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Lehrer klagt gegen Kreuz im Klassenzimmer


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Lehrer klagt gegen Kreuz im Klassenzimmer






13.08.2008


(epd) - Der Grundschullehrer Christoph Wolf klagt gegen den Freistaat Bayern, weil er nicht in Klassenräumen unterrichten will, in denen ein Kruzifix hängt. Der 57-jährige Pädagoge sagte dem epd am Mittwoch, er wolle vor dem Verwaltungsgericht Augsburg beim Prozess an diesem Donnerstag erreichen, «dass die weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates auch in Bayern eingehalten wird». Seine Klage hat er 2006 eingereicht.

«In Bayern hat dieser Verfassungsbruch eine lange Tradition», sagte Wolf, der in Westheim bei Augsburg unterrichtet. «Wer sagt, das Kreuz sei bayerische Kultur, schreibt mir vor, was ich zu denken habe», so der Lehrer. Wolf hat nach eigenen Angaben 1995 mit dem Argument der weltanschaulichen Neutralität des Staates vor Gericht durchgesetzt, dass er keine Klassen zum Schulgottesdienst begleiten muss.
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Lehrer muss in Klassenzimmer mit Kreuz unterrichten





14.08.2008

(epd) - Der bayerische Grundschullehrer Christoph Wolf muss vorerst weiter in Klassenräumen unterrichten, in denen ein Kruzifix hängt. Er scheiterte am Donnerstag mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Die zweite Kammer des Gerichts wies die Klage des 57-jährigen Pädagogen aus Diedorf bei Augsburg ab. Das Gericht kündigte an, eine Urteilsbegründung nachzureichen.

Wolf will gegen das Urteil in Berufung gehen, wie er noch im Gerichtssaal ankündigte. Der Lehrer, der Mitglied im «Bund für
Geistesfreiheit» ist, hatte 2006 Klage eingereicht. Die Schulleiterin seiner Schule in Westheim hatte ihm nicht gestattet, das Kreuz im Klassenzimmer abzuhängen. Das zuständige Schulamt lehnte seinen Widerspruch gegen diese Entscheidung ab.

Vor Gericht erklärte Wolf: «Ich lehne das Christentum ab.» Im Kreuz sehe er ein «negatives Symbol mit missionarischen Zügen». In den Schulen, in denen er zuletzt beschäftigt war, hingen stets Kreuze, räumte der Lehrer ein. Der Vertreter des Schulamts, Oberregierungsrat Hans-Dieter Laser, hielt dem Kläger vor, dass er mit seiner Klage «nur weltanschauliche Neutralität» erreichen wolle.

In Bayern müssen in staatlichen Volksschulen in allen Klassenräumen Kreuze hängen. Die Möglichkeit, das Kreuz abhängen zu lassen, sei nach dem «Kruzifix-Urteil» des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 im bayerischen Unterrichts- und Erziehungsgesetz geschaffen worden, erläuterte Vizepräsident Bernd Scheunemann. Der Gesetzgeber habe dabei aber vor allem an die Beziehung zwischen Schule und Schüler gedacht, zwischen Schule und Lehrer sollte damit nichts geregelt werden.

Der Streit um Kruzifixe in Schulen beschäftigt seit langem die bayerische Justiz. In einem früheren Verfahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2001 einem Lehrer Recht gegeben, der die Entfernung des Kreuzes in seinem Klassenzimmer gefordert hatte. Der Gerichtshof in München hob damals ein anders lautendes Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.

Der Verwaltungsgerichtshof betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Der Lehrer habe glaubhafte und
gravierende Gewissensgründe vorgebracht, argumentierten die Richter. Das Gericht hielt die Gewissensgründe des Lehrers für schwerwiegender als seine Loyalitätspflicht als Beamter. Für ihn müssten die gleichen Grundsätze gelten, die das Bundesverfassungsgericht im Kruzifix-Urteil von 1995 für Eltern und Schüler festgelegt habe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 die damalige bayerische Vorschrift zur Anbringung von Kreuzen in Schulen für
verfassungswidrig erklärt. Damit entsprach das höchste Gericht einer Klage von Eltern einer Schülerin. Als Reaktion beschloss der bayerische Landtag ein Kruzifix-Gesetz, das weiterhin Kreuze, aber auch eine Konfliktregelung bei Einspruch von Eltern vorsieht.
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