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Kinderschutzgesetz lockert ärztliche Schweigepflicht


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#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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  • 1758 Beiträge
Endlich tut der Gesetzgeber etwas, nur schade , dass es nicht auch noch für mißbrauchte Erwachsene gelten soll.
Denn es gibt bestimmt viele Erwachsene , die auch aus Angst keine Anzeigen machen , weil sie bedroht wurden von ihren Peinigern un dso die Peiniger weiter amchen können, obwohl großer teurer psychischer Schaden angerichtet wurde, der meistens ein ganzes Leben mehr oder weniger bleibt.

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Kinderschutzgesetz lockert ärztliche Schweigepflicht

Mittwoch, 21. Januar 2009
Berlin – Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche in Deutschland besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf eines Kinderschutzgesetzes, das bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung die ärztliche Schweigepflicht lockert und Jugendämter stärker in die Pflicht nimmt.

Darüber hinaus sollen künftig Bewerber für „kinder- und jugendnahe“ Stellen mit einem erweiterten Führungszeugnis umfangreicher als bisher belegen müssen, dass sie nicht wegen einschlägiger Sexualdelikte vorbestraft sind.

Der Gesetzentwurf erweitere die Speicherung im Bundeszentralregister in puncto Kinder- und Jugendschutz, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). So sollten künftig zum Beispiel auch geringe Geldstrafen wegen Exhibitionismus oder der Verbreitung von Kinderpornografie in einem solchen erweiterten Führungszeugnis erscheinen.

Potenzielle Arbeitgeber wüssten dann über alle einschlägigen Vorstrafen ihrer Bewerber Bescheid und könnten so verhindern, dass diese etwa als Kindergärtner, Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Jugendamtsmitarbeiter beschäftigt würden, erklärte Zypries.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums sollen zudem künftig Ärzte bei Hinweisen auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls auch ohne Zustimmung der Eltern das Jugendamt informieren können. Dieser Bruch der Schweigepflicht werde dann weder verfolgt noch bestraft, sagte ein Ministeriumssprecher.

Jugendämter sind dem Gesetzentwurf zufolge verpflichtet, möglicherweise gefährdete Kinder in Augenschein zu nehmen.
So sollen die Amtsmitarbeiter sich in jedem Fall einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und dessen Umfeld verschaffen, statt sich zum Beispiel durch Ausreden abwimmeln zu lassen oder sich aus anderen Gründen allein auf die Aktenlage zu stützen.
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