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Schweden: Abtreibung wegen unerwünschten Geschlechts


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Schweden: Abtreibung wegen unerwünschten Geschlechts






Frau wollte keine dritte Tochter – Abtreibungstourismus aus Norwegen.
Stockholm (idea) – In Schweden dürfen ungeborene Kinder abgetrieben werden, wenn die Mutter nicht mit dem Geschlecht einverstanden ist. Das hat die Nationale Sozial- und Gesundheitsbehörde in Stockholm entschieden.

Eine Mutter von zwei Töchtern aus Eskilstuna (Südschweden) hatte zwei Abtreibungen vornehmen lassen, weil sie nicht noch eine dritte Tochter wollte. Als sie bei einer erneuten Schwangerschaft die Ärzte wieder darum bat, ihr das Geschlecht des Kindes mitzuteilen, fragten diese die Behörde um Rat. Antwort: Abtreibungen aufgrund des Geschlechts dürfen nicht verweigert werden. Andernfalls verstoße man gegen die geltende Rechtslage, die eine Abtreibung bis zur 18. Woche erlaubt.

Laut einem Bericht des Schwedischen Tageblatts hat inzwischen ein Abtreibungstourismus zwischen Norwegen und Schweden eingesetzt: Da in Norwegen Abtreibungen nur bis zur zwölften Woche erlaubt sind, man das Geschlecht aber erst danach erfahren darf, reisten immer mehr Schwangere in das Nachbarland. Darunter seien besonders Frauen aus anderen Kulturen. „Wenn eine Frau schon drei oder vier Mädchen hat und aus der Türkei stammt, ist der Druck groß, einen Jungen zu bekommen“, zitiert das Blatt einen Abtreibungsarzt.
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#2
Kolosser

Kolosser

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In China ist das leider schon längere Zeit gängige Praxis. Der Staat will nicht, dass ein Ehepaar mehr als ein (oder zwei?) Kinder bekommt.
Wenn´s mehr werden, gib´s Ärger mit dem Arbeitsplatz und andere Mätzchen.

Weil dort Jungs mehr wert sind als Mädchen, werden letztere noch häufiger abgetrieben als Buben.
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#3
Timm

Timm

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Auch in Deutschland werden Abtreibungen mit dem Argument der Behinderung der Ungeborenen vorgenommen. Eltern stimmen diesen Abtreibungen zu, weil ihnen entscheidende Informationen fehlen.



Tagungsbericht

„Gegen Spätabtreibung - für das Leben"

Experten und Politiker plädieren für mehr Beratung und warnen vor Automatismen bei der Pränataldiagnostik


(Ludwigshafen, 3. März 2007) Wenn der Bundestag sich in den kommenden Monaten erneut mit der Frage beschäftigt, auf welche Weise Spätabtreibungen am wirksamsten verhindert werden können, wird es vermutlich nicht zu einem gemeinsamen Antrag der Regierungskoalition kommen, sondern zu Gruppenanträgen ohne Fraktionszwang. Diese Prognose wagte Staatsministerin Professor Maria Böhmer (CDU) bei einer Fachtagung in Ludwigshafen, zu der der Katholikenrat im Bistum Speyer gemeinsam mit dem Diözesanverband des Familienbundes der Katholiken und der Bistumszeitung „Der Pilger"eingeladen hatten.

Jährlich werden in Deutschland mindestens 200 Kinder zu einem Zeitpunkt abgetrieben, zu dem sie außerhalb des Mutterleibs bereits lebensfähig sind. Die rechtliche Grundlage dieser Spätabtreibungen bildet die so genannte „medizinische Indikation ", die Schwangerschaftsabbrüche bis zur Geburt erlaubt, um „eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheit der Schwangeren abzuwenden."In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die meisten Abtreibungen im Rahmen der medizinischen Indikation nicht wegen einer akuten Lebensgefahr für die Mutter vorgenommen werden, sondern weil bei dem Kind durch Pränataldiagnostik eine Behinderung festgestellt wurde. Die Hürden, die das Abtreibungsrecht zum Schutz des ungeborenen Kindes eigentlich vorsieht, gelten bei der medizinischen Indikation nicht: Weder gib es eine Befristung auf die ersten zwölf Wochen noch eine Beratungspflicht mit Bedenkzeit. Der Eingriff gilt noch nicht einmal als rechtswidrig. Wie Dr. Christoph Braß, der Vorsitzende des Katholikenrates, bei der Eröffnung der Tagung ausführte, bedeutet dies faktisch, „dass behinderte Kinder einen niedrigeren Schutzstatus haben als nichtbehinderte. Man könnte auch von einer eugenischen Diskriminierung sprechen."

