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Richter verwarnt Pastorin wegen Stalkings


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Rolf

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Richter verwarnt Pastorin wegen Stalkings




65-jährige Pastorin belästigte jahrelang einen Arzt.

L e m g o (idea) – Weil sie jahrelang einem Internisten aus Bad Salzuflen nachstellte, musste sich eine 65-jährige geschiedene Pastorin vor dem Amtsgericht Lemgo verantworten. Der Richter untersagte der ehemaligen Krankenhaus-Seelsorgerin in den kommenden sechs Monaten jegliche Kontaktaufnahme mit dem Kläger.

Seitdem der Mediziner die Pastorin im Jahr 2001 einmal behandelt habe, belästigte sie ihn mit Briefen, Telefonanrufen und Geschenken vor seiner Haustür. „Die Frau lässt mich einfach nicht in Ruhe“, so der Arzt. Zwar verhängte das Landgericht Detmold bereits 2005 eine einstweilige Verfügung gegen die Frau und untersagte ihr, sich dem Mann zu nähern – doch diese ließ sich in ihrem Nachstellen (Stalking) nicht beirren.

Inzwischen musste der Internist seine Wohnung wechseln und sagte öffentliche Vorträge ab. Vor Gericht verteidigte sich die Theologin mit den Worten: „Für Gefühle kann man nichts. Ich weiß, dass ich sein Typ bin.“ Da die Frau nicht vorbestraft ist, konnte sich der Richter nicht zu einer Verurteilung durchringen. Stattdessen gab er ihr den Rat: „Meiden Sie den Mann wie der Teufel das Weihwasser!“ Wenn sie ihn zufällig treffe, solle sie die Flucht ergreifen. Sollte sich die Pastorin nicht an die Auflage halten, wird das Verfahren wieder aufgerollt. Seit März 2007 ist Stalking (Paragraph 238 StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bedroht.
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