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Rheinische Kirche will Witwerrente für Homo-Partner


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Rolf

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Rheinische Kirche will Witwerrente für Homo-Partner




Der stellvertretende Vorsitzende der Evangelischen Sammlung im Rheinland, Wolfgang Sickinger: Die Kirchenleitung fördert ein Verhalten, das laut der Bibel Gott ein Gräuel ist.

D ü s s e l d o r f (idea) – Homosexuelle Kirchenbedienstete in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen im Rheinland beim Besoldungs- und Versorgungsrecht Ehepaaren gleichgestellt werden. Das sieht eine Vorlage der rheinischen Synode vor, die vom 11. bis 16. Januar in Bad Neuenahr tagt.

In den Besoldungs- und Versorgungsordnungen für Kirchenbeamte und Pfarrer soll ein Passus eingefügt werden, der „Eingetragene Lebenspartnerinnen und –partner wie Ehegatten, Witwen und Witwer“ behandelt. Damit würden beispielsweise die Partner homosexueller Pfarrer im Todesfall einen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente haben. Derzeit leben der Landeskirche zufolge zwölf Kirchenbedienstete in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Vorlage stößt bei theologisch konservativen Christen auf scharfe Kritik.

Der stellvertretende Vorsitzende der Evangelischen Sammlung im Rheinland, Wolfgang Sickinger (Mülheim/Ruhr) sagte gegenüber idea, die Kirchenleitung setze damit den Weg der Anerkennung und Förderung homosexueller Lebensgemeinschaften konsequent fort und fördere damit ein Verhalten, das laut der Bibel Gott ein Gräuel sei. „Es bleibt ein entscheidender Unterschied, ob man in der Kirche homosexuell empfindenden Menschen in seelsorgerlicher Verantwortung begegnet oder ob man eine homosexuelle Lebenspraxis beschlussmäßig bejaht“, so Sickinger. Die klaren Aussagen der Bibel zu diesem Thema würden von den leitenden Gremien der rheinischen Kirche als zeitbedingt und überholt beiseite geschoben.

Vorwurf: Kirche misst Gottes Geboten keine Bedeutung bei

Auch der Evangelische Aufbruch in Deutschland (EAD) übte heftige Kritik an dem Vorschlag und erinnerte in einer Stellungnahme an die „Bonner Erklärung“ aus dem Jahr 1994, die von über 20 Gruppierungen aus dem Gebiet der rheinischen Kirche unterzeichnet worden war. Darin heißt es: „Wir halten praktizierte Homosexualität von Amtsträgern der Kirche für unvereinbar mit ihrem Auftrag und Dienst in der Gemeinde.“ Der Vorstoß der Kirchenleitung dokumentiere ein weiteres Mal, dass in der rheinischen Kirche den Geboten Gottes keine verbindliche Bedeutung mehr beigemessen wird, so der Sprecher des EAD, Prof. Thomas Hoffmann (Weinstadt bei Stuttgart).

Der Kirche gehe es primär um „Symbolpolitik“ und eine Vorreiterrolle im Sinne zeitgeistiger Ideologien. Auf ökumenischer Ebene müsste ein entsprechender Beschluss daher unbedingt eine „Isolierung“ der rheinischen Kirche zur Folge haben, so Hoffmann. Im Jahr 2000 hatte die Kirche nach langen Diskussionen eine gottesdienstliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht, die in einer verbindlichen Lebensgemeinschaft leben. Sie soll sich allerdings von einer Trauung deutlich unterscheiden, hieß es damals. Damit nahm die rheinische Kirche eine Vorreiterrolle ein: Ein Jahr später schuf der Bundestag die Möglichkeit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Vorstoß auch in kirchlichen Ausschüssen umstritten

Der Vorstoß ist auch in den kirchlichen Gremien umstritten: Von den Ständigen Ausschüssen sprechen sich der Theologische sowie der Innerkirchliche Ausschuss für die Vorlage aus. Der Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Kirchenordnung und Rechtsfragen lehnen ihn dagegen ab. Die Befürworter verweisen unter anderem auf frühere Beschlüsse, wonach die Kirche der Benachteiligung von Schwulen und Lesben entgegentreten soll. Zudem hätten bei privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen im Todesfall bereits jetzt die Partner einen Rentenanspruch.

Es sei ethisch nicht gerechtfertigt, Menschen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis diese Versorgungsbezüge zu verwehren. Der Ständige Finanzausschuss hält dagegen, dass sich gemäß eines Beschlusses der Landessynode aus dem Jahr 2000 das Besoldungs- und Versorgungsrecht an den Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen orientiert. Abweichungen seien nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Keine Einigkeit mit anderen NRW-Kirchen

Im Vorfeld hatte sich die rheinische Kirche auch mit der westfälischen und der Lippischen Landeskirche wegen der Vorlage in Verbindung gesetzt. Beide hätten eine Änderung mit Hinweis auf eine abschließende Willensbildung innerhalb der EKD abgelehnt. Wie es in einem Antwortschreiben der westfälischen Kirche heißt, halte man es nicht für sinnvoll, eine Änderung zu bewirken, „die dem Besoldungsrecht des Bundes, der Länder und aller Kirchen angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht“.

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