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Kirchen klagen in Karlsruhe gegen Ladenöffnung


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Rolf

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Berliner Kirchen klagen in Karlsruhe gegen Ladenöffnung am Sonntag




Jesus.de-



08.11.2007



(epd) - Die evangelische und katholische Kirche in Berlin wollen vor dem Bundesverfassungsgericht die weitreichende Regelung der Bundeshauptstadt zur Ladenöffnung an Sonntagen kippen. Die Klagen würden fristgemäß bis zum 19. November in Karlsruhe eingereicht, kündigte der Berliner evangelische Bischof Wolfgang Huber am Mittwochabend an.

«Sonn- und Feiertage müssen als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt werden», sagte Huber dem epd in Dresden am Rande der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das Land Berlin hatte vor einem Jahr als erstes Bundesland den Ladenschluss aufgehoben. Seitdem dürfen Läden an allen Adventssonntagen und an bis zu sechs weiteren Sonntagen öffnen, an Werktagen sogar rund um die Uhr.

Das Erzbistum Berlin und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz werden in dem Verfahren von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz beziehungsweise von der EKD unterstützt. Huber, der auch EKD-Ratsvorsitzender ist, will höchstrichterlich klären lassen, «dass der Schutz der Sonn- und Feiertage ein hochrangiges Verfassungsgut ist, das für die Kirchen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Religionsfreiheit steht». Dieses Verfassungsgut dürfe nicht aus ökonomischen Gründen zur Disposition gestellt werden.

Huber zeigte sich optimistisch über die Erfolgsaussichten des Verfahrens. Die Verfassungsbeschwerde sei hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und ihres Inhalts sehr gut begründet. «Die Kirchen können sich nicht leisten, mit einer wackligen Sache zum Bundesverfassungsgericht zu gehen», sagte der EKD-Ratsvorsitzende. Zugleich seien sie verpflichtet, die Aushebelung eines hohen verfassungsrechtlichen Gebots zu verhindern.
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