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Stellungnahme der Bundesleitung zu Ehescheidungen


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Rolf

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FEG Deutschland




Stellungnahme der Bundesleitung zu Ehescheidungen bei Ältesten, Pastoren
und anderen leitungsverantwortlichenMitarbeiterinnen und Mitarbeitern
im Bund Freier evangelischer Gemeinden





Als Christen leben wir in der Welt mit ihren gesellschaftlichen Trends.
Das schließt Belastungsproben ein, unter anderem im Bereich von Ehe und
Familie. Auch leitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können davon gefährdet
sein. Es kann zu Beziehungskrisen, Familienkonflikten und Zerreißproben,
unter Umständen zum Zerbrechen der Ehe führen.

Ein solch schmerzhafter Vorgang geht auch uns nahe. Wir sehen, dass er
mit existenziellen Erschütterungen und tiefgreifenden Veränderungen für die
betroffenen Ehen und Familien verbunden ist. Ebenso sind Gemeinden bei
diesem Vorgang schmerzlich mitbetroffen. Zur Orientierung nehmen wir wie
folgt dazu Stellung:

Biblische Vorgaben

(vgl. dazu auch die Stellungnahme der Bundesleitung "Zur Ehe heute" vom April 1998)
1. Die Bibel betont, dass Gott, der Schöpfer, die lebenslange Partnerschaft
von Mann und Frau will. Mit dem Verbot der Ehescheidung
macht Jesus den ursprünglichen Willen Gottes für Ehen deutlich: Was er
zusammengefügt hat, sollen Menschen nicht trennen (Mt 19,€4 - 6;
Mk 10,€6 - 9). Darum widersprechen Ehescheidung und Wiederheirat
Geschiedener dem Willen Gottes (1. Kor 7, 10 - 16; Mt 5, 31 - 32; 19, 1 - 9).

2. Eine Ehe-Ethik, die dem Evangelium entspricht, geht von dem
grundsätzlichen Nein zur Ehescheidung im Neuen Testament aus.
Daraus ergibt sich die seelsorgliche Aufgabe, durch Beratung der Ehepartner
wenn irgend möglich die Ehegemeinschaft zu erhalten und zu
heilen.

3. Wo die durch das Evangelium zugesprochene Vergebung
Gottes in Anspruch genommen und deshalb auch gegenseitige Vergebung
gewährt wird, können gestörte und zerbrochene Beziehungen
zwischen Ehepartnern heilen.

4. Eine Ehe-Ethik, die dem Evangelium entspricht, berücksichtigt
auch Situationen, in denen es notwendig sein kann, eine Ehe zu
scheiden. Das Neue Testament benennt als Scheidungsgründe die
Unzucht des Ehepartners (Mt 5, 32; 19,€9) und den Widerwillen eines
Ungläubigen, mit seinem gläubigen Ehepartner verheiratet zu bleiben
(1. Kor 7, 15). Diese beiden "Fälle" sind als Beispiele für eine massive
Zerrüttung der ehelichen Beziehung zu verstehen. Auch andere
gravierende Gründe können eine Ehescheidung unausweichlich
machen. In jedem Fall hat eine Ehescheidung mit Sünde zu tun, da sie
dem ursprünglichen Willen Gottes entgegensteht.

5. Eine Wiederheirat Geschiedener verschärft die Ehescheidung
insofern, als sie eine Wiederaufnahme der früheren Ehe ausschließt.
Darum lehnt das Neue Testament die Wiederheirat Geschiedener grundsätzlich
ab, lässt aber auch Ausnahmen erkennen, in denen sie geschehen
kann. Eine Ehe-Ethik, die dem Evangelium entspricht, kann
darum unter besonderen Bedingungen eine Wiederheirat Geschiedener
akzeptieren. Sie muss sich aber dafür einsetzen, dass die christliche
Gemeinde nicht leichtfertig oder unbedacht solche Eheschlüsse sanktioniert.

