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Schäuble verteidigt besonderen Schutz von Geistlichen


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Schäuble verteidigt besonderen Schutz von Geistlichen





Kriminalexperte: Imame nicht gleichstellen


Jesus.de-




20.06.2008


(epd) - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat verteidigt, dass im neuen BKA-Gesetz muslimische Geistliche vom Schutz des Beichtgeheimnisses ausgenommen sind. Das besondere Zeugnisverweigerungsrecht gelte nur für Religionsgemeinschaften, die die Gewähr böten, dass dieses Privileg auch gerechtfertigt sei, sagte Schäuble am Freitag im Deutschlandfunk. Das sei die Fortschreibung einer jahrzehntelang bewährten Rechtssprechung.

Der Bundestag beriet am Freitag in erster Lesung über das neue BKA-Gesetz. Die Novelle sieht vor, dass katholische und evangelische Seelsorger weder abgehört noch zur Aussage gezwungen werden dürfen, wenn es um eine Beichte geht.

Diese Regelung habe immer gegolten, bisher habe das aber niemand als Diskriminierung empfunden, sagte Schäuble. «Und bloß weil wir jetzt dasselbe in das neue Gesetz hineinschreiben, entsteht eine Art von Debatte, bei der man sich wirklich an den Kopf fasst.»

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält die Ausnahme ebenfalls für richtig, Weder der Koran noch der Islam generell kenne die Situation, dass ein Mensch eine «persönliche Missetat» einem Geistlichen offenbare in der Hoffnung auf Vergebung, wie sie im christlichen Glauben vorgesehen sei, sagte Herrmann im Südwestrundfunk. Deshalb gebe es «auch keinen Grund, hier einen besonderen Schutz für Imame» einzuräumen.

Der Vorsitzende ds Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, bezeichnete im ZDF den Vorschlag der SPD, Imame christlichen Geistlichen gleichzustellen, als «absolut wirklichkeitsfremd». Imam sei ein weitgefasster Begriff, man könne Imame nicht erkennen. «Das können im Zweifelsfall genau die Leute sein, die zur kämpferischen und religiösen Ausbildung in Ausbildungslagern in entsprechenden Ländern waren», warnte Jansen.

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