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Still und leise: die Schweizer Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG sind online und öffentlich einsehba


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Rolf

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Still und leise: die Schweizer Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG sind online und öffentlich einsehbar

 

 

 

 

Am 4. April 2024 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Protokolle der «Task Force COVOD-19 des BAG» von Januar 2020 bis April 2022 auf seiner Website veröffentlicht.

 

 

Offensichtlich freiwillig, denn von einer Klage zur Herausgabe, wie es bei den RKI-Pro-tokollen in Deutschland der Fall war, ist nichts bekannt. Und es geschah offenbar unbe-merkt von der Öffentlichkeit. Bislang auch unbeachtet von den grossen Schweizer Me-dienmachern, obwohl das doch ein gefundenes Fressen für jeden jungen Investigativ-Journalisten wäre. Deshalb hat ABF Schweiz die Protokolle quergelesen und macht einen ersten Aufschlag. Als Appetithäppchen sozusagen.

 

 

 

Auf der Website des BAG heisst es einleitend: «Die Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG können eingesehen werden. Das BAG hat die Arbeiten zu Covid-19 ab Januar 2020 bis April 2022 in einer Task Force organisiert. In der Taskforce waren neben dem Bundesamt für Gesund-heit verschiedene weitere Bundesstellen vertreten, um die Covid-19-Pandemie zu bewältigen.

 

 

Die Protokolle sind mit Schwärzungen versehen und nur in deutscher Sprache verfügbar.»

 

 

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covid-19/bisherige-materialien/taskforce-protokolle.html Schwärzungen? Das kommt uns aus Deutschland bekannt vor.

 

 

Es wurden dort bislang 200 Protokolle mit einem Umfang von über 2.000 Seiten und langen geschwärzten Textpassagen herausgegeben. Die Anwälte des Robert-KochInstituts (RKI) aus der Kanzlei Raue haben in einem über 1.000-seitigen Dokument jede Schwärzung begründet. Dies würden wir vom BAG gar nicht verlangen, allein schon, um unsere Steuergelder nicht zu verschwenden. A

 

 

ber ein paar warme Worte zum Grund, warum geschwärzt wurde, wären schon zu erwarten gewesen. Der Schutz beteiligter Teilnehmer durch Schwärzung ihrer Namen kann es alleine nicht gewesen sein, denn zum Teil wurden ganze Abschnitte unleserlich gemacht. Da wir aber durch die deutschen Protokolle bereits geschult sind, fallen Parallelen auf:

 

 

So wird die Ausrufung der «besonderen Lage» am 28. Februar 2020 durch den Bundesrat nicht näher protokolliert. Es wird auf die aktuelle Situation im «Lagebericht 2019-nCoV» verwiesen und verlinkt.

 

 

Grundsätzlich wird in jedem Protokoll zu Beginn auf den aktuellen Lagebericht verwiesen, einige Wochen später auch jeweils auf den SANKO-Lagebericht (SANKO = Sanitätsdienstliches Koordinationsgremium). Am 13. März 2020 sprach der Bundesrat dann die «ausserordentliche Lage» mit «einschneidenden Mass-nahmen» aus.

 

 

Was ihn dazu veranlasst hatte, wurde nicht erwähnt. Still und leise: die Schweizer Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG sind online und öffentlich einsehbar © ABF Schweiz Aktionsbündnis freie Schweiz Lättichstrasse 8a · 6340 Baar · kontakt@abfschweiz.ch · www.abfschweiz.ch Am 4. April 2024 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Protokolle der «Task Force COVOD-19 des BAG» von Januar 2020 bis April 2022 auf seiner Website veröffentlicht.

