze Spektrum gruppenbezogener Men- schenfeindlichkeit im Rechtsextremismus bearbeiten können;

11. Aufrufen zu Hass und Gewalt gegen Schwule, Lesben und Transgender mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten und dabei u. a. gegenüber der Musikindustrie auf eine Ächtung von homophoben und zu Gewalt auf- rufenden Inhalten zu drängen und dafür Sorge zu tragen, dass internationa- len Interpreten, die zu Hass und Gewalt aufrufen, soweit rechtlich möglich, keine Einreise in den Schengenraum gewährt wird;

12. im Bereich Sport, insbesondere im Fußball, in Zusammenarbeit mit Sport- verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf ein diskriminie- rungsfreies Umfeld hinzuarbeiten und dabei bereits bestehende Ansätze und Projekte stärker zu unterstützen und zu fördern;
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– 3 – Drucksache 16/13394

13. mit allen gesellschaftlichen Gruppen, einschließlich der Religionsgemein- schaften, Sportverbände, Sozialpartner, Verbände von Migrantinnen und Migranten, Organisationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- oder intersexuellen Menschen, in den Dialog zu treten mit dem Ziel, gesamt- gesellschaftliche Strategien zur Förderung der Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- oder intersexuellen Menschen zu entwickeln und umzusetzen;

14. in der Integrationsarbeit, insbesondere auch im Nationalen Integrationsplan, Selbstverpflichtungen zur Förderung von interkulturell angelegten Bil- dungs- bzw. sozialpädagogischen Angeboten bzw. von Interventions- und Präventionsprojekten mit homophoben Gewalttätern (ob nun mit oder ohne Migrationshintergrund) oder von Initiativen zur Unterstützung von Opfern homophober Gewalt bzw. zur Stärkung junger Lesben und Schwuler (mit und ohne Migrationshintergrund) zu verankern und Informationen über Homosexualität, die Vielfalt sexueller Identitäten und unterschiedlicher Lebensweisen im Lehrplan der Orientierungskurse für Migrantinnen und Migranten nicht länger auszusparen, sondern als unerlässlichen Baustein zu implementieren;

15. stärker für die Förderung von Vielfalt in der Arbeitswelt unter Einschluss unterschiedlicher sexueller Identitäten und Lebensweisen einzutreten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesverwaltung bei der Umsetzung von Diver- sitystrategien ihrer Vorbildfunktion gerecht wird und dazu auch Gesetzes- initiativen auf den Weg zu bringen, die bestehende massive rechtliche Benachteiligungen Eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe im Bundesbeamten- und Soldatenrecht bei Hinterbliebenenpension, Beihilfe und Familienzuschlag beseitigen;

16. Gesetzesinitiativen zur vollen rechtlichen Gleichstellung von Schwulen und Lesben, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und Familien auf den Weg zu bringen, einschließlich einer Ergänzung des Diskriminierungs- verbots in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“, um damit unmissverständlich deutlich zu machen, dass für homo- sexuelle Bürgerinnen und Bürger kein minderes Recht gelten darf.

Berlin, den 17. Juni 2009
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion


Begründung


Lesben, Schwule, Bisexuelle oder Transgender leben heute so frei wie nie zuvor in der deutschen Geschichte. In breiten Teilen der Bevölkerung herrschen Tole- ranz und Respekt. Dennoch sind auf dem Schulhof, im Fußballstadion und in be- stimmten Musikszenen homo-feindliche Parolen Alltag. Auch im Wirtschafts- und Arbeitsleben besteht erhebliche Diskriminierungsgefahr. Antihomosexuelle Gewalt ist weiterhin eine massive Bedrohung.

Anfeindungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, jede Form von Diskriminie- rung aber insbesondere die Bedrohung durch Gewalt sind ein Angriff auf die Freiheit. Eine demokratische Gesellschaft muss das Recht durchsetzen, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst anders sein zu können.

