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Ein netter Brief zum Jahreswechsel aus Bayern


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4 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Was ist von einer Religionsgemeinschaft zu halten, die einerseits meint das Rad neu erfunden zu haben, gleichzeitig aber die einfachsten Grundbegriffe des Evangeliums ignoriert? Nach meinem Dafürhalten garnichts. Ich erlebe einmal mehr, dass Wort und Geist einerseits für das Verhalten ihrer Anhänger keinerlei Verantwortung übernimmt, weil sie sich auf den Standpunkt stellt, die Hetze gegen alle bestehenden -Nicht - Wort und Geist - Gemeinden über z.B. ihre "Fernbibelschul - CD - Verbreitungen, die jeder, der im Besitz solcher Vorträge ist, sofort nachweisen kann, hätte keinerlei Auswirkungen auf das Verhalten ihrer Anhänger.

Ich frage mich, wozu es eine neue Lehre, ein neues Bewußtsein - ein Herrschen über Religion und angeblich tote Christen braucht, wenn die Mitglieder und Anhänger nicht in Wort und Tat darauf reagieren. Man hat also mit "Bibelschulabsolventen", die nicht nur 2005, sondern auch 2007 nachweislich die örtlichen "Bibelschulangebote" besuchen, nicht das Geringste zu tun.

Bei uns auf Fehmarn wurde Terror ausgeübt von Leuten, die Wort und Geist innerlich und äußerlich angehören. Sie haben mit den Wort und Geist üblichen Argumenten operiert und Gewalt angewendet.

Wieder einmal, wie in schon anderen mir bekannten Fällen, ist das Vorbildliche an Wort und Geist ihre Ignoranz, die sie der Bibel entgegen bringt. Gottes Wort interessiert sie immer dann nicht, wenn es darum geht, die Folgen ihrer falschen Lehre zu vertuschen. Dann gilt Gottes Wort nicht, wenn es darum geht, dass man unter Christen nicht gegeneinander vor weltliche Gerichte zieht. Ein Präzidenzfall, wie man bei Wort und Geist die Bibel für eigene Zwecke verdreht und damit manipuliert. Schließlich will man ja bei Wort und Geist ständig den Anschein erwecken, man sei genauso Christ wie alle anderen auch.

Dann muss sich W+G auch gefallen lassen, dass man Gottes Wort als Maßstab gegen sie verwendet. Und das sagt unmissverständlich: An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen. Menschen wie das vom Anwalt zitierte Ehepaar tun was sie tun, weil sie von der Wort und Geist Irrlehre zutiefst überzeugt sind. Ihr handeln ist unbiblisch, weil ihre Belehrungen unbiblisch und menschenverachtend sind. Ich verstehe jeden Rechtsanwalt, der gegen solche menschenverachtenden Früchte ins Feld zieht. Wer sie aber verteidigt, dem wünsche ich des Nachts einen geruhsamen Schlaf.

Auch Religionsgemeinschaften bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum. So wie einem Martin Luther bereits durch Erasmus von Rotterdam das Unrecht vor Augen geführt wurde, so wird ein bayrisches Gericht dies auch Wort und Geist vor Augen führen. Ob man dort ebenso wie Luther zur Einsicht kommt, daran darf man allersdings berechtigte Zweifel haben.

Jeder Wort und Geist - Vernarrte muss wissen, dass sich die Organistaion von den Früchten ihrer Irrlehre und von den Menschen immer dann distanziert, wenn man dass Verhalten dieser Leute öffentlich macht. Einmal mehr wird dies durch das mir heute per Email zugestellte anwaltliche Schreiben deutlich gemacht.

Ich werde dieses Verfahren von Beginn an öffentlich machen und hoffen, dass viele tausende Menschen dadurch Kenntnis davon erhalten, wer Wort und Geist in Wahrheit ist und wie es sich verhält. Um ein solches Problem zu bewältigen, darf man weder vor elitären Religionsführern, noch vor vorlauten Rechtsanwälten, die sich gelegentlich aus meiner Sicht zu Erfüllungsgehilfen des Unrechts missbrauchen lassen, zurückschrecken, sondern es braucht Richter, die verstehen, wie Religionsfreiheit in unserem Land missbraucht wird. Solche in Bayern zu finden, bin ich guter Dinge.

Als ich dieses Forum und meine Aufklärung begann, war mir klar, dass ich dies mit allen Konsequenzen tun muss. Wenn es ein Gericht in Deutschland geben sollte, dass mich dafür verurteilt, dass ich den Menschen die Wahrheit ewrzähle, dann werde ich mich dieser Gerichtsbarkeit beugen.

