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Behörden bei Stalking


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#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge
Obwohl hier auf Polizeiseiten die Folgen beschrieben werden, handeln die Behörden anscheinend meistens erst wenn es zu spät ist, sonst würden die Personen nicht krank werden.

Für mich eine Art unterlassene Hilfe !!!!

Wahrscheinlich müßte der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, dass die Behörden genauso schnell wie bei anderen schweren Verbrechen handeln dürfen /können.



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Stalking - Hintergründe

Systemmeldungen:
Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege als auch der Nachbar oder ein völlig Unbekannter verbergen; eine Frau ebenso wie ein Mann. Oftmals hat das Opfer den Stalker zuvor verlassen oder abgewiesen. Der will nun Aufmerksamkeit erregen, sein Opfer hartnäckig zu einer (neuen) Beziehung drängen. Lehnt dieses das ab, kann das Verhalten des Stalkers in Hass und Psychoterror umschlagen: Er lauert seinem Opfer auf, beobachtet und verfolgt es. Er terrorisiert es durch Telefonanrufe, schickt ständig SMS, E-Mails, Briefe oder Geschenke (als sogenannte "Liebesbeweise").


Das Ziel des Stalkers: Macht und Kontrolle über sein Opfer zu erlangen. Manche wollen sich rächen, andere handeln aus Liebeswahn. Bei Stalking besteht dabei immer auch die Gefahr körperlicher und sexueller Angriffe.


Nach einer Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim werden fast zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland im Laufe ihres Lebens mindestens einmal gestalkt. Mit einem Anteil von über 80 Prozent sind dabei Frauen als Opfer überrepräsentiert, während die Täter überwiegend männlich sind. Viele Opfer berichten, dass sie in starkem Ausmaß verfolgt und in ihrem Leben massiv beeinträchtigt wurden. Die physischen und psychischen Auswirkungen sind für Opfer häufig erheblich und führen nicht selten zu schweren Traumata.
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