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Die jüngste Form der Holocaust-Leugnung


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Rolf

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Die jüngste Form der Holocaust-Leugnung

 

 

 

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Die Entscheidung des IStGH zu „Völkermord“ war verachtenswert. Die Reaktion war schlimmer.

 

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https%3A%2F%2Fsubstack-post-media.s3.ama

 

Der Internationale Strafgerichtshof bereitet die Anhörung Südafrikas Fall gegen Israels vor.

Die Tatsache, dass Israel von der Entscheidung des Internationalen Strafge-richtshofs am Freitag Schlimmeres erwartete, lässt sie trotzdem nichts ande-res als schändlich sein. Noch schlimmer waren aber die Fehlinterpretationen der Entscheidung durch Israels Feinde – und sogar einige seiner Verteidiger – um sie schädigender aussehen zu lassen, als sie war.

 

Obwohl das Gericht Südafrikas Forderung, Israel müsse seine Militäroperation im Gazastreifen einstellen, nicht stattgab, beschloss es, Israel müsse „alles in seiner Macht stehende unternehmen“, um einen Völkermord zu verhindern.

 

Schon die Andeutung, das könne hier eine Möglichkeit sein, ist empörend und wird dem Gericht durch keinerlei verlässliche Belege gestützt. Weil der Krieg Israels im Gazastreifen die Hamas vernichten soll und nicht unbeteiligte Palästinenser – deren Leben zu schützen Israel sich sogar besondere Mühe gegeben hat – war das eine böswillige Verleumdung Isra-els, die ihm in den Augen der Welt Schaden zufügen und damit seine Verteidigung gegen die wahrhaft völkermörderische Hamas schwächen sollte. Und weil das Gericht sich unkri-tisch auf von der UNO vorgelegte Hamas-Propaganda stützte, um eine solche Verleumdung zu stützen, half das Gericht damit implizit dem Hamas-Angriff.

 

Am selben Tag, an dem das Gericht seine Entscheidung verkündete, kamen Beweise, dass die UNO-Quellen, auf die sich das Gericht gestützt hatte, von der Völkermord-Agenda der Hamas befleckt waren. Nicht weniger als 12 Amtsträger der United Nations Relief and Works Agency (UNRWA) wurden vom israelischen Geheimdienst als persönlich am Pogrom vom 7. Oktober aktiv beteiligt identifiziert. UNRWA hat jetzt eine Reihe davon entlassen. Großbritannien, die USA und mehrere andere westlichen Länder haben prompt ihre Zahlungen an die UNRWA 

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. Außerdem hat die Beobachter-Organisation UN Watch 

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 dafür entdeckt, dass mehr als 3.000 UNRWA-Lehrer die Gräueltaten auf einem Telegram-Kanal gefeiert hatten.

 

Den Vorwurf des Völkermords gegen Israel vorzubringen, weil es sich gegen den Völker-mord an den Juden wehrt, den die Hamas und ihr Schirmherr, der Iran, beabsichtigen, ist obszön. Die Genfer Konvention definiert es so, dass Völkermord die „Absicht, eine natio-nale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe an sich als Ganzes oder teilweise zu ver-nichten“ beinhaltet.

 

Auf Israel trifft das in mehrfacher Hinsicht nicht zu. Israel hat nicht die Absicht die Palä-stinenser des Gazastreifens „an sich“ zu vernichten. Es hat vor die Terroristen der Hamas zu töten, nicht unbeteiligte Palästinenser – und nicht, weil die Hamas Palästinenser sind, sondern weil Israel sich gegen deren völkermörderischen Angriff verteidigt.

 

Darüber hinaus sind die Palästinenser keine eigenständige „nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe“, sondern sie sind – wie viele ihrer eigenen Führer in der Vergan-genheit zugegeben haben – ein unlösbarer Teil der breiteren arabischen Nation. Sie haben keine Kultur, Sprache oder Religion, die sie sich von dieser breiteren arabischen Nation unterscheiden lässt; viele, wenn nicht die meisten ihrer Vorfahren wanderten im Verlauf des letzten Jahrhunderts aus benachbarten Staaten wie Ägypten und Syrien nach Palästina ein, ihre „palästinensische“ Identität wurde in den 1960-er Jahren rein als Kriegswaffe auf-gebaut, um Israel zu vernichten und sich die jüdische Geschichte als ihre eigene anzueig-nen. An diesem Standard gemessen fallen sie gar nicht unter die Genfer Konvention.

 

Beim IStGH gab es eine Richterin, die der gesamten Entscheidung widersprach, die ugandische Juristin Julia Sebutinde, die die Mehrheitsentscheidung auseinandernahm. Sie hat es komplett verstanden.

 


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