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Warum Abtreibung keine Kindstötung sein darf


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Rolf

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Quelle: Topic 03/2008





Warum Abtreibung keine Kindstötung sein darf





Da hat sich Prof. Wolfgang Böhmer (CDU), Mi¬nisterpräsident von Sachsen-Anhalt, mit einer im Nachrichtenmagazin Focus veröffentlichten Aussage mächtig in die Nesseln gesetzt: Die ungleich höhere Zahl von Kindstötungen in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten sei eine Folge des in der DDR bereits seit 1972 erlaubten Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche.

„Die Frauen entschieden, ohne sich auch nur einmal erklären zu müssen", sagte er dem Magazin. Und: Diese Mentalität wirke bis heute nach, die Kindstötung von Neugeborenen sei offenbar für manche Frauen „ein Mittel der Familienplanung". Die Reaktionen quer durch die Medien- und Parteienland¬schaft waren heftig: „... vom Teufel geritten .. . Stuss geredet" (TV-Sender ntv) und „... Humbug erzählt" (C. Pieper, FDP-Vorsitzende von Sachsen Anhalt )

Warum haben Böhlers Äusserungen solche Wellen geschlagen, dass er sich genötigt sah, sich im Landtag zu einschuldigen?
Erstens hat er gemutmaßt, dass durch Abtreibung und Babymord in der ehemaligen DDR Familienplanung betrieben worden sein könnte. Dass diese Aussage Entrüstung hervorgerufen hat, scheint bei oberflächlicher Betrachtung zunächst einmal nach¬vollziehbar, allerdings ist der DDR-Gesetzestext (1972) zur Schwangerschaftsunterbrechung bereits in der Einleitung unmissverständlich: Es gestattete jeder Frau bis zur 12. Schwangerschaftswoche allein zu entschei¬den, ob sie ein Kind behalten wollte oder nicht.

Dieses „Recht", das natürlich auch das Rechtsbewusstsein prägte, wurde den Frauen als zusätzliches Mittel der Familienplanung angedient, über das sie nach Belieben verfügen konnten. „Als bekennendem Christen muss es Prof. Böhmer (dem Gynäkologen und langjährigen Leiter einer Entbindungsklinik, Anm. d. Red] eine Anfechtung gewesen sein, dass Abtreibungen prak¬tisch im Vorübergehen möglich waren", schreibt die Süddeutsche Zeitung und schlussfolgert: „Richtig ist, dass Schwangerschaftsabbruch in der DDR tatsächlich ein Mittel der Familienplanung war."

Zweitens hat Prof. Böhmer „Abtreibung und Kinds¬tötung in einem Zusammenhang" genannt und das, so befindet die Wochenzeitung Die Zeit „ist ein starkes Stück, das zu Recht Empörung aus den verschiedensten Ecken hervorgerufen hat." Denn er hat eine alte Wunde aufgerissen, die die Abtreibungsverfechter doch so gern vernarbt gewusst hätten: das öffentliche Bewusstsein dafür, dass auch die Tötung ungeborenen Lebens eine Tötung von Leben bleibt, die im StGB § 2 i 8 der Bundesrepublik eine Straftat darstellt, auch wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen (Beratung, ärztliche Behandlung, 1 2-Wochen-Frist) straffrei bleibt.

Und drittens hat der Ministerpräsident darauf hin¬gewiesen, dass das politische System der DDR nun mal eine andere Mentalität in Bezug auf Menschenleben und Menschenwürde eingefordert hatte. „Prof. Böh¬mer kennt aus eigener Erfahrung, wie bedenkenlos nicht selten die Abtreibungsmöglichkeit genutzt oder empfohlen wurde, um Probleme der Lebensplanung zu lösen. Beispiele dafür kennen auch andere, die in der DDR gelebt haben. Liegt es da nicht nahe zu fragen, ob eine solche Einstellung nicht in manchen Köpfen zu einer moralischen Verwilderung beim Um¬gang mit geborenem menschlichen Leben geführt hat?

Oder soll durch diese Reaktionen jede Debatte über die ethische Fragwürdigkeit von Abtreibung im Keim' erstickt werden", fragt ein Leserbriefschreiber in der Internet-Ausgabe der Tageszeitung Die Welt.

Der Schreiber hat hier wohl genau den Nagel auf den Kopf getroffen. Es geht darum, eine öffentliche Diskussion zum § 218 sofort im Keim zu ersticken. Denn innerhalb der Jungen Union der CDU baut sich eine Fraktion von jüngeren CDU-Politikern auf, für die menschliches Leben bei der Vereinigung von Ei- und Samenzelle beginnt und die sich für einen verstärkten Schutz des beginnenden menschlichen Lebens ein¬setzt. Dazu hat es auch schon mehrere Beschlüsse auf Landesebene der Jungen Union gegeben. Auf dem Deutschlandtag 2006 der CDU wurde ein entspre¬chender Antrag der Jungen Union eingebracht. Wie Thorben Michael Theis von der Jungen Union in Hessen TOPIC mitteilte, werde durch Druck von außen (der Öffentlichkeit, die Red.) die Wahrscheinlichkeit sehr gesteigert, dass sich die CDU mit dem Anliegen der Jungen Union in Bezug auf Verschärfung des § 218 ernstlich beschäftigen müsse.
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