Beratung? Ja -aber mit welcher Verbindlichkeit?
Parteiübergreifende Einigkeit herrschte bei der Fachtagung in Ludwigshafen darüber, dass alles getan werden muss, um Abtreibungen -und insbesondere solche in einem späten Stadium der Schwangerschaft -zu verhindern. Einen wichtigen Ansatz zur Vermeidung von Spätabtreibungen sahen die Vertreter von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen in einer verbesserten Beratung der werdenden Eltern. Diese Beratung solle sich nicht allein auf medizinische Aspekte beschränken, und sie solle schon möglichst früh erfolgen.

Strittig blieb dagegen die Frage, welche Verbindlichkeit ein solches Beratungsangebot haben soll. Während Staatsministerin Böhmer für eine Pflichtberatung plädierte, sprachen Astrid Rothe-Beinlich, die frauenpolitische Sprecherin im Bundesvorstand von Bündnis 90 / Die Grünen, Hans-Michael Goldmann, der kirchenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Bernhard Scholten, der als Abteilungsleiter im rheinland-pfälzischen Innenministerium die Position der Mainzer Landesregierung und der SPD vertrat, sich für ein freiwilliges Beratungsangebot aus.

Eine Beratungspflicht forderte auch Maren Müller-Erichsen, die stellvertretende Bundesvorsitzenden der Lebenshilfe e.V. Müller-Erichsen wies in Ihrem Vortrag darauf hin, dass die Pränataldiagnostik die gesellschaftliche Anerkennung für Behinderte in Deutschland drastisch verändert habe. Fast 98 Prozent der Kinder, bei denen im Mutterleib ein Down-Syndrom diagnostiziert wurde, würden heute abgetrieben. Müller-Erichsen, selbst Mutter eines behinderten Sohnes, wandte sich energisch gegen die Behauptung, durch eine Abtreibung werde dem betroffenen Kind und seinen Eltern „Leid erspart ": „Ich kenne keinen Behinderten, der nicht gerne auf der Welt wäre."

Dass die Abtreibungszahlen sich durch eine gute Beratung drastisch senken lassen, machte die Gynäkologin Dr. Barbara Filsinger in ihrem Referat am Beispiel der spina bifida („offener Rücken ") deutlich: Während bundesweit etwa 80% aller Kinder, bei denen diese Erkrankung festgestellt wurde, abgetrieben werden, sind es in der Region Mainz nur 30%. Der Grund: In Mainz gibt es ein kinderneurologisches Kompetenzzentrum, das sich auf diese Krankheit spezialisiert hat. Eltern, die mit dieser Diagnose konfrontiert werden, können sich hier besser über die Behandlungsmöglichkeiten und das Leben mit spina bifida informieren und entscheiden sich deshalb wesentlich seltener für einen Abbruch. Als besonders wichtige Ergänzung zur ärztlichen Beratung bezeichnete Barbara Filsinger in diesem Zusammenhang auch den Austausch mit betroffenen Eltern.

Reform des Arzthaftungsrechts erleichtert Ärzten die Beratung zugunsten des Lebens
Diskutiert wurde bei der Tagung auch das Arzthaftungsrecht. Die Juristin Vera Wassermann vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken wies darauf hin, dass das Haftungsrecht in seiner heutigen Form Ärzte dazu zwinge, „im Zweifelsfall gegen das Leben des Kindes zu beraten ", wenn sie nicht riskieren wollten, bei der Geburt eines behinderten Kindes zu Scha- densersatz verurteilt zu werden. Wenn dagegen gesetzlich klargestellt wäre, dass „das Dasein eines Kindes nicht als Schadensquelle"betrachtet werden kann, seien die Ärzte freier, die betroffenen Frauen zur Fortsetzung ihrer Schwangerschaft zu ermutigen. Staatsministerin Böhmer wies in diesem Zusammenhang auf entsprechende Regelungen in Frankreich hin. Dort können Ärzte bei der Geburt eines Kindes nur dann zu Schadensersatz verurteilt werden, wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Aber auch bei anderen Aspekten des Themas lohnt ein Blick ins benachbarte Ausland. So verwies Barbara Filsinger darauf, dass in Österreich vor jeder Pränataldiagnose eine psychosoziale Beratung der Schwangeren vorgeschrieben ist.

Verhinderung von Abtreibungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Einigkeit herrschte bei der Tagung auch darüber, dass die Verhinderung von Abtreibungen nicht nur eine Aufgabe für den Gesetzgeber, sondern für die Gesellschaft insgesamt ist. Die Vertreter aller Parteien warnten vor einem gesellschaftlichen Leitbild, das Krankheit und Leid verdrängt und so die Illusion vermittelt, dass es ein „Recht auf ein perfektes Kind" gebe. Ein verbessertes Angebot an Hilfen und Frühförderprogrammen für Behinderte könne ebenso zur Senkung der Abtreibungszahlen beitragen wie ein generell kinderfreundlicheres Klima.


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