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Bayerische Kirche: Keine Gottesdienste an Heiligabend nach 21 Uhr


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Bayerische Kirche: Keine Gottesdienste an Heiligabend nach 21 Uhr

15.12.2020

csm_stadt_kirche_nacht_lichter_bayern_87Die Ausgangssperre gilt im Freistaat ab dem 16. Dezember zwischen 21 und fünf Uhr. Foto: pixabay.com

München (idea) – Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) verzichtet an Heiligabend auf Gottesdienste während der nächtlichen Ausgangssperre. Das teilte das Landeskirchenamt in München mit. Die Ausgangssperre gilt im Freistaat ab dem 16. Dezember zwischen 21 und fünf Uhr.

„Das ist für uns ein schmerzlicher Eingriff. Trotzdem nehmen wir es hin“, heißt es in der Mitteilung. Die Absagen von nächtlichen Christmetten und Christvespern seien Teil einer „großen Kraftanstrengung“, um gemeinsam auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu reagieren. Viele Menschen müssten massive Einschränkungen hinnehmen, „die sehr weh tun“.

Bedford-Strohm: Präsenzgottesdienste sind zu verantworten

Außerhalb der nächtliche Sperrstunde seien Präsenzgottesdienste in Kirchen oder im Freien bei Einhaltung von Schutzkonzepten zu verantworten, erklärte Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München). Er ist auch EKD-Ratsvorsitzender.

Seit Wochen werde in der Landeskirche auch an Alternativen zu Präsenzgottesdiensten gearbeitet. So würden Weihnachtsgottesdienste im Fernsehen oder per Internet übertragen. „Das alles wird dafür sorgen, dass dieses besondere Weihnachten für viele Menschen zur Kraftquelle in schwerer Zeit wird“, so der Landesbischof.

Jenseits aller Einschränkungen werde die Weihnachtsbotschaft ihren Weg in die Herzen der Menschen finden.

 


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Christmette: Kommt es zu einem Aufstand katholischer Bischöfe gegen Söder?

 

 

 

 
15. Dezember 2020

 

 

„Es traf uns gestern wie Blitz, als wir aus München hörten, dass es keine Ausnahmen von der Ausgangssperre geben solle, auch nicht an Heilig Abend.“ (Bischof Voderholzer von Regensburg)

 

(David Berger) Hat der protestantische Söder diesmal sein autoritäres Willkürherrschen überzogen? Das scheint fast so. Denn nachdem Söder kurz vor Weihnachten kurzerhand die späten Christmetten nach 21 Uhr, die eine Jahrhunderte alte Tradition der Catholica und auch Bayerns sind, wegen seiner Ausgangssperre verboten hat und den Ungehorsamen mit einem Mindestbußgeld von 500 Euro droht, haben sich nun die bayerischen katholischen Bischöfe zusammen getan und scheinen in den Widerstand zu gehen. 

 

Wir dokumentieren hier das Schreiben der Bischöfe

 

„Die Christmette ist ursprünglich eine Mitternachtsmesse und gehört gerade in Bayern zu den wichtigsten Gottesdiensten des Jahres. In den meisten Pfarreien beginnt sie am späten Abend um 22.00 Uhr oder 22.30 Uhr.

 

In Anbetracht der Entwicklungen haben in allen Diözesen die Pfarrer und die mitverantwortlichen Haupt- und Ehrenamtlichen in den Pfarreien Konzepte entwickelt, die im Rahmen des beschränkten Platzangebotes vielen Gläubigen ermöglichen, eine weihnachtliche Liturgie an Heiligabend mitzufeiern. Da die Vorbereitungen der Haupt- und Ehrenamtlichen weitgehend abgeschlossen, strenge Hygienekonzepte entwickelt, persönliche Platzkarten (ggf. auch fälschungssicher) ausgegeben sind und das Gottesdienstangebot über den ganzen Nachmittag und Abend erheblich erweitert und somit entzerrt ist, trifft die Ausgangssperre ab 21.00 Uhr alle Beteiligten hart.

 

Durch Verbot später Christmetten wird Infektionsrisiko erhöht

 

Die zeitliche Ausweitung der Gottesdienste über den ganzen Abend würde das Infektionsrisiko nach Auffassung der Bischöfe mindern im Gegensatz zu einer Verdichtung in der Zeit vor 19.30 Uhr. Der Besuch der Christmette trägt zudem mit der religiösen Stärkung erheblich zur seelischen Gesundheit und Stabilisierung der Menschen in dieser Krisenzeit bei.

 

Den bayerischen Bischöfen ist der Ernst der Lage voll bewusst und alle gemeinsam unterstreichen ihr Anliegen, für die von der Staatsregierung erbetene Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung alles daranzusetzen, dass von den Weihnachtsgottesdiensten kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgehen darf.

 

Die Bischöfe sind sich einig, dass am Heiligen Abend so viele Gottesdienste wie möglich gefeiert werden sollen, und haben dringend darum gebeten, dass diese schmerzhafte Entscheidung der Ausgangssperre an Heilig Abend eine einzige Ausnahme erfahren kann.“

So weit das Schreiben der Bischöfe. Ob Söder einer rationalen Argumentation gegenüber offen ist, darf freilich bezweifelt werden. Der bayerische Ministerpräsident hatte schließlich nie überzeugend darlegen können, dass es ihm um die Eindämmung einer Krankheit geht. Stets stand das Sich-Profilieren über brachiale, aber meist willkürlich erscheinende Maßnahmen bei ihm im Vordergrund.

 

Protestanten stellen sich auf Seite Söders gegen Katholiken

 

Interessant: Wo es um die Gleichschaltung gegenüber der Staatsmacht geht, hört für die Protestanten die ökumenische Solidarität auf. Das 

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 berichtet: „Die evangelische Landeskirche in Bayern fügt sich der auch für Heiligabend geplanten strikten Ausgangssperre ab 21 Uhr. Damit müssten die zu später Stunde stattfindenden Christmetten und Christvespern abgesagt werden, erklärte der Landeskirchenrat am Dienstag in München. „Das ist für uns ein schmerzlicher Eingriff.“ Trotzdem nehme man es hin und sehe es als Teil einer großen Kraftanstrengung, „in der wir alle zusammen helfen, um auf die Herausforderungen der Pandemie mit wirksamen Mitteln verantwortlich zu reagieren“.“

 

Ebenso unwahrscheinlich wie ein Einlenken Söders scheint es, dass die katholischen Bischöfe Rückgrat zeigen und den Konfliktfall mit Söders (und damit indirekt Merkels) totalitärer Corona-Herrschaft riskieren.

 

Update 15.12.20, 18.30 h: Die BSZ meldet: Söder bleibt hart

 

„Ausgerechnet im katholischen Bayern wird es dieses Jahr keine traditionellen Mitternachtsmessen geben. Markus Söder bleibt dabei: Harte abendliche Ausgangsbeschränkungen gelten auch an Weihnachten

 

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geht nicht auf die Bitte der bayerischen Bischöfe ein. Für Kirchgänger wird es auch über Weihnachten keine Ausnahmen von den verschärften Ausgangsbeschränkungen geben. „Es wird keine Sonderregelung geben für Familien und auch nicht für Kirchen“, sagte Söder am Dienstag in seiner Regierungserklärung im bayerischen Landtag.“ (

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