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Dignitas lässt zwei Deutsche im Auto sterben


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STERBEHILFE IN DER SCHWEIZ




Dignitas lässt zwei Deutsche im Auto sterben





Die Wohnungen gekündigt, aus Hotels verbannt, Industriegebiete sind tabu: Die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas hat Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Ort zum Sterben. Nun assistierte der Verein zwei Deutschen in einem Auto beim Suizid.

Zürich - Die beiden Deutschen starben in einem Behindertenfahrzeug auf einem Waldparkplatz bei Zürich. Mitarbeiter von Dignitas hätten den Männern Sterbehilfe geleistet, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit, der damit einen Fernsehbericht bestätigte. Bei den Toten soll es sich um einen 50- und einen 65-jährigen Deutschen handeln. Die Zeitung "Blick" berichtete heute, einer der Männer habe das Auto auf den Parkplatz gefahren. Woher die Deutschen stammen, ist noch unklar.

ie Organisation Dignitas, die auch in Deutschland die Sterbehilfe einführen will, war in letzter Zeit in der Schweiz starker Kritik ausgesetzt gewesen. Bis Ende September hatte der Verein eine Wohnung in Zürich angemietet, in der ein Sterbezimmer untergebracht war. Der Mietvertrag wurde dann aber gekündigt. Aus weiteren Unterkünften wurden die Sterbehelfer ebenfalls vertrieben. Weil sich Gemeinden der Stadt Zürich geweigert hatten, sogenannte Sterbebegleitungen in Wohn- und Industriegebieten zuzulassen, war Dignitas auf Hotels ausgewichen. Auch das löste Proteste aus.

Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz ebenso wie in Deutschland nicht erlaubt. Dignitas stellt aber Sterbewilligen, die nachweislich unheilbar krank sind, entsprechende Medikamente zur Verfügung. Ein großer Teil der Sterbewilligen kommt aus dem Ausland, vor allem aus Deutschland. In Hannover hatte der Schweizer Verein 2005 eine deutsche Organisation gegründet und damit bundesweit Proteste ausgelöst.

ffr/dpa




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Sterbehilfe-Organisation wächst nach Doppel-Suizid





Jesus.de-


09.11.2007


(epd) - Nach zwei Fällen von assistiertem Suizid in der Schweiz wächst die Kritik an der Sterbehilfe-Organisation «Dignitas». Zugleich werden Forderungen nach einem Ausbau der Hospize und der Palliativmedizin laut. Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel, erklärte am Donnerstag in Berlin, mit «geradezu perfidem Einfallsreichtum» mache sich Dignitas bestehende rechtliche Grauzonen zunutze und ziehe aus dem schweren Leid von Menschen Profit. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), drängte auf ein rasches Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland.

Der Bundesrat will sich nach Angaben des hessischen Justizministers Jürgen Banzer (CDU) demnächst mit einem Gesetzentwurf befassen, der die «Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung» unter Strafe stellt. Wie Banzer am Donnerstag bei der Konferenz der Länderjustizminister in Wolfsburg erklärte, hat Hessen gemeinsam mit dem Saarland und Thüringen bereits im April 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.

Dieser sehe einen neuen Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch vor, der eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe für denjenigen androhe, der «in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit vermittelt oder verschafft...». Die Länderkammer werde sich mit diesem Thema im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Patientenverfügung befassen, sagte Banzer.

Dem «mehr als makaberen Geschäft» von Organisationen wie Dignitas mit schwerstkranken Menschen müsse endlich ein Riegel vorgeschoben werden», sagte Bosbach der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitagsausgabe). Die Arbeit solcher Organisationen sei in hohem Maße sittenwidrig und strafwürdig.

Die aktuellen Sterbehilfe-Fälle machten erneut deutlich, dass die Palliativversorgung und das Hospizwesen in Deutschland ausgebaut und gefördert werden müsse, erklärte der EAK-Vorsitzende Rachel. «Wir können nur dann verantwortlich und effektiv dem menschenverachtenden Geist der Euthanasie entgegentreten, wenn wir uns dem Leiden der betroffenen Menschen im Geiste der engagierten Fürsorge und Nächstenliebe annehmen», so der Politiker.

