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Chef des Bundeskriminalamts will Priester doch nicht abhören


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Chef des Bundeskriminalamts will Priester doch nicht abhören





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Sollte das Beichgeheimnis gebrochen werden, sei »mit dem breitesten und entschiedensten Widerstand der Kirche zu rechnen«, warnt Bischof Mixa.
24.01.2008


(kath.net) - Der Präsident des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) will das Abhören von Abgeordneten, Verteidigern und Priestern doch nicht erlauben. „Es gibt Vorschriften in der Strafprozessordnung, die den besonderen Schutz bestimmter Berufsgruppen vorsehen. Das muss gewahrt werden“, sagte Jörg Ziercke am Mittwoch am Rande einer Messe in Hannover, wie der ORF meldete.

Die Debatte entstand im Rahmen einer geplanten Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plädierte dafür, dass auch bislang geschützte Berufsgruppen abgehört werden dürfen.

Mixa: Beichtgeheimnis ist Menschenrecht

Kritik kommt vom Augsburger Bischof Walter Mixa. Er lehnt das Abhören der vertraulichen Aussprache bei einem Priester ab, wie er im Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“ sagte. „Der Gedanke, dass die Beichte hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit nicht absolut geschützt sein könnte, ist geradezu unerträglich“, erklärte Mixa. Er selbst würde nicht beichten, wenn zu vermuten wäre, dass die Beichte abgehört würde.

Der Bischof bezeichnete das Beichtgeheimnis, dessen Verletzung die Kirche seit alters mit schweren Strafen belegt, als „elementares Menschenrecht und die älteste Datenschutzbestimmung für die intimsten Nöte des Menschen“. Die Kirche sei „nicht die Strafvollstreckungsbehörde des Staates“, unterstrich der Augsburger Bischof. „Ihr geht es vorrangig um das ewige Heil des Menschen und um die Rettung der unsterblichen Seele.“

Das schließe nicht aus, „dass der Priester einem Beichtenden, der im Beichtstuhl schwere Straftaten bekennt oder sich zum Beispiel auf der Flucht vor der Polizei befindet, den Rat gibt, sich im eigenen Interesse des Beichtenden oder dessen Familie den Polizeibehörden zu stellen, um sein Leben auch vor der Welt wieder in Ordnung zu bringen“. Unter keinen Umständen dürfe der Priester jedoch Informationen aus der Beichte ohne freie Zustimmung des Beichtenden weitergeben.

Das Beichtgeheimnis gehöre „zum Kernbestand der kirchlichen Unabhängigkeit gegenüber weltlichen Institutionen“ und sei durch das Reichskonkordat geschützt, sagte Mixa. Sollte dies gebrochen werden, sei „mit dem breitesten und entschiedensten Widerstand der Kirche“ zu rechnen.
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