Das Europäische Parlament definiert Homophobie „als auf Vorurteilen basie- rende irrationale Furcht vor und Abneigung gegen Homosexualität und Lesben,
Drucksache 16/13394 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle“ und stuft sie als „ähnlich wie Rassis- mus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Sexismus“ ein (Entschließung zur Homophobie vom 18. Januar 2006). Es hat die Mitgliedstaaten der EU auf- gefordert, „den Kampf gegen Homophobie durch Bildungsmaßnahmen – wie Kampagnen gegen Homophobie in Schulen, Universitäten und den Medien – […] zu verstärken“.

Die 2006 beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zu deren gesetzlichen Auf- gaben ausdrücklich auch Öffentlichkeitsarbeit gegen Diskriminierungen auf- grund der sexuellen Identität zählt, hat hier bislang auf ganzer Linie versagt.

Von der Bundesregierung wird das Problem Homophobie weitgehend ignoriert und totgeschwiegen. Anders als zu den anderen genannten Ausprägungen grup- penbezogener Menschenfeindlichkeit gibt es zur Homophobie keinerlei Bericht- erstattung der Bundesregierung, keinerlei Handlungskonzepte oder gar Pro- gramme, keinerlei wahrnehmbare Öffentlichkeitsarbeit zum Abbau von Vorur- teilen und feindseligen Einstellungen und offenbar keine Stelle, die sich zustän- dig fühlt.

„Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus negieren alle Grund- werte, denen das Grundgesetz Deutschlands verpflichtet ist und auf die es ver- pflichtet. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus stehen im offe- nen Widerspruch zur freiheitlich, demokratisch und sozial verfassten Gesell- schaftsordnung Deutschlands. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemi- tismus entgegenzutreten, zu bekämpfen und zu ächten ist eine grundlegende Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland.“ So heißt es im „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“. All dies trifft auch auf Homophobie zu. Sie weist ähnliche Strukturen und Erschei- nungsformen wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus auf. Zum Teil finden sich gleiche Akteure, zum Teil aber auch wechselseitige Ver- werfungen. All das macht es notwendig, alle Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit konzertiert anzugehen anstatt mit der Homophobie eine Erscheinungsform zu ignorieren. Verschweigen, negieren und bagatellisieren von Lesben- und Schwulenfeindlichkeit müssen endlich der Vergangenheit an- gehören.

Massivste Ausdrucksform von Homophobie ist antihomosexuelle Gewalt. In den letzten Monaten häuften sich Presseberichte über brutale Übergriffe auf Schwule, Lesben und Transgender in Deutschland. Allein der Anblick eines les- bischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter motivieren, brutal zuzuschla- gen. Das am 27. Mai 2008 der Öffentlichkeit übergebene Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wurde binnen eines Jahres drei- mal angegriffen und beschädigt.

Eine bundesweite Umfrage des Berliner schwulen Antigewaltprojektes „MANEO“ aus den Jahren 2006/2007 ergab, dass die teilnehmenden schwulen und bisexuellen Männer zu 35 Prozent im vorangegangenen Jahr homophobe ver- bale oder körperliche Gewalt erlebt hatten, wobei es bei Jugendlichen sogar 63 Prozent waren. Genauere Zahlen gibt es nicht. Bislang fehlt es selbst an kriminologischer Grundlagenforschung zu homophober Gewalt. Nach Einschät- zung von Polizeipraktikern zeigen ca. 90 Prozent der Opfer homophober Straf- taten diese nicht an, da immer noch Misstrauen gegen staatliche Behörden be- steht.

Die Wahrnehmung des Ausmaßes dieses Gewaltphänomens durch den Staat unterscheidet sich diametral von den tatsächlichen Gewalterfahrungen von Schwulen und Lesben in Deutschland. So wurden in den Jahren 2001 bis 2008 bundesweit – dies räumte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– 5 – Drucksache 16/13394

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 16/12634) – ganze 42 homophobe Gewaltdelikte im polizeilichen Meldedienst „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ erfasst. Wer über ein so unscharfes Lagebild verfügt, der kann nicht adäquat reagieren.

Wir schlagen daher ein Bund-Länder-Programm gegen homophobe Gewalt vor, das neben kriminologischer Forschung und Rechtstatsachenforschung über den Umgang der Gerichte mit antihomosexueller Gewalt auch die Entwicklung ziel- genauer Konzepte zu Prävention, zur Aus-und Fortbildung von Polizei und Jus- tiz sowie zur ausreichenden Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen zum Gegenstand haben soll.