Ehescheidung bei Ältesten und verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gemeinde

Die Lebensführung leitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll nach
den Aussagen des Neuen Testaments vorbildlich sein. Deshalb ist eine Ehescheidung
bei ihnen nicht nur ihre private Angelegenheit, sondern schadet
auch der Glaubwürdigkeit des Dienstes und dem Ansehen der Gemeinde.

Aus diesem Grund ist in jedem Fall im Gespräch des Ältesten oder
leitenden Mitarbeiters mit der Gemeindeleitung zu prüfen, ob der Dienst
fortgesetzt werden kann. Dabei muss sowohl die Situation des leitenden
Mitarbeiters als auch die Situation der Gemeinde berücksichtigt werden. In
jedem Fall halten wir eine gründliche seelsorgerliche Aufarbeitung für nötig.

Schritte zur Klärung und zur Hilfe

Wenn Älteste und leitungsverantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in eine Ehekrise geraten, sollen sie Seelsorge und Beratung, etwa durch
den Pastor oder die Mitältesten, in Anspruch nehmen.

Für die Seelsorge ist uns Folgendes wichtig:
· Es ist mit beiden Ehepartnern über die Gründe zu sprechen, die zur
Ehekrise führten.
· Es sind größte Anstrengungen zu unternehmen, beiden Ehepartnern
zur Heilung ihrer Beziehung und zum Fortbestand ihrer Ehe zu helfen.
· Selbst wenn eine Scheidung nicht vermieden werden kann, entspricht
das Bemühen um Versöhnung dem Weg evangelischer Seelsorge.
· Es ist bewusst zu machen und im Gespräch zu klären, dass Zeiträume
für die innere Heilung von Verletzungen eingeräumt und genutzt
werden müssen. Auch darum soll vor der offiziellen Scheidung keine
neue Partnerschaft angebahnt werden.

Wo es zu tiefgehenden Krisen gekommen ist, die den Bestand der Ehe
gefährden, ermutigen wir den betroffenen Ältesten bzw. den Leiter oder die
Leiterin, möglichst früh und vertraulich den Ältestenkreis der Gemeinde bzw.
den Pastor zu informieren.

Es ist uns bewusst, dass jede eheliche Situation sorgfältig für sich gesehen
und beurteilt werden muss. Deshalb tragen die mit dem Konflikt befassten
Gemeinden die Verantwortung, welche Konsequenzen sie für den Dienst
von betroffenen Ältesten, Leitern oder Leiterinnen ziehen.

Voraussetzungen für die Wiederaufnahme von Leitungsverantwortung in der Gemeinde

Wenn es zur Beendigung des Ältestendienstes oder anderer Leitungsaufgaben
in der Gemeinde kommt, sollte im Gespräch mit der Gemeindeleitung
geklärt werden, wann eine Wiederaufnahme dieser Aufgaben erfolgen
kann.

Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Ältestendienstes oder anderer
Leitungsaufgaben in der Gemeinde ist, dass
· die Trennung vom Ehepartner geistlich-seelsorglich aufgearbeitet wird,
· sich der Betroffene in seinem persönlichen Bereich (Glauben, Inanspruchnahme
von Vergebung, Klärung der Partnerschaftsfrage u. a.)
und in der Gemeinde bewährt,
· in Kontakt mit den Verantwortungsträgern in der Gemeinde Klarheit
gewonnen wird über den Fortbestand oder über die Erneuerung der
göttlichen Berufung.

Ehescheidung bei Pastoren im Bund

Die Lebensführung leitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll nach
den Aussagen des Neuen Testaments vorbildlich sein. Deshalb ist eine Ehescheidung
bei einem Pastor nicht nur seine private Angelegenheit, sondern
schadet auch der Glaubwürdigkeit des Dienstes und dem Ansehen der Gemeinde.
Aus diesem Grund ist in jedem Fall im Gespräch zwischen der Bundesleitung
und der Gemeindeleitung zu prüfen, ob der Dienst fortgesetzt werden
kann. Dabei muss sowohl die Situation des Pastors als auch die Situation der
Gemeinde berücksichtigt werden.