Einer falschen Religion nach dem Vorbild von Wort und Geist werde ich mich ebensowenig beugen, wie den Einschüchterungsversuchen eines Rechtsanwaltes, der nach meiner Meinung nicht verstanden hat, wer seine Mandanten sind, und wozu man ihn missbraucht.

Im Folgenmden veröffentliche ich den mir heute zugegangen Auftakt eines Rechtsbeugungsversuchs, der hoffentlich in Deutschland großes Aufsehen erregen wird.


Herzliche Grüße

Rolf
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#2
Rolf

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RAe Hübner, Wagner & Weber, Naabuferstraße 5, 92421 Schwandorf



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Herrn

Rolf Wiesenhütter

Sundstraat 25



23769 Fehmarn-Avendorf










Richard Hübner †









Richard Wagner

auch Fachanwalt für Arbeitsrecht









Tanja Weber








Aktennummer

500/07KW21/us


Sachbearbeiter

RA Wagner
Datum

28.12.2007









vorab per E-mail





unsere Mandantschaft: Wort+Geist Stiftung, Passauer Str. 43, 94133 Röhrnbach





Sehr geehrter Herr Wiesenhütter,



unter Vollmachtsvorlage zeigen wir an, dass uns die Wort+Geist Stiftung mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.



Unsere Mandantin wurde von der Regierung von Niederbayern am 07.11.2003 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Röhrnbach anerkannt. Als solche unterliegt sie der staatlichen Aufsicht.



Am Mittwoch, den 19.12.2007 um 16:43 Uhr, richteten Sie eine E-mail an Frau E.R. (Name bekannt). Darin behaupten Sie u. a.:



***************



***************


Anm. Admin: Da das Veröffentlichen der der Interpretation, dessen, was ich wirklich gesagt habe, bzw. zum Ausdruck bringen wollte, auch wenn es sich nur um eine inhaltliche Interpretation des Klägers handelt, über den Gerichtsstand entscheidet, habe ich diese Passagen herausgenommen. In meinem Fall bedeutete das, dass ich 900km nach Passau fahren musste, weil die Interpretation meiner Worte durch den Kläger, diesem ein wahlrecht des Gerichtsstands eingeräumt haben.

Ich stelle statt dessen unmissverständlich klar, dass ich zu keiner Zeit behauptet habe, Wort und Geist würde Menschen beauftragen, dort Terror zu verüben, wo man die Wort und Geist Ideologie nicht teilt, und auch nicht gesagt habe, die wort und Geist - Stiftung sei eine Terrororganisation.

Vielmehr habe ich immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht und will auch so verstanden werden, dass ich der Auffassung bin, dass Wort und Geist sich für Folgen ihrer aus meiner Sicht unbiblischen Indoktrination von einer moralischen Mitverantwortung nicht freisprechen kann.

Diese Auffassung vertrete ich ausschließlich auf der rechtlichen Grundlage der grundgesetzlich legitimierten und als hohes Gut ausgewiesenen freien Meinungsäußerung.


Diese Behauptungen sind unwahr und geeignet, unsere Auftraggeberin in ihrer sozialen Wertgeltung zu verletzen, die Ausfluss ihres Persönlichkeitsschutzes ist und die unsere Mandantschaft auch als juristische Person genießt.



Mitnichten hat sich „Wort+Geist“ bei Ihnen verhalten wie eine Terrororganisation. Wort+Geist ist auch keine geldgierige Maffiaorganisation.



Mit diesen Äußerungen haben Sie das Maß des Erträglichen und Zumutbaren bei weitem überschritten. Bis dato hat unsere Mandantin Ihre zahlreichen Hetzkampagnen, die Sie in diversen Internetforen gestartet haben, zur Kenntnis genommen. Reagiert hat sie hierauf nicht, da es wahrlich Wichtigeres gibt, als sich mit derartigen Pamphleten zu befassen. Aufgrund der nunmehrigen Äußerungen aber ist ein Einschreiten unumgänglich.