Erschrecken muss die in der „MANEO“-Umfrage zu Tage getretene massive Bedrohung homosexueller Jugendlicher durch Anfeindungen und Gewalt. Die Bundesregierung musste 2006 in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einräumen, dass homosexuelle Jugendliche auch heute noch ein viermal höheres Suizidrisiko haben als heterosexuelle (Bun- destagsdrucksache 16/4818). Sie wolle aber aus diesen erschreckenden Zahlen keine Konsequenzen ziehen und verweigert explizit die Umsetzung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 15/5691, in dem eine Bestandsaufnahme der Lebens- situation lesbischer und schwuler Jugendlicher beschlossen wurde, um diese Jugendlichen wirksamer vor Diskriminierung schützen zu können. Das ist unverantwortlich.

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- oder intersexuelle Jugendliche dürfen nicht alleingelassen werden. Die Schule wird von schwulen Schülern oder lesbischen Schülerinnen oft als ein homophober Ort wahrgenommen. „Schwul“ gilt als ein Top-Schimpfwort auf deutschen Schulhöfen. Hier muss gemeinsam mit den Ländern gehandelt werden.

Sowohl in Unterrichtsinhalten als auch im Schulalltag muss deutlich werden: Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- oder in- tersexuelle Menschen sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleich- wertig und gleichberechtigt. Pädagoginnen und Pädagogen und alle, die beruf- lich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen in der Ausbildung und durch Fortbildungsangebote befähigt werden, diese Botschaft zu vermitteln. Aufklärungsarbeit durch schwul-lesbische Schulprojekte zeigt gute Erfolge. Dialog und Begegnung mit Lesben und Schwulen bauen nachweisbar Ressenti- ments ab. Solche Schulprojekte sind aber sehr ungleich über die Republik ver- teilt. In einigen Bundesländern erhalten sie praktisch keine Unterstützung. Auch Jugendhilfe und Jugendarbeit müssen sich dem Problem Homophobie viel stär- ker stellen. Schwul-lesbische Jugendarbeit muss stärker anerkannt und unter Einbeziehung der Jugendlichen weiterentwickelt werden.

In letzter Zeit sind Veranstaltungen und Organisationen insbesondere aus dem evangelikalen Spektrum in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, die so ge- nannten Homo-Heilern ein Forum bieten. Zu Recht hat die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu ausgeführt, dass Homosexualität weder einer Therapie bedarf, noch dass Homosexualität einer Therapie zugänglich ist. ,Die vor allem in den 60er und 70er Jahren häufig angebotenen so genannten „Konversions“- oder „Reparati- ons“-Therapien, die auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualver- halten oder der homosexuellen Orientierung abzielten, werden heute in der Fach- welt weitestgehend abgelehnt. Dies gründet sich auf die Ergebnisse neuerer wis- senschaftlicher Untersuchungen, nach denen bei der Mehrzahl der so therapierten Personen negative und schädliche Effekte (z. B. Ängste, soziale Isolation, Depressionen bis hin zu Suizidalität) auftraten und die versprochenen Aussich- ten auf „Heilung“ enttäuscht wurden‘ (Bundestagsdrucksache 16/8022). Aus diesen Erkenntnissen müssen aber auch Konsequenzen gezogen werden, um Menschen davor zu bewahren, in die Fänge von Institutionen zu geraten, die sol- che gesundheitsgefährdenden „Therapien“ anbieten oder propagieren.
Drucksache 16/13394 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ein Brennpunkt von Homophobie ist der Rechtsextremismus. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN machen sich seit jeher für eine ausreichende und verlässliche Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen durch die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus stark. Die Programme müssen so ausgestattet werden, dass sie das ganze Spektrum gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Rechts- extremismus bearbeiten können.

Auch im Sport treten Diskriminierung und Homophobie oft noch massiv zu Tage. Erfreulich ist, dass in jüngster Zeit viele Anstrengungen in der Zivilgesell- schaft unternommen werden, dagegen anzugehen und auch der Deutsche Fuß- ballbund neuerdings gegen Homophobie vorgeht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat mit dem Antrag „Alle Formen von Diskriminierungen thematisieren – Bürgerrechte von Fußballfans stärken – Für einen friedlichen und integrativen Fußballsport“ (Bundestagsdrucksache 16/12115) bereits einen umfassenden Handlungskatalog gegen Diskriminierung vorgelegt.

