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Bundeszentrale für politische Bildung will Indoktrination in der Schule normalisieren


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Rolf

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 Mitteilung, 9. Februar 2023

 

 

 

 

Bundeszentrale für politische Bildung will Indoktrination in der Schule normalisieren  

 

Sehr geehrter Herr Wiesenhuetter,

 

die unwissenschaftlich-ideologischen Transgender-Arbeitsblätter, zu denen ich Ihnen vergangene Woche schrieb, könnten bald allgemeiner Standard in Schulen werden. Denn das letzte Hindernis gegen die Indoktrination von Kindern in Kitas und Schulen soll offenbar zu Fall gebracht werden:

 

In einer neuen 

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 der Bundeszentrale für  politische Bildung (bpb), einer Behörde des Bundesinnenministeriums, wird die Aufkündigung des Beutelsbacher Konsens gefordert. Dies hat die 

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 recherchiert.

Der 

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 regelt seit über 50 Jahren die Grundprinzipien für politische Bildung in der Schule. Diese Prinzipien lauten:

  1. Überwältigungsverbot, d.h. Schüler dürfen nicht indoktriniert werden.
  2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
  3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, und sich am politischen Prozess zu beteiligen.

Die Broschüren-Autoren des links-progressiven Pädagogik-Vereins I-Päd, von denen zwei führende Politiker einer linken Berliner Kleinpartei sind, halten davon nichts. Sie behaupten zum Beutelsbacher Konsens, dessen „vermeintliche Neutralität führt dazu, dass diskriminierende Strukturen normalisiert, legitimiert, aufrechterhalten oder verstärkt werden.

 

Im Gegensatz dazu sind wir der Ansicht, dass politische Bildner*innen gegenüber (…) diskriminierenden und menschenfeindlichen (…) Positionen klar Stellung beziehen, also parteilich sein müssen“ (S. 18f).

 

Mit anderen Worten: Den Schülern sollen künftig einseitig progressive politische Positionen im Unterricht beigebracht werden.

Gegen den Beutelsbacher Konsens wird faktisch bereits seit Jahren vielfach verstoßen. So werden Kinder bereits in der Grundschule (und früher) mit unterschiedlichsten „geschlechtlichen Identitäten“, sexuellen Praktiken und „Orientierungen“ konfrontiert. 

 

Ihnen werden unbewiesene Behauptungen als wissenschaftliche Tatsachen vorgesetzt, so z.B., dass es mehr als zwei Geschlechter gäbe. Die Einnahme von Pubertätsblockern sowie Geschlechts-OPs werden als ungefährliche und harmlose Prozesse dargestellt, u.v.a.m.

 

Wenn jetzt aber der Beutelsbacher Konsens in einer Veröffentlichung der Bundesbehörde bpb zum Abschuss freigegeben wird, ist eine gefährliche neue Stufe erreicht. Diesen Rückfall in Zeiten indoktrinierender Staatsbürgerkunde und Co. dürfen wir nicht zulassen.
 

Lassen Sie uns deshalb gemeinsam den Beutelsbacher Konsens verteidigen. Dazu sollten wir zunächst uns und anderen Eltern bewußt machen, was für ein wertvolles Schutzschild diese Vereinbarung darstellt.

Führen Sie den Begriff in Ihre Diskussionen ein. Beziehen Sie sich in Gesprächen mit Lehrern, Erziehern oder Politikern auf den Beutelsbacher Konsens und verbreiten Sie diesen Newsletter bitte an andere Eltern.
 

 

Herzliche Grüße, Ihre

Hedwig v. Beverfoerde

 


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