Auch Kirche kritisiert Sterbehilfeverein

Der Präses der Evangelischen Kirche in Westfalen, Alfred Buß, verurteilte kommerzielle Sterbehilfe. «Wer den Tod gegen Bezahlung herbeiführt, macht offenbar aus naheliegenden menschlichen Ängsten ein Geschäft», sagte er der in Bielefeld erscheinenden «Neuen Westfälischen» vom Donnerstag. Schlimme, qualvolle Krankheiten führten oft zu Fragen, «auf die wir keine Antworten wissen», so Buß. «Aktive Sterbehilfe ist jedoch keine Lösung.»

Wie die Zürcher Staatsanwaltschaft am Mittwoch bestätigte, hatte die Sterbehilfeorganisation Dignitas zwei Männern im Alter von 50 und 65 Jahren bei ihrem Freitod auf einem Parkplatz assistiert. Die Organisation musste in den vergangenen Monaten mehrmals den Ort für die Freitodbegleitung wechseln. Anwohner hatten sich über die Hilfe zum Suizid in der Nachbarschaft beschwert. Dignitas assistierte den Angaben zufolge auch Menschen beim Freitod in einem Hotel.

Dignitas hat in den vergangenen Jahren mehrere hundert Menschen in den Freitod begleitet, darunter befanden sich viele Deutsche und andere Ausländer. In der Schweiz ist die passive Sterbehilfe erlaubt, sofern die Helfer keine eigennützigen Motive verfolgen. In Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern ist passive wie aktive Sterbehilfe verboten.

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#3
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Nach assistiertem Suizid: Erzbischof fordert Verbot von Sterbehilfeverein «Dignitas»





Jesus.de-



10.11.2007


(epd) - Nach zwei spektakulären Sterbehilfe-Fällen in der Schweiz ist in Deutschland am Freitag erneut eine kontroverse Debatte entbrannt. Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky forderte ein Verbot des Schweizer Sterbehilfe-Vereins «Dignitas». Die Deutsche Hospiz Stiftung unterstützte Forderungen, die geschäftsmäßige Vermittlung von Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Dagegen lehnte die FDP die Strafbarkeit von Suizid-Begleitung ab.

Die Befürworter aktiver Sterbehilfe setzten «auf einen schnellen Tod» und lehnten es ab, «das Sterben als eine Phase des Lebens zu begreifen», kritisierte Kardinal Sterzinsky in einem vorab verbreiteten Rundfunkbeitrag. Der Wunsch unheilbar Kranker sei «nicht zu sterben, sondern nicht zu leiden». Nötig sei deshalb «eine starke Palliativmedizin», um sterbende Menschen schmerzfrei und würdevoll in den Tod zu begleiten.

Die Hospiz Stiftung begrüßte den Willen von Rechtspolitikern, für ein rasches Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von assistierter Selbsttötung zu sorgen. Nur durch konsequentes Handeln sei das «menschenverachtende Treiben und der Geschäftemacherei der Schweizer Sterbehelfer» zu stoppen», erklärt Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Gegen eine Initiative der CDU-geführten Länder Hessen, Thüringen und Saarland zum Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe wandten sich die Freidemokraten. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch nannte diesen Vorstoß völlig unverhältnismäßig. Bereits die Weitergabe von Adressen solle danach strafbar werden, kritisierte er. Die «würdelose Form» der Beihilfe zur Selbsttötung auf einem Parkplatz dürfe kein Vorwand sein, überzogen zu reagieren, so Kauch. Das Strafrecht sei keine Lösung.
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Berlin: Arzt will für Dignitas Sterbehilfe leisten




Jesus.de-


15.11.2007

(epd) - Ein Berliner Arzt hat einem Medienbericht zufolge angekündigt, in Deutschland Sterbehilfe leisten zu wollen. Das begleitete Sterben müsse auch in Deutschland ohne Probleme möglich sein, zitierte die «Berliner Morgenpost» den Urologen Uwe-Christian Arnold aus Wittenau (Donnerstagsausgabe). Um dieses Ziel zu erreichen, seien ihm auch spektakuläre Aktionen recht. Arnold ist den Angaben zufolge Vorsitzender des Vereins «Dignitate», einem Ableger der umstrittenen Schweizer Organisation Dignitas.