In bestimmten Musikszenen ist Homophobie verstärkt anzutreffen. Veranstalter, Musikkonzerne und der Medienhandel sind in der Verantwortung, Hasssängern keine Bühne zu bieten. Aufrufe zur Gewalt müssen geächtet werden. Das gilt z. B. für Neonazi-Bands oder bestimmte Rapper. Hasserfüllte Aufrufe zu Ge- walt bis hin zum Mord an Homosexuellen sind auch ein Kennzeichen einiger Reggae-Interpreten aus Jamaika, die damit in ihrer Heimat für ein extrem diskri- minierendes und gewalttätiges Klima gegen Homosexuelle mitverantwortlich sind. Ihnen sollten in Europa keine Auftritte ermöglicht werden.

Das Werben für Respekt und der Kampf gegen Homophobie müssen fester Bestandteil der Integrationspolitik werden, ebenso wie die Unterstützung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- oder intersexuellen Menschen mit Migra- tionshintergrund. Veröffentlichte Befragungen legen nämlich nahe, dass homo- phobe Einstellungen in einigen Migrationscommunities stärker ausgeprägt sind als in herkunftsdeutschen Vergleichsgruppen. Bislang hat die Politik kaum eine gezielte Ansprache entwickelt, um Migrantinnen und Migranten am gesell- schaftlichen Prozess der Enttabuisierung von Homosexualität teilhaben zu lassen und sie mitzunehmen. Unverständlich ist auch – wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervorgeht (Bundestagsdrucksache 16/10066) – dass die Bundes- regierung systematisch die Chance ausgelassen hat, die Stellung von Lesben und Schwulen als regelmäßig zu behandelndes Thema im Lehrplan der Orientie- rungskurse bzw. in den Einbürgerungskursen für Migrantinnen und Migranten zu verankern.

Diskriminierungen bis hin zu Mobbing aufgrund der sexuellen Identität sind auch am Arbeitsplatz immer noch anzutreffen. Nach einer deutschlandweiten Studie „Out im Office?!“ von 2006 scheuen rund 50 Prozent der lesbischen Arbeitnehmerinnen und schwulen Arbeitnehmer ein Outing am Arbeitsplatz. Hier sollte der Bund als Arbeitgeber mit einer konsequenten Diversitystrategie vorbildhaft handeln.

Der Staat kann so lange nicht mit voller Glaubwürdigkeit gegen Homophobie eintreten, ehe er Schwule und Lesben nicht rechtlich gleichstellt. Wenn der Staat eine Bevölkerungsgruppe schlechter stellt als andere, sendet er ein fatales Signal in die Gesellschaft. Er sagt damit, dass ihm diese Menschen weniger wert sind. Das bestärkt Menschen in homophoben Einstellungen. Lesben und Schwule sind bis heute Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts, gleichgeschlechtliche Paare trotz Eingetragener Lebenspartnerschaft rechtlich noch nicht voll gleich- gestellt.

Bei der Verfassungsreform 1994 sind Initiativen auf Ergänzung des Gleichbe- handlungsartikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität noch gescheitert. Diese fehlende Berücksichtigung wirkt sich bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situ- ation Homosexueller aus. Die von Bundestag wie Bundesrat mit überwältigen- der Mehrheit gebilligte europäische Grundrechtecharta enthält bereits ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Ausrichtung“. 60 Jahre nach In- krafttreten des Grundgesetzes ist es höchste Zeit, dass auch unsere nationale Verfassung vollen Diskriminierungsschutz gewährt.
Gesamtherstellung:
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Empfänger: "Volker x5-Beck"




Betreff: Offener Brief an den Bundestagsabgeordneten Herrn Volker Beck



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Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Beck,


unter der Drucksache 16/13394 fordern die Grünen unter Ihrer Führung einen „Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie“. Antisemitismus und sogenannte „Homophobie“ sollen dabei offensichtlich auf eine Ebene gestellt werden, um so alles zu verbieten und zu bestrafen, was sich gegen die Praktizierung und Propaganda für diese praktizierte Sexualität richtet.


