Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Kommission“ stellt Überlegungen zum §218 StGB vor


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34184 Beiträge
  • Land: Country Flag
 
Pilar Herzogin von Oldenburg von SOS Leben

 

 

 

 

 

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

     

 

Liebe Freunde des Lebens,

 

am 15. April hat eine Kommission ihre Überlegungen der Öffentlichkeit präsentiert, wie man den Abtreibungsparagraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen könnte.

 

Diese Kommission wurde von Familienministerin Lisa Paus, einer fanatischen Abtreibungspolitikerin, zusammengestellt.

 

Entsprechend war das Resultat:

 

Die Kommission kommt auf die „glänzende“ Idee, man müsse das Leben des ungeborenen Kindes „abstufen“.

 

In den ersten drei Monaten hätte demnach das angebliche Selbstbestimmungsrecht der Frau den totalen Vorrang über das Lebensrecht des Kindes (Ja, dem Kind wird von der „Kommission“ tatsächlich von der „Kommission“ ein Recht auf Leben zugesprochen).

 

In den Monaten vier bis sechs der Schwangerschaft haben Lebensrecht des Kindes und „Selbstbestimmungsrecht“ ungefähr den gleichen Rang.

 

Im dritten Trimester überwiegt dann das Recht auf Leben der Kinder.

 

Die Schlussfolgerung: In den ersten drei Monaten soll Abtreibung völlig legal sein, also nicht vom Strafrecht berücksichtigt werden.

 

Danach gibt es einen erhöhten abgestuften Schutz des ungeborenen Lebens.

 

Erstaunlich: Lisa Paus „Kommission“ gibt zu, dass diese Abstufung sich nicht mit dem deutschen Verfassungsrecht begründen lässt.

 

Laut Grundgesetz hat der Mensch von Anfang an ein Recht auf Leben, welches nicht irgendwie größer wird oder sich im Laufe der Schwangerschaft entwickelt.

 

Dass Biologie und Ethik – und vor allem Vernunft - eine solche Auffassung überhaupt nicht rechtfertigen, interessiert die Kommission überhaupt nicht.

 

Sie behaupteten ganz selbstbewusst, ein geborener Mensch muss anders bewertet werden als ein Ungeborener.

 

Obwohl selbst Psychologen inzwischen auch festgestellt haben, dass es zwischen geborenen und ungeborenen Menschen gar keinen Unterschied gibt.

 

Doch den Grünen Abtreibungspolitikern sind Fakten und Realität egal: Sie orientieren sich nur nach ihrer grünen Phantasie und Ideologie.

 

Wir werden diese Ideologen nicht überzeugen können, dass ungeborene Kinder wahre und vollkommene Menschen sind.

 

Aber bei den Menschen außerhalb der grünen Blase können und müssen wir die ungeborenen Kinder sichtbar machen.

 

Ja, die Argumente der Pseudo-Berater in Lisa Paus Kommission können nur in einer Gesellschaft Wirkung haben, wo die Ungeborenen Kinder nicht genügend sichtbar sind.

 

Deshalb möchte ich Sie bitten:

 

 

  Jetzt teilnehmen
 
 
 
 

Mit bestem Dank und herzlichen Grüßen

 

 

Pilar Herzogin von Oldenburg

 


  • 0