Die Vorgänge im Jahre 2005, die Sie in Ihrer E-mail und auch in Ihrer Gegendarstellung auf die „offene Antwort zur aktuellen Reaktion des Hauptzentrums von Wort+Geist Röhrnbach zur Kritik diverser Gemeindeverbände“ unserer Mandantin schildern und auch die Auswirkungen dieser Vorgänge, die Sie beschreiben, sind zwar sicherlich bedauerlich. Entgegen Ihren Schilderungen allerdings ist unsere Auftraggeberin hierfür in keinster Weise verantwortlich. Es wurde weder von unserer Mandantin die Rechtsanwaltskanzlei Franke und Zdarsky noch irgendeine andere Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt/Main damit beauftragt, an Sie einen 10-seitigen Brief zu schreiben, in dem man Ihnen u. a. bei Androhung von 5.000,00 EUR Geldbuße je Zuwiderhandlung verbieten wollte, auf Fehmarn Gottesdienste abzuhalten. Unsere Auftraggeberin arbeitet mit der genannten Anwaltskanzlei oder auch mit einer anderen Anwaltskanzlei in Frankfurt/Main nachweislich nicht zusammen. Initiatoren des Schreibens waren, wie Sie selbst erklären, die Eheleute Gabriele und Joachim Abraham. Auch mit diesen Personen arbeitete unsere Mandantin noch nie zusammen und tut es auch jetzt nicht. Die Eheleute Abraham handelten bei deren Aktion also weder im Auftrag noch in Vertretung unserer Auftraggeberin, sondern ausschließlich aus eigener Veranlassung. Unsere Mandantin hat damit auch nicht im Entferntesten etwas zu tun. Sie distanziert sich im Übrigen von den Geschehnissen mit allem Nachdruck. Das erklärte Ziel unserer Mandantin ist die Förderung der Verbreitung des Evangeliums von Jesus Christus im In- und Ausland. Dass die Vorgehensweise der Eheleute Abraham diesem Ziel in eklatanter Weise zuwiderläuft, ist offensichtlich und bedarf daher keiner weiteren Kommentierung.



Wenn Sie deshalb davon sprechen, dass man sich bei Ihnen verhalten hat, wie eine Terrororganisation, so trifft dies allenfalls auf die Eheleute Abraham, aber sicherlich nicht auf unsere Mandantin zu. Ebenso verhält sich, wenn Sie unsere Auftraggeberin mit einer geldgierigen Maffiaorganisation gleichstellen.



Wir haben Sie daher, bei Vermeidung zivilrechtlicher Schritte (Unterlassungsklage, Widerrufsklage) sowie der Erstattung einer Strafanzeige wegen übler Nachrede bzw. Verleumdung, aufzufordern, die in Anlage beigefügte Verpflichtungserklärung postwendend unterzeichnet an uns zurückzusenden. Dem Eingang der Erklärung sehen wir bis zum



10. 01. 2008



entgegen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gehen wir davon aus, dass Ihnen an einer außergerichtlichen Regelung nicht gelegen ist.



Mit freundlichen Grüßen







Rechtsanwalt
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#3
Rolf

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Verpflichtungserklärung



1. Ich, Rolf Wiesenhütter, Sundstraat 25, 23769 Fehmarn-Avendorf, verpflichte
mich hiermit, die von mir am 19.12.2007 aufgestellten Behauptungen,

„Wort und Geist hat sich bei uns verhalten wie eine Terrororganisation“
sowie
Wort und Geist sei eine „Maffiaorganisation“,

durch schriftliche Erklärung gegenüber Wort+Geist Stiftung, Passauer
Str. 43, 94133 Röhrnbach, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Richard Wagner, Naabuferstr. 5, 92421 Schwandorf, zu widerrufen.

2. Ich verpflichte mich ferner, gegenüber der Wort+Geist Stiftung, es bei Ver-
meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs es zu unterlassen, die Behauptungen aufzustellen, „Wort und Geist hat sich bei uns verhalten wie eine Terrororganisation“ und Wort und Geist sei eine „Maffiaorganisation“.

3. Schließlich verpflichte ich mich, die der Wort+Geist Stiftung durch die Inan-
spruchnahme der Kanzlei Hübner, Wagner und Weber entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert von 8.000,00 EUR gemäß beigefügter Rechnung zu erstatten.




Fehmarn-Avendorf, den ____________ ________________________
Rolf Wiesenhütter
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#4
Rolf

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____________________________________________________


RAe Hübner, Wagner & Weber, Naabuferstraße 5, 92421 Schwandorf


Herrn
Rolf Wiesenhütter
Sundstraat 25

23769 Fehmarn-Avendorf




Richard Hübner 




Richard Wagner
auch Fachanwalt für Arbeitsrecht




Tanja Weber



Aktennummer
500/0721/us
Sachbearbeiter
RA Wagner Datum
28.12.2007





unsere Mandantschaft: Wort+Geist Stiftung, Passauer Str. 43, 94133 Röhrnbach


Rechtsanwaltsgebührenrechnung Nr. 0700660
Leistungszeit: 28.12.2007 bis 28.12.2007
berechnet nach § 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Gegenstandswert: 8.000,00 EUR

1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 535,60 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 535,60 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 555,60 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 105,56 EUR

Gesamtbetrag 661,16 EUR




Rechtsanwalt
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#5
Rolf

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Wenn man so einen Einschüchterungsversuch erhält, ist das beste Mittel Gelassenheit. Hier ein erster Antwortbrief von mir an den zuständigen Rechtsanwalt.