So heißt es in dem Antrag: „Der Deutsche Bundestag ruft dazu auf, der Homophobie auf allen politischen Ebenen aktiv entgegenzuwirken – in Bund, Ländern und Kommunen. Auch alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgefordert, sich mit Homophobie auseinander zusetzen und ihren Beitrag für ein Klima des Respekts und für die Wertschätzung von Vielfalt zu leisten.


Die weiteren einzelnen Unterpunkte sind Ihnen sicher bestens bekannt. Darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen, sie gipfeln jedoch in dem Absatz:

Organisationen und Therapeuten, die Homosexuelle behandeln, um sie wieder zu gesundem und normalem Verhalten dem anderen Geschlecht gegenüber führen, sollen boykottiert und letztlich v e r b o t e n werden.

Herr Beck, das ist schon ein starkes Stück, Antisemitismus und Homophobie in einen Topf zu werfen. Absolut undiskutabel.

Herr Beck ich war schon „Grün“ da gab es noch gar keine „Grünen“ und zu Beginn dieser Bewegung habe ich „Grün“ gewählt. Die ursprünglichen Grundgedanken dieser Partei sind längst Makulatur und mit Grausen habe ich mich schon vor Jahren abgewendet. Inzwischen ist ein Baum in Ihrer Gruppierung mehr wert, als ein Kind im Mutterleib.


Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn man sich für Minderheiten oder Andersdenkende einsetzt, aber hier gehen Sie zu weit. In meiner Verwandtschaft habe ich selbst einen Mann der sich in der homosexuellen Szene bewegt und ich habe damit nicht das geringste Problem. Ich akzeptiere und respektiere ihn als Mensch, was er in seinen eigenen vier Wänden treibt unter seinesgleichen ist mir gleichgültig, das heißt aber noch lange nicht, dass es für mich akzeptabel ist, dass sich Menschen dieser sexuellen Ausrichtung in der Öffentlichkeit in schamloser und unanständiger Weise präsentieren. Ein bisschen Anstand darf schon noch sein.


Ich habe den Eindruck Herr Beck, dass gerade Sie sich pragmatisch engagieren. Es fällt mir wiederholt unangenehm auf, dass Sie sich deutlich außerhalb der Grenzen des gemeinhin normalen Bürgertums bewegen, wenn es um ethische und moralische Vorstellungen geht. Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass Ihre Aktivitäten in dieser Richtung positiv in der Bevölkerung ankommen. Ich protestiere hiermit in aller Form, gegen Ihren pervertieren Antrag und den Ihrer Partei.


Ich habe den Verdacht, dass Sie sich unangebracht profilieren wollen und dies, weil Sie möglicherweise die Wählerstimmen dieser, sagen wir mal Außenseiter, benötigen; Ihrer Partei erweisen Sie damit allerdings einen Bärendienst. Der September kommt bestimmt und Wahltag ist Zahltag. Im Übrigen möchte ich Sie an Ihre Verpflichtung dem Deutschen Volk gegenüber erinnern, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihre skurrilen Gedankengänge dem Willen und Wohl des Volkes entsprechen. Sollte Ihr Antrag jedoch Ihre persönlichen Überzeugung wiederspiegeln, dann ist das mehr als nur bedauerlich, dann ist das skandalös. Bemerken Sie nicht; Homosexualität und dann noch Familienplanung; da ist doch der Tod im Topf.


Noch hält die Bevölkerung still, aber das muss nicht so bleiben. Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie im Gegensatz zu den Franzosen lange zusehen und leidensfähig sind. Gehen Sie davon aus, dass diese Toleranz auch einmal eine Grenze erreicht. Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit langsam die Mehrheit der „normalen“ Bevölkerung quasi terrorisiert und einschüchtert.


