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Bundesverwaltungsgericht gibt Islam-Gemeinschaft Milli Görüs


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Rolf

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Bundesverwaltungsgericht gibt Islam-Gemeinschaft Milli Görüs Recht




Jesus.de-

23.05.2008


(epd) - Die umstrittene islamische Gemeinschaft Milli Görüs hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen juristischen Erfolg erzielen können. Verfassungsschutzbehörden müssen die Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen beweisen können, entschieden die Richter am Mittwoch in Leipzig. Sie gaben damit der unter Extremismusverdacht stehenden islamischen Gemeinschaft Recht, die auf Unterlassung mehrerer Tatsachenbehauptungen im baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2001 geklagt hatte. Darin war sie als türkische islamistische Vereinigung bezeichnet worden.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart festgestellt, dass der Verfassungsschutz seine Akten aus Gründen des Geheimnisschutzes geschlossen halten und die umstrittenen Textstellen weiterhin verwenden darf. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte dagegen in zweiter Instanz Milli Görüs Recht gegeben. Die Richter verboten die unbewiesenen Passagen in dem im Juli 2002 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht, da die Quellen der Behörden verborgen blieben.

Gegen dieses Urteil hatte das Land vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt. Dies wiesen die Leipziger Richter nun zurück. Das Bundesverwaltungsgericht teilt damit die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs. Die Tatsache, dass der Verfassungsschutz aus Gründen des Quellenschutzes an der Vorlage von Akten gehindert war, führe im konkreten Fall zu keinem anderen Ergebnis, urteilten die Leipziger Richter.

Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit Hauptsitz im nordrhein-westfälischen Kerpen ging aus mehreren türkisch-islamischen Organisationen hervor, die in den 70er und 80er Jahren entstanden waren. Der Verband hat seinen Schwerpunkt in Deutschland, umfasst aber auch Vereine in zehn weiteren europäischen Staaten zwischen Italien und Norwegen. Insgesamt zählen zu ihm nach eigenen Angaben 514 Moscheegemeinden, davon 323 in Deutschland. Bundesweit hat die Organisation rund 27.000 Anhänger, wie sich aus dem neuen Verfassungsschutzbericht ergibt, den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der vergangenen Woche in Berlin präsentierte.

Milli Görüs war in der Vergangenheit bereits gegen Verfassungsschutz-Publikationen etwa aus Bayern und Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Im Mai 2006 hatte das Verwaltungsgericht München gegen den Freistaat entschieden. Daraufhin hatte der damalige Staatsminister Günther Beckstein (CSU) betont: Das Urteil ändere nichts an der Gesamtbewertung der IGMG als extremistischer Organisation.
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