Der Schweizer Bundesrat versucht, die Corona-Massnahmen im neuen Epidemiengesetz zu verewigen. Auch ohne Pandemiepakt und IGV zeigt er vorauseilenden Gehorsam gegenüber der WHO.
Beinahe auf den Tag genau vor vier Jahren rief die Schweizer Landesregierung den Lock-down aus. Am 16. März 2020 erklärte sie die «ausserordentliche Lage», die höchste epide-miologische Gefahrenstufe in der Schweiz. Dies war der Beginn einer Kaskade von Ge-sundheitsmassnahmen, die über zwei Jahre andauerten. Neben den beiden Weltkriegen gab es keine vergleichbare Zeit in der Schweizer Geschichte, in der die Grund- und Menschenrechte der Bürger dermassen beschnitten wurden wie während der Corona-Krise.
Inzwischen ist bekannt, dass die Gefahr des Corona-Virus aufgebauscht wurde. Soeben hat der Journalist und Herausgeber des Magazins Multipolar, Paul Schreyer, die Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts aus jener Zeit . Aus den Dokumenten geht hervor, dass das RKI von Anfang an wusste, dass das Corona-Virus nicht gefährlicher als die Influenza ist.
Somit ist unzweifelhaft klar: Die Corona-Massnahmen waren unverhältnismässig, unwis-senschaftlich und wider besseren Wissens verordnet worden. Die Lockdowns senkten die Infektionszahlen nicht, die Maskenpflicht zeigte keine Wirkung und die Gentherapie, die immer noch fälschlicherweise als «Impfung» bezeichnet wird, schützte nicht vor Über-tragung der Krankheit. Und mit Blick auf die herbeigetesteten Fallzahlen hielt selbst die oberste juristische Instanz der Schweiz, das Bundesgericht, , dass es «gar nicht umstritten und übrigens allgemeinnotorisch» sei, «dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig ist».
Sämtliche Massnahmen trugen der Schweizer Bundesrat und die Mehrheit der Parteien mit. Noch im Juni 2023, als das Schweizer Volk erneut über das Covid-Gesetz abstimmte, befürworteten jene Kräfte das Fortbestehen der gesetzlichen Grundlage des Covid-Zertifikats.
Haben die herrschenden politische Kräfte der Schweiz in der Zwischenzeit dazugelernt? Haben sie erkannt, auf welchem Irrweg sie sich befinden? Mitnichten! Sie möchten die Corona-Massnahmen im vorauseilenden Gehorsam mitsamt den Bestimmungen des Pandemiepakts und den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO in das neu überarbeitete Epidemiengesetz über- und zusammenführen. Die Corona-Massnahmen sind gekommen, um zu bleiben. Schauen wir uns die geplanten im Detail an.
Pandemieschwelle wird gesenktBereits die Änderungen in Art. 5a, der die «Besondere Gefährdung der öffentlichen Ge-sundheit» behandelt, lassen einen aufhorchen. Bei der Einschätzung, ob eine «besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit vorliegt», sollte das Epidemiengesetz unter ande-rem folgenden Punkt berücksichtigen:
Die Häufigkeit und Schwere von Krankheitsfällen, die durch einen bestimmten Krankheitserreger verursacht werden, in bestimmten Bevölkerungsgruppen sind erhöht.
— Art. 5a Abs. 1 lit. b
Hört sich das nach einer Jahrhundertpandemie an - oder eher nach einer Grippe? Jeden Herbst und Winter grassiert beispielsweise die Influenza-Welle. Es kommt häufig vor, dass Menschen im hohen Alter oder mit Vorerkrankungen im Zusammenhang mit Influenza einen schweren Verlauf erleiden oder sogar sterben müssen. Vor 2020 wäre es nieman-dem in den Sinn gekommen, deswegen die höchste gesundheitliche Gefahrenstufe in der Schweiz auszurufen. Mit der Änderung in Art. 5a Abs. 1 lit. b droht die Ausrufung der «besonderen Lage» mitsamt altbekannten und uns noch unbekannten Grundrechtsein-schränkungen aufgrund einer einfachen Grippewelle.
One Health — Kniefall vor der WHO
Gemäss Art. 2 Abs. 3 lit. c sollen die «Auswirkungen auf die gegenseitigen Abhängigkeiten von Mensch, Tier und Umwelt» berücksichtigt werden. Hier wird der juristische Boden be-reitet, auf welchem im Namen des Klimaschutzes Grundrechte abgeschafft werden (Klimanotstand).
