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Petitionsablehnung ( Verbot Scientology )


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#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Andreas Kaiser
74869 Schwarzach Sekten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2008 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte.
Begründung
Mit der öffentlichen Petition wird ein Verbot jeglicher Aktivitäten der Scientology-
Organisation in Deutschland gefordert.
In der öffentlichen Petition, der sich 518 Unterstützer angeschlossen haben, wird im
Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
Das Wirtschaftsunternehmen Scientology-Organisation (SO), das sich als Religionsgemeinschaft
tarne, vertrete eine neue Form von politischem Extremismus. Seine
Aktivitäten seien eine Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Schon 1997 sei Scientology von der ständigen Konferenz der Innenminister- und Senatoren
der Länder (IMK) als gefährlich eingestuft worden. In einigen Bundesländern
werde die Organisation mittlerweile durch den Verfassungsschutz beobachtet. Immer
noch gerieten jedoch Bundesbürger in ihre Fänge. Scientology werbe mit der „Befreiung
von allen Problemen“ und mit „völliger geistiger Freiheit.“ Nach solchen Dingen
sehnten sich viele Menschen: Jugendliche und Erwachsene, die mit ihren Problemen
nicht klar kämen, Menschen, die einsam seien oder einfach Erfüllung erfahren wollten.
Bei solchen Menschen habe Scientology Erfolg. Sobald jemand Angebote wie
einen „Persönlichkeitstest“ annehme und Kontakt mit Scientology aufnehme, werde
er nicht mehr leicht davon wegkommen. Es folgten immer mehr Angebote und später
Aufgaben, die sehr schnell zu unerfüllbaren Pflichten würden. Werde man nun trotz
größter Anstrengung den Anforderungen nicht gerecht, folgten Strafen, die sich oftmals
nicht mit den deutschen Gesetzen vereinbaren ließen.
Bei Scientology werde man total vereinnahmt und erleide einen stückweisen Verlust
des eigenen Willens und der Kritikfähigkeit. Es sei nicht vertretbar, dass solch eine
Organisation öffentlich in Deutschland tätig sein dürfe.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:
Die Regierungen des Bundes und der Länder sind sich der geschilderten Problematik
der Aktivitäten der SO bewusst. So hat zuletzt die IMK am 6./7. Dezember 2007 die
Gefährlichkeit der auf Abhängigkeit ausgerichteten Aktivitäten von Scientology hervorgehoben
und deutlich gemacht, dass sie im Bereich der Prävention verstärkte
Bemühungen, insbesondere gegen kriminelle Methoden, für erforderlich hält.
Darüber hinaus hat die IMK ihre Auffassung bekräftigt, dass die SO verfassungsfeindliche
Ziele verfolgt. Dementsprechend ist die SO Beobachtungsobjekt des Bundesamtes
für Verfassungsschutz. Mit Urteil vom 12. Februar 2008 hat das Oberverwaltungsgericht
Münster die Beobachtung für rechtmäßig erklärt und das Vorliegen
von tatsächlichen Anhaltspunkten für gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung gerichtete Bestrebungen der SO bestätigt. Dies rechtfertigt jedoch
nicht den Schluss, dass damit auch bereits die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot
erfüllt sind.
Ergänzend verweist der Petitionsausschuss auf die entsprechenden Verfassungsschutzberichte
des Bundes und der Länder, denen nähere Informationen zu den Aktivitäten
von Scientology entnommen werden können. Die Berichte können über die
entsprechenden Internetseiten aufgerufen und ausgedruckt bzw. bei den zuständigen
Innenressorts angefordert werden.
Auch wird auf die Anlage 6 zum Plenarprotokoll der 75. Sitzung der 16. Wahlperiode
des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 17. Januar 2007, Seite 7542/43,
verwiesen, in der der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern,
Peter Altmaier, MdB zwei entsprechende Fragen des Abgeordneten Josef
Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Scientology beantwortet.
Ferner hat sich der Deutsche Bundestag im Rahmen der Enquete-Kommission „Sogenannte
Sekten- und Psychogruppen“ in der 14. Wahlperiode bereits eingehend mit
der Thematik befasst. Die entsprechenden Dokumente können über die Internetseiten
des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de aufgerufen werden.
Den Aktivitäten und Praktiken der SO wird mit allen vorhandenen rechtstaatlichen
Mitteln entgegengewirkt. Für eine Unterstützung des mit der Petition verfolgten weitergehenden
Anliegens nach einem vollständigen Verbot der SO sieht der Petitionsausschuss
keine Möglichkeit.
Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
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