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E-Mail-Aktion: Protest an EKD-Synode wegen § 218


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Rolf

Rolf

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Liebe Freunde des Lebens,

 

 

heute schreibe ich Ihnen mit der Bitte, sich für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder bei der kommenden Synode der EKD zu engagieren, die vom 12. bis 15. November in Ulm zusammenkommt.

 

 

Worum geht es:

 

 

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (und kurz danach die Diakonie) hat eine schockierende Stellungnahme zum Abtreibungsparagraphen 218 StGB veröffentlicht.

 

 

Um es kurz zu machen:

 

 

Die EKD fordert eine weitgehende Liberalisierung der Abtreibung, inklusive einer Verlängerung der Abtreibungsfrist von 12 auf 22 Wochen!

 

 

Insbesondere fordert Sie die Streichung von § 218 aus dem Gesetzbuch und damit eine Entkriminalisierung der Abtreibung.

 

 

Im Rat der EKD hat man sich fast komplett der Abtreibungspolitik der Ampel-Koalition angepasst.

 

 

Die Ampel will Abtreibungen als „Gesundheitsversorgung“ etikettieren und damit völlig banalisieren.

 

 

Die EKD-Stellungnahme betont, dass die Perspektive „der schwangeren Person und ihre reproduktiven Rechte stärker in den Blick nimmt“.

 

 

Konkret bedeutet dies: Das Leben des ungeborenen Kindes wird weitgehend ausgeblendet oder kaum noch der Rede wert.

 

 

Wir müssen gegen diesen unglaublichen Verrat am Lebensrecht der ungeborenen Kinder entschlossen protestieren.

 

 

Deshalb bitte ich Sie, heute noch eine E-Mail an Frau Annette Kurschuss, Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland zu schicken.

 

 

 

 

Kontaktdaten und Mustertext:

 

 

 

Präses der Synode der

Evangelischen Kirche in Deutschland

Frau Anna-Nicole Heinrich

 

 

Herrenhäuser Str. 12

30419 Hannover

 

 

Tel: +4951127968383

Internet: 

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Email: synode@ekd.de

 

Instagram:

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Unser Text-Vorschlag. Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):

 

 

 

BetreffEKD-Stellungnahme zum § 218 StGB

 

 

Sehr geehrte Frau Präses,

 

 

die vor kurzem veröffentlichte „Stellungnahme des Rates der EKD zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist“ ist inakzeptabel und muss zurückgenommen werden:

 

 

  • In der Stellungnahme übernimmt der Rat der EKD weitgehend die ultra-liberale und vor allem antichristliche Abtreibungspolitik der Ampel-Regierung
  • In der Stellungnahme werden Abtreibungen als Teil reproduktiven Rechte der Frau angesehen, wodurch das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes völlig ausgeblendet wird.
  • Die Frist für straffreie Abtreibungen soll von 12 auf 22 Wochen erweitert werden.
  • Der Paragraph 218 soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, wodurch Abtreibungen keine rechtswidrigen Handlungen mehr sein sollen.
  •  

 

Die EKD-Stellungnahme schwächt den ohnehin schon schwachen Schutz der ungeborenen Kinder in Deutschland. Es ist mir unverständlich, dass eine Kirche, die sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet sehen sollte, in diesem Maße das Recht auf Leben von ungeborenen Menschen preisgibt.

 

 

Deshalb meine Forderung an Sie: Diese Stellungnahme der EKD zum Schwangerschaftsabbruch muss rückgängig gemacht werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

* * *

 
 

Mit bestem Dank und herzlichen Grüßen

 

 

 

Pilar Herzogin von Oldenburg

 


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