Art. 81a möchte die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der «Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mit einer ganzheit-lichen Sichtweise auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Auswirkungen aus der Umwelt» intensivieren. Ganzheitlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass zu-künftig beispielsweise umwelt- und klimapolitische Faktoren herhalten müssen, die Ver-breitung von Erregern zu begründen und zu bekämpfen. Sprich: Lockdowns als Mittel gegen Viren oder wenn das Thermometer «zu warm» anzeigt. Mit diesem Gesetzesartikel wird die Datenerfassung verschärft. Und in neuen Artikeln über den Datenschutz wird diese massive Sammelwut gleich noch gerechtfertigt. Es droht eine gewaltige Datenkrake, wel-che einen Abgleich der Gesundheitsdaten sämtlicher Bürger mit allen denkbaren Tier- und Umweltdaten ermöglicht.
Die oben genannten Artikel, insbesondere Art. 81a, stützen sich auf das sogenannte «One Health»-Konzept. Der Begriff stehe «für einen interdisziplinären, integrierten Ansatz der Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nachhaltig und gegenseitigem Gleichgewicht zu sichern», heisst es im zum revidierten Epidemiengesetz. Dieser Ansatz erkenne an, «dass die Gesundheit von Menschen, Haus- und Wildtieren, Pflanzen und der weiteren Umwelt eng miteinander verbunden und voneinander abhängig» seien. Dies bedinge «die Zusammenarbeit ver-schiedener Akteure und auf allen Stufen».
Der «One Health»-Ansatz soll Bestandteil des geplanten Pandemievertrags werden. So schönfärberisch und weltverbesserisch er daherkommen mag, so totalitär sind seine Konsequenzen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Mit ihm verfolgt die WHO nichts weniger als die Schaffung eines globalen Informationsmonopols, welches mit dem Pandemiepakt in ihren Mitgliedstaaten polizeilich umgesetzt wird. «Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Information» wird in Art. 44 Ziff. 1 der als de facto verbindliches Völkerrecht zwingend für alle Mitgliedstaaten der WHO.
Was im Sinne der WHO «Fake News» sind, würde neu durch den «Umsetzungsaus-schuss» und den «Einhaltungsausschuss» überwacht und bekämpft. Bereits heute darf auf YouTube gemäss den der Plattform nichts veröffentlicht werden, was der WHO widerspricht:
Ausbau der ÜberwachungYouTube erlaubt keine Inhalte, die ein ernsthaftes Risiko für schwerwiegenden Schaden durch die Verbreitung von medizinischen Fehlinformationen darstellen, die den Anweisungen lokaler Gesundheitsbehörden (LHAs) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu bestimmten Gesundheitszuständen und Substanzen widersprechen. Diese Richtlinie umfasst die folgenden Kategorien:
Fehlinformationen zur Prävention
Fehlinformationen zur Behandlung
Fehlinformationen zur Leugnung
Nach dem Schweizer Bundesrat muss die gesundheitliche Überwachung noch stärker aus-gebaut werden, als sie es bereits schon ist. Der Bürger kann wohl nicht gläsern genug sein. Auch möchte die Landesregierung mit Art. 11 Abs. 3 die «Überwachung des Abwas-sers» im Epidemiengesetz zusätzlich ausweiten. Wozu soll das nütze sein?
Mit Art. 60c wird eine gesetzliche Grundlage für eine landesweite Plattform für genetische Sequenzierungen von Erregern geschaffen, die für Menschen schädlich sein könnten:
Abgleich der genetischen Information eines Krankheitserregers […] zwischen Probenmaterial von Menschen, Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen, Tieren oder der Umwelt mit dem Zweck, einen epidemiologischen Zusammenhang oder eine gemeinsame Ansteckungsquelle zu festzustellen.
Das Contact-Tracing wird wieder zum Einsatz kommen. Art. 60a sieht ein einheitliches Contact-Tracing-System auf Bundesebene vor. Dieses Informationssystem sollte dann Personen identifizieren, die «krank», «krankheitsverdächtig», «angesteckt» oder «ansteck-ungsverdächtig» sind, oder «Krankheitserreger ausscheiden». Vor allem der letzte Punkt sollte einen nachdenklich stimmen.