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wagner,

ich habe Ihr Schreiben mit dem, was Sie oder Ihre Mandantschaft als Rechtsauffassung empfinden, erhalten. Lassen Sie mich zunächst meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie sich anmaßen mir derart beleidigende Post zu übermitteln. Zu Ihrer Information:

Pamphlet > Bedeutung laut wikipedia (Begriffsaufklärung)

Ein Pamphlet ist ein Schmäher (Schussel), der sich engagiert, sich polemisch zu einem religiösen Thema zu äußern. Die sachliche Argumentation tritt dabei in den Hintergrund. Die leidenschaftliche Parteinahme gegen eine Sache überwiegt bei der Argumentation. Die Herabsetzung einer anderen Person wird dabei billigend in Kauf genommen oder ist sogar das eigentliche Ziel des Pamphlets.


In Anbetracht dessen, was sie zum Ausdruck bringen, behalte ich mir vor, meinen Rechtsanwalt zu bitten, eine Beleidigungsklage gegen Sie aufzusetzen. Immerhin zeigt mir dieser Sachverhalt, dass Sie von der Materie, die Sie verhandeln wollen, offenbar wenig Sachverstand haben, da Sie offensichtlich Polemik von Wahrheit nicht unterscheiden können. Es fasziniert mich immer wieder, dass weder Ihre Mandantschaft noch Sie als Rechtsvertreter, einen Zusammenhang zwischen der von Ihrer Mandantschaft verbreiteten Indoktrination von Menschen und deren daraus resultierenden Handlungen sehen können.

Meine Aufgabe sehe ich heute nicht darin, Ihnen diese Zusammenhänge zu erläutern. Das behalte ich mir für eine öffentliche Gerichtsverhandlung vor, die, das kann ich Ihnen bereits jetzt versprechen, ein überdurchschnittliches Interesse finden wird.

Für heute begnüge ich mich damit, festzustellen, dass Ihnen Leid, dass Menschen durch das, was Ihre Mandantschaft verbreitet, geschieht, ignorieren oder nicht wahr haben wollen. Ich habe Ihnen und Ihrer Mandantschaft gegenüber nichts zurück zu nehmen und daher auch keine Unterlassungserklärung zu übersenden, zumal Sie über weite Teile Texte argumentieren, die ich nie an Frau xxx gemailt habe. Vielmehr haben Sie hier ein Sammelsurium an Zitaten angeführt, die Sie verschiedensten Texten entnommen haben, damit völlig aus dem Zusammenhang gerissen und Sinnentstellt. Die Art und Weise, wie Sie argumentieren hat allenfalls die Qualität, den untauglichen Versuch zu unternehmen, mir das Recht auf freie Meinungsäußerung abzusprechen. Sie werden dieses Verhalten sicherlich demnächst gern dem zuständigen Richter erklären. Mich können Sie damit jedenfalls nicht beeindrucken.

Insofern weise ich auch Ihre Kostennote zurück. Der Streitwert ist völlig willkürlich, und Ihr Schreiben nichts wert.

Wenn Ihre Mandantschaft der Auffassung ist, auf dieser Grundlage einen Rechtsstreit durchzuführen, dann seien Sie doch so frei, und reichen Ihre Klage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein. Ich werde einstweilen damit beginnen, sämtliche Sektenberatungsstellen die großen Zeitschriften und den Norddeutschen Rundfunk, für den ich gelegentlich tätig bin . auf das hier wiederholt unbiblische Verhalten Ihrer Mandantschaft aufmerksam zu machen. Schließlich sehe ich meine Aufgabe u.a. darin, über die Machenschaften von Wort und Geist aufzuklären.

Der Fairnishalber (auch hier habe ich Ihrer Mandantschaft einiges voraus) teile ich Ihnen mit, dass ich die gesamte Auseinandersetzung öffentlich führe und bereits etliche stellen auf diesen Thread hingewiesen habe. Sie können die Sache hier mitverfolgen:

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Ich wünsche Ihnen einen friedvollen Jahresabschluss, denn das beginnende Jahr könnte hektisch für Sie werden.


Herzliche Grüße


Rolf Wiesenhütter
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