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Vergewaltigungsopfer wird ausgepeitscht


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Rolf

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Islamische Praxis: Vergewaltigungsopfer wird ausgepeitscht


Trotz internationaler Proteste beharrt Saudi Arabien auf der Auspeitschung einer 19-jährigen Frau.
6 Monate Gefängnis und 200 Peitschenhiebe, das ist die Strafe, die das saudische Justizministerium im Fall einer Gruppenvergewaltigung für angemessen hält. Die Strafe trifft allerdings nicht die Täter, sondern das Opfer, eine damals zur Tatzeit 18-jährigen Frau. Die Täter erhielten mehrjährige Haftstrafen.

Gemäss eigener Aussage habe sich die Frau kurz nach ihrer Heirat mit einem Jugendfreund in dessen Auto getroffen, um ein Foto von sich zurück zu erhalten. Zwei Männer hätten das Auto gestürmt und mitsamt den Insassen enführt. An einem abgelegenen Ort, wo bereits mehrere Männer warteten, hätte die ganze Gruppe dann die Vergewaltigung ausgeführt.
Nach Darstellung der saudischen Behörden habe die Frau durch ihr Treffen mit einem fremden, nicht zur Familie gehörenden Mann den Tatbestand des Ehebruchs erfüllt. Die Vergewaltiger hätten zudem ausgesagt, das sie sie in nur spärlich bekleidetem Zustand im Auto vorgefunden hätten.

Gemäss der Scharia, dem islamischen Recht, wurde die Frau daraufhin in erster Instanz zu 90 Peitschenhieben verurteilt. Als sie gegen dieses Urteil appellierte, wurde ihrem Anwalt der Fall und das Anwaltspatent entzogen und die Strafe für die Frau mehr als verdoppelt.

Dieser Fall erregte in Saudi Arabien, wo es sonst kaum eine öffentliche Diskussion über Schariastrafen gibt, Aufsehen. Aus dem Ausland kam die Forderung, diese barbarische Strafe nochmals zu überdenken und die Frau zu verschonen. Das saudische Justizministerium gab jedoch bekannt, dass man sich voll hinter den Richterspruch stelle und der Auspeitschung der jungen Frau nichts mehr im Wege stehe.
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