Was bedeutet es konkret, wenn jemand «Krankheitserreger ausscheidet» und dieser dann vom Contact-Tracing-System erfasst wird? Wir erinnern uns: mittels PCR-Test reichen blosse Fragmente eines Virus für dessen Nachweis aus. Heisst: selbst längst unschädliche Viren führen zu positiven Tests. Bedeutet das Isolationszwang, wenn die kantonale Gesundheitsdirektion nachweisen kann, dass der eigene Kot angeblich gefährliche Krankheitserreger enthält? Mit der gesetzlich vorgegebenen Überwachung des Abwassers (Art. 11 Abs. 3) und der Plattform zur genetischen Sequenzierung von Erregern (Art. 60c) sollte dies in Zukunft möglich sein. Mit dem neuen Epidemiengesetz drohen Stigmatisierungen und eine Zweiklassengesellschaft, die jene der letzten Jahre in den Schatten stellen würden.
Impfnötigung und Lockerung der Arzneimittelzulassung
Im überarbeiteten Epidemiengesetz wird die Impfung eine noch grössere Rolle spielen. Beispielsweise will der Art. 2 neu einen «chancengleichen Zugang zu (…) Mitteln für den Schutz vor Übertragungen» regeln. Was versteht der Bundesrat unter «chancengleichem Zugang»? In der Corona-Krise mussten Ungeimpfte zu ihrem grossen Leid erfahren, wie der Staat sie zur Impfung drängte. Diejenigen, die sich nicht impfen liessen, wurden mittels 3G und dann 2G aus dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben ver-bannt und sahen sich nicht selten mit der Vernichtung ihrer beruflichen und sozialen Exi-stenz konfrontiert. Wird in der nächsten «Pandemie» diese Impfnötigung noch verstärkt?
Zudem sollten die Kantone gemäss Art. 21a Abs. 1 sicherstellen, «dass bei einer beson-deren Gefährdung der öffentlichen Gesundheit bei Bedarf möglichst viele Personen inner-halb kurzer Zeit geimpft werden können».
Dies verstärkt die Vermutung, dass die Schweizer Bevölkerung im nächsten mutmasslichen Gesundheitsnotstand noch stärker zur Impfung genötigt werden sollte.
Damit der Bundesrat möglichst viele seiner Bürger mit (Donald Trump) impfen lassen kann, möchte er die Zulassungsbestimmungen für Arzneimittel lockern.
Gemäss Art. 44b könnte er «zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung der Be-völkerung mit wichtigen medizinischen Gütern Ausnahmen von den Anforderungen der Heilmittel-, Produktsicherheits- und Chemikaliengesetzgebung vorsehen (...)».
Zu diesem Zweck dürfte er die Einfuhr von wichtigen medizinischen Gütern wie Arznei-mitteln erleichtern (Art. 44b lit. a), Ausnahmen bei der Zulassungspflicht machen sowie die «Zulassungsvoraussetzungen oder das Zulassungsverfahren anpassen» (Art. 44b lit. c). Auch eine Anpassung des Heilmittelgesetzes (HMG) steht auf der Agenda. Neu soll eine vereinfachte Zulassung nach Art. 9a automatisch bei Ausrufung der «besonderen Lage» möglich sein. Eine einfache Grippe soll also in Zukunft ausreichen, dass grundlegendste heilmittelrechtliche Sicherheitsmassnahmen wie klinische Studien über Bord geworfen werden. Die gesamte Bevölkerung soll also zum Testobjekt der Pharmaindustrie verkom-men.
Der Bundesrat möchte also, dass die Hürden für eine Arzneimittelzulassung weiter gesenkt werden. Und da fragen sich Politiker, Journalisten und Wissenschaftler ehrlich, warum in den letzten Jahren die Skepsis gegenüber Impfungen extrem zugenommen hat? In der Corona-Krise wurde exemplarisch aufgezeigt, wie jegliche medizinische Sorgfaltspflicht über Bord geworfen wurde, nur damit ein unausgereifter «Impfstoff» in Eiltempo auf den Markt kommen konnte. Noch nie in der jüngeren Medizingeschichte wurden so viele Nebenwirkungen vermeldet, wie bei der Corona-mRNA-Therapie. Normalerweise braucht ein neuer Impfstoff , bis er zugelassen wird. Der Corona-«Impfstoff» ist das des 21. Jahrhunderts.
Die Gesundheit der Bevölkerung ist zweitrangig, um Big Pharma Milliardengewinne zu bescheren. Offenbar hat der Bundesrat aus den letzten vier Jahren gar nichts gelernt. Damit sorgt er dafür, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Schulmedizin und die Institutionen, einschließlich der Zulassungsbehörde Swissmedic, weiterhin sinken wird.
Der Staat delegitimiert sich selbst. Warum? Kommt ihm die selbstverschuldete Destabi-lisierung gerade recht, um im Namen der Demokratie diese weiter abzuschaffen?