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Rechtslage zur Gendersprache im Bundestag


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Rolf

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Rechtslage zur Gendersprache im Bundestag

 

 

 

 

Veröffentlicht: 1. Juli 2021 Autor: 

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Erklärung der Bundestagsabgeordneten Sylvia Pantel (CDU):

 

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Am vergangenen Donnerstag haben wir darüber debattiert, ob die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend verändert werden sollte, dass wir Gendersprache nicht zulassen. Der Antrag wurde an den federführenden Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.

 

 

Wie ist derzeit die Rechtslage?

 

Wir haben uns bereits klare Regeln für die Nutzung unserer Sprache in der Geschäftsordnung gegeben. In Paragraph 80a heißt es, dass ein beim Bundestag angesiedelter Redaktionsstab die Ausschussdrucksachen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüft und sprachliche Beratung anbietet.

 

Die Empfehlung ist klar: Keine Genderzeichen in Drucksachen, Reden oder Anträgen.

Der Redaktionsstab beruft sich dabei auf die verbindlichen Regeln des Rechtschreibrats gegen die Verwässerung unserer Sprache durch Genderzeichen.

 

Der Rechtschreibrat ist eine zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung von Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol, Liechtenstein und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Sie alle sind gegen die Aufnahme von Gendersternchen in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung.

 

Diese Regelungen sollten wir deshalb auch flächendeckend umsetzen und Abweichungen nicht zulassen.

 

 

Quelle: 

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