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Du solltest wissen, wovon du redest: Verhältnismäßigkeit


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Rolf

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Du solltest wissen, wovon du redest: Verhältnismäßigkeit

 

 

 

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Es scheint so, als ob jeder Journalist, der über alles Israelische berichten soll, sich als Experte oder Expertin für humanitäres Völkerrecht betrachtet, den Zweig des Völkerrechts, der das Handeln im Krieg regelt. Und weil jeder und seine Oma vom Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit gehört hat, bringen Journalisten und Podcaster und Interviewer das gerne – oft – im Zusammen-hang mit jedem Konflikt auf, an dem Israel beteiligt ist.

 

Es hätte also nicht überraschen sollten, dass spätestens nachdemdas Blut des Simcha Thora-Massakers getrocknet ist – und eigentlich schon früher – die internationalen Korrespondenten einender darin zu übertreffen versuchen verschiedene Vertreter Israels und Sprecher zu fragen, was Israel unternimmt, um sicherzustellen, dass die Reaktion nicht „unverhältnismäßig“ ausfällt.

 

Leider wurde solche Anfragen größtenteils mit Antworten entsprechenden begegnet. Man-che argumentieren, dass ein solch grotesker angriff eine „unverhältnismäßige“ Reak-tion verdiene, da nur eine solche Reaktion in der Lage sei, vor zukünftigen Terror-angriffen wie dem vom 7. Oktober abzuschrecken. Viele Sprecher, darunter einige Minister der Regie-rung, drehten die Frage um und fragten sich laut, ob Israel palästinensische Bürger, da-runter Frauen und Kinder vergewaltigen, morden und köpfen solle, um sicherzustellen, dass die Reaktion exakt so „verhältnismäßig“ zu den monströsen Taten ist, die von der Hamas begangen wurden.

 

Natürlich war es unwahrscheinlich, dass israelisches Handeln in Reaktion auf den Hamas-Horror als „verhältnismäßige Reaktion“ betrachtet werden würde und auf internationale Zustimmung stoßen würde. Und tatsächlich begannen die Verurteilungen schnell einzutru-deln. Zum Beispiel zitierte die 

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 am 23. Oktober den Premierminister Norwe-gens, der in einem Radio-Interview die folgende, unzweideutige Stellungnahme abgab:

 

„Das Völkerrecht legt fest, dass [die Reaktion] verhältnismäßig sein muss. Zivilisten müssen mit berücksichtigt werden und das humanitäre Recht ist diesbezüglich sehr deutlich. Ich denke, diese Grenze ist weit überschritten worden.“

 

Alle und jeder haben eindeutig einen Verhältnismäßigkeit gemessen, wie sie zwischen dem Angriff der Hamas und der israelischen Reaktion bestehen soll. Wenn also die Reaktion verhältnismäßig zum ursprünglichen Angriff ist, dann wird Israels Handeln gemäß dem Völkerrecht für „koscher“ gehalten – und wenn nicht, dann nicht. Es muss kaum erwähnt werden, dass ein solches Verhältnismäßigkeitsprinzip, gäbe es das tatsächlich, Israel auf jeden Fall auf die Verliererstraße bringe würde.

 

Denn wenn es im Gazastreifen geschätzte zehntausende Hamas-Terroristen gäbe, die Israel auslöschen will, dann würde, sollte nur auch kein einziger palästinensischer Nichtkom-battant getötet werden, die Zahl der palästinensischen (Hamas-) Opfer immer noch erwartungsgemäß die unerträglich hohe Zahl der israelischen Opfer übertreffen, die an diesem Sabbat niedergemetzelt wurden.

 

Doch glücklicherweise gibt es ein solches Verhältnismäßigkeitsprinzip im Völkerrecht nicht. Verstehen sie mich nicht falsch: Es GIBT ein Verhältnismäßigkeitsprinzipe, nur dass es keinerlei Ähnlichkeit mit dem immer und immer wieder in den Medien dargestellten hat.

 

Das tatsächliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gründet auf Abschnitt 15(5)(B) des Ersten Protokolls der Genfer Konvention, die das Wort „verhältnismäßig“ nicht einmal erwähnt. Stattdessen verbietet dieser Abschnitt „einen Angriff, von dem erwartetet werden kann, dass er anfallende Verluste an zivilem Leben verursacht, Zivilisten verletzt, zivile Objekte beschädigt oder eine Kombination davon verursacht, die in Relation zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Vorteil überzogen ist“.

 

Moment, was? Verhältnismäßigkeit wird nicht an dem gemessen, was der Feind einem angetan hat?

 

Nun, nein. Überhaupt nicht. Die Verhältnismäßigkeit (oder wie es im Protokoll steht: „Überzogenheit“) einer Handlung wird darüber festgestellt, dass man die erwarteten zivilen Toten und Verletzten mit dem angenommenen „direkten militärischen Vorteil“ vergleicht.

 

Das bedeutet, dass es z.B. verboten ist tausende Zivilisten zu töten, um ein paar unterge-ordnete Kombattanten abzufertigen, deren Untergang den Krieg wahrscheinlich nicht sonderlich beeinflusst. Andererseits erlaubt dieser Abschnitt durchaus einen groß ange-legten Angriff zulässt, von dem erwartet wird, dass er einem blutigen Krieg ein schnelles Ende setzt, selbst wenn wahrscheinlich viel tausende Zivilisten dabei getötet werden. Oder vielleicht sogar Millionen. Denken Sie an Hiroschima und Nagasaki.

 

Prinzipiell gibt es zwei hauptsächliche Dinge, die man über das WIRKLICHE Prinzip der Verhältnismäßigkeit wissen muss:

 

  1. Verhältnismäßigkeit wird am erwarteten direkten militärischen Vorteil gemessen.
  2. Verhältnismäßigkeit ist in der Regel für bestimmte militärische Aktionen von Bedeutung, nicht für einen gesamten Krieg/eine Gesamtreaktion.
  3.  

Es kann also jede konkrete militärische Aktion oder Serie an Handeln der IDF auf Grund-lage ihrer zivilen Kosten im Vergleich zum angenommenen militärischen Nutzen als ver-hältnismäßig oder unverhältnismäßig betrachtet werden. Ein Krankenhaus, das als Kom-mandozentrum der Hamas dient? Natürlich ein koscheres militärisches Ziel. Könnte ein Angriff dort als verhältnismäßig betrachtet werden? Nun, das hängt davon ab, wie wichtig eine solche Basis für das Terrornetzwerk der Hamas und die Kriegsanstrengungen ist, ver-glichen damit, wie viele Nichtkombattanten wahrscheinlich verletzt oder getötet werden; WAS HÖCHSTWAHRSCHEINLICH DER FALL SEIN KÖNNTE.

 

Es muss jedenfalls gefragt werden: Ist es nicht an der Zeit, dass Journalisten und Politiker, die sich als Experten für das humanitäre Völkerrecht ausgeben, ein wenig über das Prinzip der Verhältnismäßigkeit lernen würden, über das sie so liebend gerne reden?

 


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