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Grüne" starten Christenverfolgung


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Rolf

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Grüne" starten Christenverfolgung




Was viele Christus-Gläubige schon seit längerem befürchtet haben, wird in Deutschland jetzt Wirklichkeit. Christen werden von staatlicher Seite in ihren Meinungsäußerungen überwacht und beim Ausleben ihres Glaubens massiv behindert. Dies zeigt ganz aktuell das Beispiel des evangelikalen Jugendkongresses Christival, der vom 30. April bis 4. Mai in Bremen stattfinden wird. Unter den 225 Veranstaltungen war auch ein Seminar vorgesehen, das Homosexuellen eine Möglichkeit aufzeigen sollte, wie man diese Neigung wieder ablegen kann. Von diesem Seminar hatte der bekennende Homosexuelle und Erste Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, Wind bekommen und dagegen öffentlich protestiert.

Er verlangte, dass Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die Schirmherrschaft für Christival wegen dieses Seminars zurückziehen solle. Das Resultat des Protestes: Die Veranstalter von Christival nahmen das Seminar sofort aus dem Programm, um Schaden von Christival abzuwenden, wie es hieß. Doch dies reicht Beck noch nicht. Mit einigen Fraktionskollegen startete er jetzt eine Kleine Anfrage (mit 27 Detailfragen) an die Bundesregierung. Darin verurteilen sie „antihomosexuelle Seminare und pseudowissenschaftliche Therapieangebote religiöser Fundamentalisten" und verlangen eine Stellungnahme der Bundesregierung zu „antihomosexuellen Veränderungsmaßnahmen" bei Werken wie Campus für Christus, der evangelikalen Homo-Hilfsorganisation Wüstenstrom, dem Ev. Fachverband für Sexualethik und Seelsorge Weißes Kreuz oder dem Adventwohlfahrtswerk. Desweiteren fragen die „Grünen", ob diese Gruppen nicht als „manipulativ und extremistisch einzustufen sind".

Nach Unterlagen, die TOPIC vorliegen, scheinen Beck und seine Helfershelfer das evangelikale Lager scharf zu beobachten. So schreibt Beck über den Vorsitzenden von Christival, den ehemaligen Homosexuellen Roland Werner, er sei mit antihomosexuellen Äußerungen „notorisch aufgefallen". Wie Glaubensfreiheit wohl in Zukunft definiert wird, und wo dann möglicherweise staatliche Verfolgung einsetzt, legt Beck so dar: „Die Glaubens- und Religionsfreiheit gebietet Respekt vor den Ausprägungen des Glaubens, solange nicht danach getrachtet wird, die Rechtsordnung entsprechend auszurichten und Andersgläubige in ihren Freiheitsrechten zu beschränken. Wenn Kreationismus im Biologieunterricht gelehrt werden soll und Homosexualität als therapiebedürftiger Defekt diffamiert wird, ist allerdings eine rote Linie überschritten."

TOPIC Nr. 02/2008

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