 

 

Offensichtlich freiwillig, denn von einer Klage zur Herausgabe, wie es bei den RKI-Protokollen in Deutsch-land der Fall war, ist nichts bekannt. Und es geschah offenbar unbemerkt von der Öffentlichkeit. Bislang auch unbeachtet von den grossen Schweizer Medienmachern, obwohl das doch ein gefundenes Fressen für jeden jungen Investigativ-Journalisten wäre. Deshalb hat ABF Schweiz die Protokolle quergelesen und macht einen ersten Aufschlag. Als Appetithäppchen sozusagen.

 

 

Von der AG Kommunikation (AG = Arbeitsgruppe) wird berichtet: «Heute ca. 300 Berichte in den Medien, erwarten Massnamen des Bundes, Notstand ausrufen, Schliessung der Schulen etc. Es wird über Mass-nahmen in den üblichen Ländern berichtet. Viele Berichte über die Auswirkungen der KMU, die keine Kun-den mehr haben, Buschauffeure, die keine Arbeit mehr haben. Erste Prominente erkrankten, Einbruch der Aktienmärkte von gestern, usw. Aktuell wird online berichtet, dass der Bundesrat beschliesst, die Schulen zu schliessen.»

 

 

Eine weitere Parallele zu den deutschen RKI-Protokollen besteht darin, dass viele geschwärzte Abschnitte mit dem Thema Impfung zu tun zu haben scheinen. So wird im Protokoll vom 2. Dezember 2020 verkündet, dass die erste Bestellung von 3 Millionen Impfdosen erfolgt sei: «Die Schweiz hat (GESCHWÄRZT) einen Vertrag über 3 Mio. Dosen Impfstoff abgeschlossen.» Ob die Schwärzung den Hersteller nennt, weiss man nicht. Man kann jedoch vermuten, dass es sich um den Pfizer-Vertrag handelt, der auf der Website des BAG mit dem Datum 1. Dezember 2020 zu finden ist.1 Da die Vorvereinbarungen (Head of Terms) vom Schweizer Armeechef Thomas Süssli unterzeichnet wurde, ist anzunehmen, dass er auch das sogenannte Purchasing Agreement unterschrieben hat. Nur ein Detail am Rande. Dass das (amerikanische) Militär eine Hauptrolle in der CoronaPandemie gespielt hat, ist längst bekannt.

 

 

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covid-19/bisherige-materialien/beschaffungsvertraege-covid-19-impfstoffe.html Im Protokoll heisst es weiter: «Die (…) (GESCHWÄRZT) wurde in England als emerging use gutgeheissen.» Das bezieht sich auf die Tatsache, dass die englische Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency 1 Da der Schweizer Vertrag umfassend geschwärzt ist, lohnt ein Blick in den EU-Vertrag.

 

 

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APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf (MHRA), die erste westliche Aufsichtsbehörde war, welche dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech die Notfallzulassung erteilte. Sie verkündete am 2. Dezember 2020 stolz (Übersetzung durch ABF Schweiz): «Vorausgegangen waren mona-telange strenge klinische Studien und eine gründliche Analyse der Daten durch Experten der MHRA, die zu dem Schluss kamen, dass der Impfstoff die strengen Standards für Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit er-füllt.» Wir wissen heute, dass dies eine glatte Lüge war. In den Kaufverträgen mit den Impfstoffherstellern wurde auch nicht versprochen, dass die gelieferten Produkte sicher und effektiv seien.

 

 

 

In der Schweiz erfolgte dann, nach vermutlich ebenso sorgfältiger Prüfung, die Zulassung dieses Impfstoffs am 19. Dezember 2020.

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home/news/coronavirus-covid-19/covid-19-impfstoff_erstzulassung.html Nur zur Rekapitulation: Es wurden drei Millionen Dosen dieses Impfstoffs bestellt, bevor er in der Schweiz zugelassen worden war. Welcher private Unternehmer würde so etwas tun? Für einen zweistelligen Millionenbetrag drei Millionen Stück eines Produkts kaufen, das noch keine Zulassung besitzt? Als letztes Beispiel zur Anregung, um vielleicht doch einmal einen Blick in diese Proto-kolle zu werfen, seien die Protokolle nach Weihnachten 2020 genannt.

