Kleine Erinnerung für den IStGH
gesehen auf
Zu Ehren des IStGH-Urteils finden Sie hier eine kurze Liste der von der Hamas gegen israelische Zivilisten begangenen Kriegsverbrechen.
1. Tausende Hamas-Terroristen drangen gezielt in die Häuser von Zivilisten ein und verletzten, folterten, vergewaltigten, verstümmelten und ermordeten Tausende unschuldiger Israelis.
(Statut von Rom für den Internationalen Strafgerichtshof, Artikel 8 Abschn. 2a)
2. 13.000 ungelenkte Raketen wurden gezielt auf dicht besiedelte israelische Städte abgefeuert – dies verstößt unter anderem gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der verlangt, dass der potenzielle Verlust ziviler Menschenleben in einem angemessenen Verhältnis zum militärischen Vorteil eines Angriffs stehen muss. Die Hamas schießt ausschließlich auf Zivilisten, daher gibt es keinen militärischen Vorteil.
(Statut von Rom für den Internationalen Strafgerichtshof, Artikel 8 Abschn. 2b(I))
3. Hamas entführte 240 Israelis.
(Statut von Rom für den Internationalen Strafgerichtshof, Artikel 8 Abschn. 2b(viii))
4. Unbestreitbare Beweise belegen, dass die Hamas die Krankenhäuser im Gazastreifen als Terrorstätten nutzt und den Krankenhäusern damit ihren Schutzstatus nach internatio-nalem Recht entzieht.
(Genfer Konvention in Bezug auf den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeigen, Teil II, Artikel 19)
5. Unbestreitbare Beweise belegen, dass die Hamas Raketen abfeuert und von zivilen Gebieten in Gaza aus operiert.
(Konvention IV hinsichtlich des Schutzes von Zivilpersonen im Kriegszeiten, Artikel 28)
6. Viele Zeugenaussagen israelischer Kinder und älterer Menschen, die als Geiseln gehalten wurden, deuten darauf hin, dass sie Hunger, körperlicher und psychischer Folter, einschließlich Vergewaltigung und anderen sexuellen Übergriffen, ausgesetzt waren.
(Statut von Rom für den Internationalen Strafgerichtshof, Artikel 8 Abschn. 2a(ii))
Jeder Punkt auf dieser Liste ist ein Kriegsverbrechen.
Darüber hinaus stellen die Aktionen der Hamas, insbesondere diejenigen, an denen israe-lische Zivilisten während des #October7masscre beteiligt waren, einen Völkermord dar, da sie eindeutig auf die „Absicht, eine nationale Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“ hinweisen.
(Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermords, Artikel II)