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Gruppenantrag soll im Bundestag eingebracht werden


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Rolf

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Gruppenantrag soll im Bundestag eingebracht werden






24.11.2008


(epd) - Bundestagsabgeordnete um den Unions-Familienpolitiker Johannes Singhammer (CSU) wollen am Mittwoch einen Gruppenantrag zum umstrittenen Thema der Spätabtreibungen ins Parlament einbringen. Mit dem Gesetzentwurf, der unter anderem eine Beratungspflicht und eine dreitägige Bedenkzeit nach der Diagnose vorsieht, solle Schwangeren in Extremsituationen geholfen werden, sagte Singhammer am Montag in Berlin. Zugleich würden damit Kindern mit schweren Behinderungen «neue Lebenschancen eröffnet». Singhammer zufolge haben bisher 184 Parlamentarier den Entwurf unterzeichnet, darunter vor allem Unionspolitiker. Unterstützt wird er unter anderem von der Lebenshilfe, donum vitae und der Bundesärztekammer.

Von der SPD stützt die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt den Antrag. Die im derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gendiagnostikgesetz vorgesehene Beratungspflicht der Ärzte reiche nicht aus, sagte sie. Viele Behinderungen wie etwa ein offener Rücken oder Herzkrankheiten seien gendiagnostisch nicht zu identifizieren.

Zugleich betonte Schmidt, es sei wichtig, schwangeren Frauen in solch schwierigen Situationen eine «Verschnaufpause» durch eine Bedenkzeit zu ermöglichen. Zugleich dürfe ihnen und ihren Partnern dabei aber «nicht irgendeine Art von Leichtfertigkeit» unterstellt werden. Daher liege die Pflicht zur Beratung im Entwurf auf Seiten der Ärzte, die bei Verstößen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen müssten.

Es gebe kein Misstrauen gegenüber den Schwangeren, sondern eher Bedenken, ob Ärzte ihrer Arbeit immer angemessen nachkämen, sagte Schmidt. So gebe es Schätzungen, dass mittlerweile 92 Prozent aller Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben würden: «Ich zweifle daran, dass eine solche Entscheidung nach ausreichender Beratung gefällt wurde.»

Singhammer will erreichen, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Anfang kommenden Jahres soll es dann eine Expertenanhörung geben. Auch bei der SPD-Fraktion gibt es bei diesem Thema weiter Bewegung: Am Mittwoch trifft sich eine Gruppe um die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese, um eventuell einen eigenen Antrag zu erarbeiten. Griese will ebenfalls eine gesetzliche Verankerung einer psychosozialen Beratung sowie eine dreitägige Bedenkfrist für die schwangere Frau.

Die Mehrheit der SPD-Fraktion hatte sich hingegen vor zwei Wochen gegen den Unionsantrag ausgesprochen. Im Unterschied zur Union will die SPD keine gesetzlichen Änderungen. Eine Gruppe um die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christel Humme will die Mutterschaftsrichtlinien so überarbeiten, dass alle Frauen, die über eine Spätabtreibung entscheiden müssen, eine Beratung erhalten, die über medizinische Fragen hinausgeht. Dies ist bisher nur bei genetischen vorgeburtlichen Untersuchungen des Ungeborenen vorgesehen. Im Mutterpass sollen die Schwangeren zudem über ihr Recht auf Beratung informiert werden.

Mit dem Begriff Spätabtreibungen bezeichnet man Abtreibungen nach der 20. oder 22. Woche - es gibt unterschiedliche Zählungen - in der das Ungeborene schon lebensfähig sein kann. Das Statistische Bundesamt verzeichnete im vergangenen Jahr 631 Abtreibungen nach der 20. Woche, davon 229 nach der 22. Woche. Gemessen werden die Schwangerschaftswochen dabei ab dem Zeitpunkt der Befruchtung.
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