Befangenheitsanträge gegen Richter des BverfG
Veröffentlicht: 13. Oktober 2021 | Autor: |
Der Bundestagsabgeordnete Christian Wirth (AfD) hat in seiner Verfassungsbeschwerde gegen das „Bundesnotbremsengesetz“ sowie den Verfahren der Parlamentarier B. von Storch, Komning, Münzenmaier, die er als Verfahrensbevollmächtigter vertritt, Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgericht, Stephan Harbarth, die Vizepräsidentin, Doris König, sowie weitere Richter des Bundesverfassungsgerichts gestellt.
Grund war ein Essen dieser Richter am 30. Juni 2021 im Bundeskanzleramt zusammen mit Bundeskanzlerin Merkel, Bundesjustizministerin Lambrecht sowie weiteren Kabinettsmitgliedern. Gegenstand der Tagesordnung war dabei auf Wunsch Harbarths die Corona-Politik der Bundesregierung, so dass Bundesjustizministerin Lambrecht hierzu ein Referat hielt.
MdB Christian Wirth teilt dazu mit:
„Es kann nicht sein, dass das höchste deutsche Gericht sich quasi im Bundeskanzleramt ‚Instruktionen‘ abholt, wenn gleichzeitig Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Politik der Bundesregierung anhängig sind. Von Richtern, die von der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung offensichtlich wenig beeindruckt sind, ist kein neutrales Urteil mehr zu erwarten.“
Des Weiteren stellt Wirth klar, dass trotz Auslaufen des „Notbremsengesetzes“ weiter ein Rechtsschutzbedürfnis und somit ein Anspruch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht, da eine Wiederholungsgefahr nicht von der Hand zu weisen ist. Denn sowohl Frau Merkel als auch weitere politische und wissenschaftliche Akteure warnen permanent vor neuen Wellen und neuen Varianten des Corona-Virus.