Leider sind in unserem Land breite Bevölkerungsschichten relativ gleichgültig gesinnt. Inzwischen, für mich unfassbar, trauen sich die Menschen in diesem Land nicht mehr, für Wahrheit, Anstand und Gerechtigkeit einzustehen und zwar aus Angst, mit der Staatsgewalt in Konflikt zu geraten und diffamiert zu werden. Der Zeitpunkt wird jedoch kommen, wo Politiker das Rad überdrehen. Dies sage ich Ihnen in allem Anstand aber auch in aller Deutlichkeit. Ich jedenfalls lasse mich weder einschüchtern noch verbiegen, selbst dann nicht, wenn ich dafür hinter Gitter muss.


Mit freundlichen Grüßen

-horst niehues-

-sulz am neckar-
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#4
Rolf

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Betreff: Brief einer betroffenen Mutter an Volker Beck (fwd)



Von: Dr. Lothar Gassmann


Reaktion einer mutter auf den offenen Brief von Herrn Niehues




Sehr geehrter Volker Beck, Bundestagsabgeordneter



Den unten folgenden Brief unterstreiche ich klar, habe jedoch einige Korrekturen anzubringen.
Nein, ich habe keinen Respekt vor Homosexualität, und ich lasse mich auch nicht einschüchtern, wenn zu diesem Zweck die Antisemitismuskeule geschwungen wird.

Zwei unserer Söhne wurden von männlichen Jugendlichen der Nachbarschaft über einen langen Zeitraum von fünf Jahren missbraucht. Ich will die Umstände nicht beschreiben, weshalb so etwas in Deutschland möglich ist.

Aber die Grundlage und der Umgang damit haben uns Politiker wie Sie beschert und die ach so tolerante Gesellschaft lässt sich das bieten. Herr Beck, ich muss es Ihnen ganz deutlich sagen: Ich lasse mich nicht einschüchtern. Ich stehe dagegen auf und zwar aus gutem Grund und mit guten Karten.

Ich versäumte es in den vergangenen Jahrzehnten nicht, in diesem Land Buße zu tun über die schweren Verbrechen Deutschlands an den Juden und den anderen Völkern. Ich lasse mir die neu geschaffene Verbindung zu dem Gott der Bibel nicht von Ihnen zerstören, indem ich vor Ihnen zum Duckmäuser werde.

Homosexuelle bleiben keineswegs unter sich. Sie haben keinen Respekt vor Kindern. Sie haben sich Rechte erworben, die Unrecht möglich machen und Ohnmächtige hilflos. Das ist nicht nur eine Schande, das ist legalisiertes Verbrechen.

Das können Sie nicht weglächeln.

Und die Antisemitismuskeule zieht auch nicht, denn der Gott der Bibel hat die Arche deshalb mit jeweils einem Paar gefüllt, damit die Erde mit Leben erfüllt werde, nachdem ER die sündige Menschheit mit einer Wasserflut heimsuchte. Dies wäre mit schwulen Paaren ausgeschlossen gewesen.
Wenn Sie glauben mit mir argumentiren zu können empfehle ich Ihnen:

Machen Sie das mit dem Gott der Juden aus, der auch der Gott der Heiden ist. Er ist der Gott der den Sünder liebt, aber nicht die Sünde.

Insofern ist auch von Ihrer Seite Demut gefragt.

Unser Sohn hat sich vor genau einem Jahr das Leben genommen!
Er muss sich Ihre zwangstoleranten Spüche nicht mehr anhören!
Er sehnte sich nach seiner ursprünglichen Reinheit zurück.

Ich spreche Ihnen das Recht ab, uns andere Reinheitsvorschriften als die der heiligen Schrift zuzumuten. Es gibt dort keinen Segen für eigene Wunschvorstellungen.

Wenn Sie sich einmal das Kinderbuch vom KLEINEN PRINZEN anschauen, das manchen Erwachsenen die Augen öffnen könnte, wenn Sie denn wollten, dann würden Sie begreifen, dass der KLEINE PRINZ recht hatte, dass der Hut auf seiner Zeichnung eine Schlange ist.

Dieser Schlange dienen Sie und sorgen dafür dass die Gesellschaft zum Schweigen gebracht wird.

Das Buch wurde übrigens für einen kleinen Juden in Not geschrieben.
Unser Sohn war einer.

Die Antisemitismuskeule zieht hier also nicht!



Mit freundlichem Gruss
Uta Schmidt







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