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Gefährliche Kluft zwischen von der Leyens Versprechen und Realität: Der DSA-Skandal!


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Rolf

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      Gefährliche Kluft zwischen von der Leyens Versprechen und Realität: Der DSA-Skandal!

 

 

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Martin Sonneborn

 

In ihrem heutigen Post stellt Frau von der Leyen die Behauptung auf, die Kommis-sion bringe mit dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act „europäische Werte“ in die „digitale Welt“.

 

Mit Blick auf den gerade in Kraft getretenen Digital Services Act melden wir diesen falschen Inhalt hiermit den zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden der EU, da die beanstandete Behauptung eine bewusst irreführende „Desinformation“ des Lesers enthält, die seinen Hass auf die EU in erheblicher Weise schürt und damit geeignet ist, den unsozialen Frieden in Europa zu gefährden.

 

Bei der Durchsicht aller 54 Artikel der Grundrechte der Europäischen Union, die in der gleichnamigen Charta niedergelegt sind, haben wir kaum einen Artikel gefunden, gegen den die von der Leyen-Kommission bisher nicht verstoßen hat.

 

Nach einer vierjährigen Feldstudie ihres Amtsgebarens kommen dem Betrachter Dinge in den Sinn, die bei stinknormaler Auslegung der EU-Charta als klare Grundrechtsver-letzungen zu werten sind – insbesondere im Hinblick auf Artikel 41 „Recht auf eine gute Verwaltung“ (Lol!) sowie Artikel 42 „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ – und zwar „unab-hängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“, was natürlich den intimen Kurznachrichtenverkehr mit Pharmabossen per SMS ausdrücklich einschließt.

 

Mit der von der von der Leyen-Kommission vorangetriebenen Einführung des DSA stehen nun neben einer Reihe sekundär betroffener Grundrechte vorwiegend die folgenden infrage:

 

Art. 11 (1): Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

 

Art. 11 (2): Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

 

Art. 10 (1): Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

 

Art. 6: Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.

 

Art. 7: Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Korrespondenz.

 

Art. 8 Abs. 1: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

 

Wir weisen darauf hin, dass mit dem DSA diese verbrieften „europäischen Werte“ im Inter-net nicht ein-, sondern ausgezogen werden, weil sie – vom Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit über das Recht auf freie Meinungsäußerung bis hin zur Freiheit und Pluralität der Medien – in der anlasslosen Massenkriminalisierung der Ausübung grund-rechtlich geschützter Freiheiten nicht nur ebenso wenig enthalten sind wie in der (geplanten) anlasslosen Massenüberwachung (durch Chatkontrolle), sondern hier im Gegenteil sogar mit allerbösester Zielgerichtetheit gebrochen werden.

 

Wir verbitten es uns daher, dass ausgerechnet Frau von der Leyen die von ihr selbst im Amt bis zur Unkenntlichkeit entstellten „europäischen Werte“ überhaupt in den Mund nimmt, und sei es auch nur als inhaltsleere Propagandafloskel. Und erst recht verwahren wir uns gegen ihre Verknüpfung mit einer unter eklatanter Verletzung von Grundrechten zustande gekommenen EU-Regelung, die nachweislich nicht im Geringsten „europäischen Werten“ entspricht.

 

Europäischen Werten entspräche es vielmehr, wenn Frau von der Leyen nicht nur endlich für die Verletzung der Artikel 41 & 42 (s.o. ), sondern endlich auch dafür zur Rechenschaft gezogen würde, dass sie mit ihrem Amtshandeln (sowohl exemplarisch im DSA als auch summarisch) den Tatbestand des Art. 54 der EU-Charta „Verbot des Missbrauchs von Rechten“ erfüllt, in dem es heißt: „Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Maßnahme zu treffen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

Die Löschung der o.g. Behauptung von der Leyens ist wohl das Mindeste, was wir zum Schutz der EU-Bürger vor dem durch inhaltlich irreführende Fakes über „europäische Werte“ ausgelösten & damit anhaltenden Hass auf die EU-Institutionen im Sinne des DSA erwarten dürfen.

 


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