 

 

 

Das war unmittelbar nach dem zweiwöchigen Fast-Lockdown. Die NZZ schrieb damals in einer Überschrift: «Restaurants müssen schliessen, Läden dürfen offen bleiben: Das bedeutet der BeinaheLockdown für die Festtage und die Winterferien. Der Bundesrat zieht die Schraube an und schliesst Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen ab Dienstag. Die Festtage im Corona-Jahr 2020 dürften wenig erfreulich werden.»

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- rus-schweiz-neue-regeln-fuer-weihnachten-und-winterferien-ld.1590192 © ABF Schweiz Aktionsbündnis freie Schweiz Lättichstrasse 8a · 6340 Baar · kontakt@abfschweiz.ch · www.abfschweiz.ch

 

 

 

Am 3. Januar 2021 hiess es im Protokoll: «Impfempfehlung (…) (GESCHWÄRZT) in Erarbeitung. (…) Interventionsmodellierung: zu berücksichtigen für allfällige Entscheidungen betr. Lockerung der Mass-nahmen: - Impfstrategie kann entgleiten, wenn zu viele Infektionen (ein Wechsel vom linearen in den exponentiellen Verlauf) passieren, es gilt, die Ansteckungszahlen weiterhin so gering wie möglich zu halten.

 

 

- Die EKIF-Strategie (erst Impfung der besonders gefährdeten eher weniger mobilen Personen – und damit direkte Vermeidung von Todesfällen) und der Fakt, dass mindestens anfangs nur nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, erfordert unbedingt, dass die aktuellen Massnahmen aufrechterhalten werden: Zu frühe, zu starke Lockerungen gefährden den Erfolg der Impfintervention. - Die SARS-CoV-2 Variante B1.1.7 kann durch ihre hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit den Erfolg der Impfintervention substantiell beeinträch-tigen. (Jetzt drei Zeilen Schwärzung.) -

 

 

Positiv zu erwähnen ist, dass die bestellten Impfstoff-Dosen ausreichend sind, um wieder in einen normalen Lebensmodus zurückzukehren; (jetzt drei Zeilen Schwärzung).» Am 20. Januar 2021 gibt die AG Kommu-nikation zu Protokoll: «Aus den Medien Die Berichterstattung der NZZ: Positiv wird die Zulassung von Mo-derna registriert, die aufkommenden Mutanten allerdings bringen wieder Unsicherheit. Auch würden die Impfstoffe trotz Moderna nicht für alle reichen, jedenfalls nicht in den grossen Kantonen.

 

 

 

Berichterstattung Blick: In Wengen haben sich diverse Skilehrer und Kinder in einem Skikurs mit dem Virus angesteckt. Es sei nicht zu vermeiden, dass sich die Teilnehmenden in den Gondeln nahekommen würden, sagt der Präsident des Skiklub Wengen. Blick: Rückblick auf Handeln des BAG vor einem Jahr Massnah-men-Lockerung: Christoph Berger, Präsident der EKIF, kündigt in einem Interview an, wenn man jetzt alles richtig mache, könne man ab der zweiten Jahreshälfte die Massnahmen lockern. 

 

 

 

Bis dahin dürfe man auf keinen Fall lockern, sondern müsse vielmehr verschärfen. Die Strategie hänge allerdings auch davon ab, ob die Impfung auch eine Übertragung des Virus verhindere. Diverse Medien: Allgemein warte man gespannt auf die Entscheide des Bundesrates. Rückmeldung von KOM: Sehr hoher Mediendruck bezüglich Impf-Zahlen-Kommunikation.»

 

 

 

Und noch ein letztes Beispiel der AG Kommunikation im Protokoll vom 22. Januar 2021: «Der Tages-Anzeiger stellt fest, dass das BAG den angekündigten Termin von gestern zur Meldung von Kantonszahlen nicht einhalten kann und will, um ein Blame Game zu verhindern. Gemäss (GESCHWÄRZT) hätten sich Kantone und Bund auf dieses Vorgehen verständigt.