Dignitas hatte in der vergangenen Woche mit der Sterbehilfe für zwei Deutsche auf einem Schweizer Parkplatz Schlagzeilen gemacht. Die Organisation hatte zudem angekündigt, im Großraum Berlin einen Sterbewilligen zu suchen, um in einem juristischen Präzedenzfall in Deutschland einen Freispruch für alle zu erreichen, die Beihilfe zum Freitod leisten.

In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid erlaubt, sofern die Helfer keine eigennützigen Motive verfolgen. In Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern ist lediglich aktive Sterbehilfe eindeutig untersagt. Nach den jüngsten Fällen von Freitodbegleitung in der Schweiz werden in Deutschland die Forderungen nach einem Verbot von Dignitas und einem Ausbau der Hospize und der Palliativmedizin lauter.
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Sterbehilfe: Neuer Streit über die Schweizer Suizid-Begleitung durch Dignitas - und Hängepartie bei Patientenverfügungen


"Es geht um das letzte Menschenrecht"





Ludwig Minelli von Dignitas über die Praktiken des Schweizer Sterbehilfevereins




Der Freitod zweier Deutscher auf einem Parkplatz bei Zürich hat die Schweizer Organisation Dignitas erneut in die Kritik gebracht. Mit Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli sprach Antje Hildebrandt.
DIE WELT:
Herr Minelli, Dignitas wirbt mit dem Slogan "Menschenwürdig leben, menschenwürdig sterben". Ist es menschenwürdig, wenn Menschen auf einem öffentlichen Parkplatz beim Suizid im Auto begleitet werden?
Ob irgendetwas im Zusammenhang mit dem Leben oder Sterben eines Menschen würdig ist, kann nur von dem betreffenden Menschen selbst beantwortet werden, nie von einem Dritten. In den zwei von Ihnen angesprochenen Fällen haben beide Dignitas-Mitglieder diesen Weg einer Freitodbegleitung in einem anonymen Hotelzimmer vorgezogen. Ihre eigenen Fahrzeuge standen ihnen näher; es waren ihre eigenen Räume ...
...die, von allen einsehbar, auf einem Parkplatz standen.

Die Verkürzung auf den Begriff "Freitodhilfe auf Parkplatz" ruft ein völlig falsches Bild hervor. In Wahrheit stand das Fahrzeug jeweils am Rande einer großen Wiesenfläche, die vollständig umwaldet ist.
Man wirft Ihnen vor, Sie hätten sich bewusst für einen öffentlichen Ort entschieden, um die Behörden zu Genehmigungen für Sterbezimmer in Mietwohnungen zu zwingen.

Der Vorwurf ist falsch. Seit Langem befasse ich mich nicht mehr mit der Vorbereitung von Freitodbegleitungen. Das wird von den Dignitas-Mitarbeitern selbstständig erledigt. Ich bin im Vorfeld einmal gefragt worden, ob ich etwas dagegen hätte. Dazu habe ich erklärt: Wenn es die Mitglieder wünschen, haben wir das zu respektieren.
Dennoch wurde mit dem öffentlichen Freitod ein Schlaglicht auf das Dilemma geworfen, dass Dignitas seit der Kündigung seiner Wohnung keine Räume mehr für das Sterben hat. Verbietet es die Sensibilität des Themas nicht, Politik auf dem Rücken seiner Mitglieder auszuüben?

Dignitas betreibt keine Politik auf dem Rücken von Menschen, die ihr Leben aus zureichenden Gründen beenden möchten. Es ist umgekehrt: Es ist die deutsche Politik, die sich der Freiheit in den Weg stellt und schwer leidende Menschen zwingt, ihr Land zu verlassen, um sich zu fremden Menschen in der Schweiz zu begeben - nur um ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch nehmen zu können.

