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Selbst ernannte Geistheiler freigesprochen


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Rolf

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Selbst ernannte Geistheiler freigesprochen






Zwei selbst ernannte Geistheiler wurden Mittwochnachmittag in Salzburg vom
Betrugs- und Kurpfuscherei-Vorwurf freigesprochen. Sie hatten Patienten
mit Handauflegen und der Gabe zur "mentalen Beckengeradestellung"
behandelt.


Halbes Dutzend Patienten

Sie hätten die Gabe zu dieser "mentalen Beckengeradestellung", behaupteten
die beiden Geistheiler - ein Pärchen aus Oberösterreich, 51 und 67 Jahre
alt. Ein halbes Dutzend Salzburger fiel auf das Versprechen herein und
ließ sich behandeln.

Denn immerhin hatten die Angeklagten ein fünftägiges Geistheilungsseminar
absolviert - offenbar genug der Qualifikation. Doch die oft starken
Schmerzen der Patienten wurden trotz Handauflegens und Energiearbeit in
Kuchl (Tennengau) und Kärtnen nicht besser.


Verärgerte Patienten machten Anzeige.


Rund 6.000 Euro in Rechnung gestellt
Aufgebessert wurde nur der Kontostand der Geistheiler: Rund 6.000 Euro
Honorar kassierten sie von ihren Kunden. Die Patienten zeigten die beiden
an - wegen Betrugs und Kurpfuscherei. Die beiden bestritten immer eine
Betrugsabsicht.


Kein Täuschungsvorsatz nachweisbar

Beim Prozess wurden die beiden am Mittwoch freigesprochen. Sie hätten sich
nie als Ärzte ausgegeben, keine medizinische Behandlung durchgeführt und
ihre Patienten in Vorträgen über die Behandlungsmethode aufgeklärt,
begründte Einzelrichterin Ilona Mozes das Urteil.

Deshalb könne den Oberösterreichern kein Täuschungsvorsatz angelastet
werden. Zudem hätten die Patienten auch Einverständniserklärungen
unterschrieben, betonte die Richterin.

salzburg.ORF.at; 12.10.07

Die Polizei hat im Oktober 2007 die beiden jetzt freigesprochenen
Geistheiler ausgeforscht. Der Sohn eines der Patienten hatte sie
angezeigt.


Mit "Christuskraft" Patienten behandelt


29.1.09
Mit einem Freispruch endete Ende Jänner der Prozess um einen angeblichen
Geistheiler und Esoteriker am Salzburger Landesgericht. Freispruch für
esoterischen Geistheiler
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