 

 

 

Der Tages-Anzeiger weist auf einen Widerspruch in den Aussagen von Dr. Hauri und Nora Kronig hin. Hauri sagte, der Bund habe den Kantonen vorgeschlagen, einen Teil der Dosen zurückzu- halten für die zweite Impfung, Kronig hingegen sagt, man habe den Kantonen vorgeschlagen, alle Dosen zu verimpfen, weil schon eine erste Impfung einen gewissen Schutz bringe.

 

 

 

 

Der Blick schreibt, das BAG helfe tatkräftig mit «beim Verheimlichen», welche Kantone vorwärtsmachen und welche nicht und fordert ein Machtwort des Bundes. Andreas Stöckli, Prof. für Staats- und Verwal-tungsrecht an der Uni Freiburg, analysiert, ob man geimpfte Personen bevorzugen dürfe. Er kommt zum Schluss, der Staat müsse diesen Ansatz verfolgen, aber um einem faktischen Impfobligatorium zuvorzu-kommen, müsse man von diesen Erleichterungen auch profitieren können, wenn man einen negativen Test vorweisen kann.» © ABF Schweiz Aktionsbündnis freie Schweiz Lättichstrasse 8a · 6340 Baar · kontakt@abfschweiz.ch · www.abfschweiz.

 

 

 

ch Als Letztes sei auf folgende Beobachtung hingewiesen: in jedem Protokoll wird die aktuelle Bettenauslastung mit Akutpatienten und der Intensivbetten genannt. Und diese liegt über den gesamten Zweijahreszeitraum in den seltensten Fällen über 80%. Dazu sollte man im Hinterkopf haben, dass eine Intensivbettenabteilung aus betriebswirtschaftlichen Gründen üblicherweise eine 90-95%ige Auslastung braucht, um profitabel zu sein.

 

 

 

Protokoll vom 20. Januar 2021: «Akutpatienten: - Bettenauslastung Akutbetten: 78% - Anteil NON-COVID-Patienten: 91% - Anteil COVID-Patienten: 9% (Abnahme -10,5% / in den letzten 5 Tagen) - Erwarteter «Weihnachtsanstieg» nicht spürbar Intensivbetten: - Bettenauslastung zert IPS-Betten: 86% - Anteil NON-COVID-Patienten: 57% - Anteil COVID-Patienten: 43% (Abnahme -8% / in den letzten 5 Tagen) - Reserve zert IPS-Betten: 14%» Was zeigt uns dieser nur sehr kleine Einblick in die Task-Force-Protokolle?

 

 

 

Das Pandemiegeschehen wurde politisch und medial aufgeblasen und die Umsetzung der zum Teil men-schenverachtenden Massnahmen war gewollt. Wie in Deutschland stand allem Anschein nach das Errei-chen einer hohen Durchimpfungsrate der Bevölkerung im Vordergrund. Neben den falsch-positiven PCR-Tests waren die grossen Schweizer Medienhäuser die eigentlichen Treiber der Pandemiepanik, was keine neue Erkenntnis ist, aber durch die Task-Force-Protokolle belegt wird. Abschliessende Frage: Warum wur-den die Task-Force-Protokolle jetzt «en passant» vom BAG veröffentlicht? Natürlich in zeitlichem Zusam-menhang mit den RKI-Protokollen. Mögliche Antwort: Es handelt sich um einen «Limited Hangout», also eine gängige Taktik, um grösseren Schaden abzuwenden. Das Redaktionsteam von ABF Schweiz, 11. April 2024 © ABF Schweiz Aktionsbündnis freie Schweiz Lättichstrasse 8a · 6340 Baar · kontakt@abfschweiz.ch · www.abfschweiz.ch


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