Wer unbedingt sterben will, muss dafür nicht in die Schweiz fahren.
Nein, aber nach Forschungsergebnissen, auf die sich auch die Schweizer Bundesregierung stützt, muss er mit einem Risiko von 49 : 1 damit rechnen, dass ihm der Suizid misslingt und er seine Gesundheit zusätzlich beeinträchtigt. Deshalb braucht es kundige Hilfe beim Suizid. Die hat den Vorteil, dass mit jedem Menschen, der sich darum bemüht, zuerst darüber gesprochen werden kann, ob ihm nicht besser zum Leben hin geholfen würde.

Wie oft kommt es vor, dass sich Ihre Mitglieder am Ende dieser Beratung für das Leben entscheiden?
Eine deutsche Studie weist nach, dass 70 Prozent der Dignitas-Mitglieder, welche die Mitteilung erhalten haben, dass ein Schweizer Arzt für sie das erforderliche Rezept zu schreiben bereit ist, sich nach dieser Mitteilung nie mehr bei Dignitas melden. Weshalb? Weil sie von da an wissen, dass ihnen geholfen werden könnte, wenn sie es nicht mehr aushalten. Nun leben sie ihr Leben angstfrei zu Ende.

Wo verläuft die Grenze zwischen Suizid und Töten auf Verlangen?

Tötung auf Verlangen - man könnte auch sagen: aktive Sterbehilfe - ist auch in der Schweiz verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Bei der Beihilfe zum Suizid, die wir und andere Organisationen leisten, beendet ein Mensch sein Leben selbst mithilfe eines sonst nicht erhältlichen Medikaments, und die Organisationen sorgen dafür, dass der sterbewillige Mensch sein Leben schmerz- und risikofrei beenden kann. Das bedeutet, dass der sterbewillige Mensch den letzten Akt in seinem Leben selbst durchführen muss.

Welche Suizid-Motive werden Ihnen am häufigsten genannt?

Im Vordergrund stehen Krebs, multiple Sklerose und Muskellähmung. Betagte leiden oft an zahlreichen Krankheiten, die - zusammen - dem Leben alle Qualität rauben.
Kritiker werfen Ihnen vor, Dignitas fördere das "Express-Sterben". Wie viel Zeit vergeht in der Regel zwischen der ersten Kontaktaufnahme und dem Suizid?

Es ist wohl in den meisten Fällen tatsächlich so, dass unsere Mitglieder an einem Tag nach Zürich kommen, das Gespräch mit dem Arzt führen, der dann das Rezept ausstellt oder - in seltenen Ausnahmefällen - verweigert, und sie dann am selben oder am nächsten Tage beim Suizid begleitet werden. Doch dem geht in der Regel eine teilweise sehr lange Vorbereitungszeit voraus. Eine Studentin von der Universität Magdeburg hat die Dignitas-Begleitungen des Jahres 2005 untersucht und gezeigt, dass bei jenen 138 Begleitungen zwischen dem Beitritt zu Dignitas und der Freitodbegleitung minimal sechs Tage, maximal 1871 Tage lagen; im Mittel 240. In dieser Zeit finden immer wieder Kontakte statt.
Dignitas hat seit seiner Gründung 1998 mehr als 800 Mitglieder beim Suizid begleitet. Wie sehen Sie sich selbst - als Seelsorger oder als Dienstleister?

Ich bin als Rechtsanwalt auf die Durchsetzung von Menschenrechten spezialisiert. Es geht darum, den Anspruch auf das "letzte Menschenrecht" durchzusetzen, nämlich selbst über seinen eigenen Tod entscheiden zu können. Andererseits hilft unsere Beratung auch, den Weg zu Schmerzkliniken oder - sofern überhaupt vorhanden - Palliativstationen zu finden.
Wenn man berücksichtigt, dass Mitglieder das Sterben rund 3500 Euro kostet, scheint das Begleiten von Selbstmordkandidaten ein einträgliches Geschäft zu sein.