Es kann je nach Situation geboten sein, dass eine Dienstunterbrechung
oder ein geordneter Dienstortwechsel erfolgt. In jedem Fall halten wir es für
nötig, dass eine gründliche seelsorgerliche Aufarbeitung erfolgt, die von der
Begleitung durch einen Mentor unterstützt wird.

Schritte zur Klärung und zur Hilfe

Wenn Pastoren in eine Ehekrise geraten, sollen sie Seelsorge und
Beratung, etwa durch die Bundespflege, den Bereich Seelsorge im Bund oder
die Vertrauenspastoren in Anspruch nehmen.

Für die Seelsorge ist uns Folgendes wichtig:
· Es ist mit beiden Ehepartnern über die Gründe zu sprechen, die zur Ehekrise
führten.
· Es sind größte Anstrengungen zu unternehmen, beiden Ehepartnern
zur Heilung ihrer Beziehung und zum Fortbestand der Ehe zu helfen.
· Selbst wenn eine Scheidung nicht vermieden werden kann, entspricht
das Bemühen um Versöhnung dem Weg evangelischer Eheseelsorge.
· Wir wollen bewusst machen und im Gespräch klären, dass Zeiträume
für die innere Heilung von Verletzungen eingeräumt und genutzt
werden müssen. Auch darum soll vor der offiziellen Scheidung keine
neue Partnerschaft angebahnt werden.

· Vorgehensweise und mögliche Dienstkonsequenzen sollten zwischen
der Ortsgemeinde, dem betroffenen Pastor und dem Bund abgestimmt
werden.

· Wenn es zu einer längeren Dienstunterbrechung oder zur Beendigung
des Dienstes kommt, bemühen sich alle Beteiligten, entsprechend ihren
Möglichkeiten, für den betroffenen Pastor eine berufliche Perspektive zu
finden.

Wo es zu tiefgehenden Krisen gekommen ist, die den Bestand der Ehe
gefährden, ermutigen wir den Pastor, möglichst früh und vertraulich Kontakt
zu seinem Ältestenkreis und zu den Verantwortungsträgern im Bund aufzunehmen.

Es ist uns bewusst, dass jede eheliche Situation sorgfältig für sich gesehen
und beurteilt werden muss. Wir erwarten von den Gemeinden des
Bundes und von der Pastorenschaft, dass sie den Verantwortlichen des Bundes
und den mit dem Konflikt befassten Gemeinden im Blick auf dienstliche
Konsequenzen für den betroffenen Pastor einen Entscheidungsspielraum
zubilligen.

Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Pastorendienstes
Wenn es zur Beendigung des Dienstes kommt, entscheidet die Bundesleitung
darüber, ob bis zu einer möglichen Wiederaufnahme des Pastorendienstes
der Status "Pastor im Bund" aberkannt wird.

Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Pastorendienstes ist, dass
· die Trennung vom Ehepartner geistlich-seelsorglich aufgearbeitet wird,
· sich der Betroffene in seinem persönlichen Bereich (Glauben, Inanspruchnahme
von Vergebung, Klärung der Partnerschaftsfrage u. a.) und
in der Gemeinde bewährt,
· in Kontakten mit der Bundesleitung Klarheit gewonnen wird über den
Fortbestand oder über die Erneuerung der göttlichen Berufung zum
Pastor.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bemüht sich der Arbeitskreis
Pastorenwechsel und -berufung um die Dienstvermittlung in eine FeG. Ist
eine Gemeinde als Anstellungsträger gefunden, verleiht die Bundesleitung
gegebenenfalls erneut den Status "Pastor im Bund Freier evangelischer
Gemeinden".

Von der Bundesleitung am 2. Februar 1996 erstmals verabschiedet und am 23. Juni 2007 überarbeitet.



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