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Gerichtsurteil: Schulkarneval ist Pflicht


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Rolf

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Gerichtsurteil: Schulkarneval ist Pflicht





Bußgeld, weil Baptisten Kinder von Karnevalsparty fernhielten.

P a d e r b o r n (idea) – Schulische Karnevalsveranstaltungen sind Pflicht. Eltern dürfen ihre Kinder nicht von der Teilnahme abhalten. Das hat das Amtsgericht Paderborn am 29. August entschieden.
Wie die Lippische Landeszeitung (Detmold) berichtet, hatte sich ein baptistisches Elternpaar geweigert, ihre Kinder zu einer Karnevalsparty in die Schule zu schicken. Ihrer Ansicht nach sind solche Feiern unmoralisch. Das Schulamt verhängte ein Bußgeld über je 40 Euro für Vater und Mutter. Dagegen klagten die Eltern, doch das Amtsgericht bestätigte die Haltung des Schulamts. Die Karnevalsfeier sei kein Eingriff in die Glaubensfreiheit. Vielmehr handele es sich um Brauchtumspflege. Die Eltern gehören zur Gemeinde der Evangeliumschristen-Baptisten in Salzkotten bei Paderborn. Ihre Kinder gehen auf die katholische Liboriusschule.

Auseinandersetzungen um Theaterstück

Derzeit läuft noch eine weitere Auseinandersetzung, über die die Richter entscheiden müssen. Da die Eltern ihre Kinder auch vom Besuch des Theaterstücks „Mein Körper gehört mir“ fernhielten, sollen sie ein Bußgeld von 120 Euro zahlen. Ein abschließendes Urteil gibt es noch nicht. In dem Stück geht es um sexuellen Missbrauch und Gewalt an Kindern. Nach Ansicht der Eltern ist dieses Stück „schädlich und unnötig“. Bereits vor zwei Jahren war es zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen der Schule und baptistischen Eltern gekommen. Diese hatten ihre Kinder von der Teilnahme am Sexualkundeunterricht in der vierten Klasse abgehalten und stattdessen mit ihnen auf dem Schulflur gebetet. Auch in diesen Fällen wurden die Eltern zu Geldstrafen verurteilt.
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