Eine derartige Tätigkeit ist äußerst personalintensiv und erfordert demzufolge viel Zeit und Einsatz. Dignitas beschäftigt insgesamt 15 Teilzeitmitarbeiter, unsere monatliche Lohn- und Honorarsumme liegt bei über 30 000 Euro. In den Statuten von Dignitas ist festgelegt, dass Überschüsse der Rechnung zur Verbesserung der Dienstleistungen und für die Suizid-Vorbeugung verwendet werden müssen.

Derzeit bereiten CDU-Justizminister hierzulande eine Gesetzesinitiative vor, um Organisationen wie Dignitas zu verbieten.
Eine Initiative der Länder Saarland, Hessen und Thüringen liegt bereits seit Längerem beim Bundesrat. Nach Ansicht maßgebender deutscher Juristen widerspräche sie sowohl dem Grundgesetz als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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Käßmann & Co: Evangelische Bischöfe kritisieren Pläne des Sterbehilfe-Vereins Dignitas




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20.11.2007


(epd) - Die Pläne des Sterbehilfe-Vereins Dignitas, in Deutschland Schwerstkranken Sterbehilfe zu leisten, sind bei der evangelischen Kirche auf Widerspruch gestoßen. Landesbischöfin Margot Käßmann aus Hannover kritisierte das Vorgehen von Dignitas als «Handel mit der Angst» von kranken Menschen. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, nannte das Vorhaben einen «gezielten Rechtsbruch». Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach sich für einen Ausbau der schmerzlindernden Behandlung von Schwerstkranken aus.

Die umstrittene Schweizer Organisation Dignitas will Medienberichten zufolge in Deutschland Präzedenzfälle schaffen, um die Sterbehilfe aus der rechtlichen Grauzone zu führen. Ihr Gründer Ludwig Minelli sagte, er habe in Deutschland einen Freiwilligen gefunden, der durch einen Giftcocktail von Dignitas sterben wolle. Angehörige seien bereit, bei einer Strafverfolgung durch alle gerichtliche Instanzen zu gehen.

«Die Menschen haben vor allem Angst vor den Schmerzen», sagte Bischöfin Käßmann der «Süddeutschen Zeitung» (Dienstagsausgabe). «Sobald sie aber wissen, wie die Palliativmedizin diese Schmerzen ausschalten kann und was in Hospizen geleistet wird, ändert sich ihre Haltung.» Käßmann lehnte es ab, dass ein «quasi als Gewerbe arbeitender Verein» Gift bereitstelle: «Bei Anruf Gift - das kann nicht richtig sein», sagte die Bischöfin.

Bischof Huber sagte der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (Dienstagsausgabe): «Hier wird versucht, das Verbot der Tötung auf Verlangen aufzuweichen - das ist inakzeptabel.» Das Vorhaben verstoße gegen deutschen Recht und die ärztliche Standesethik. In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid erlaubt, sofern die Helfer keine eigennützigen Motive verfolgen. In Deutschland ist lediglich aktive Sterbehilfe eindeutig untersagt.

Die geschäftsmäßige Vermittlung zur Selbsttötung müsse unter Strafe gestellt werden, forderte der stellvertretende Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CSU, Harald Häßler, am Montagabend in Nürnberg. Er bezeichnete «Dignitate», den deutschen Ableger des Schweizer Sterbehilfe-Vereins, als «obskure Organisation», der es um die Kommerzialisierung der Sterbehilfe gehe.

Bundesgesundheitsministerin Schmidt sagte in Göttingen, der Ausbau der Palliativmedizin sei die einzige Alternative zu aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid. Viele Menschen hätten Angst vor dem Sterben, insbesondere vor möglichen Schmerzen und dem Verlust ihrer Würde, so die Ministerin. Es müsse daher dauerhaft gewährleistet sein, dass alle gesetzlich versicherten Patienten Zugang zu palliativmedizinischer Versorgung hätten.

Dignitas hatte zuletzt wegen Beihilfe zum Suizid zweier Deutscher auf einem Schweizer Parkplatz für Aufsehen gesorgt. In Deutschland werden seither Forderungen nach einem Verbot von Dignitas lauter.
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