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Papst gegen Beihilfe zum Suizid/Selbstmord: Ärzte dürfen keine Vollstrecker des Todes sein


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Rolf

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Papst gegen Beihilfe zum Suizid/Selbstmord: Ärzte dürfen keine Vollstrecker des Todes sein

 

 

 

 

Veröffentlicht: 22. September 2019 | Autor:

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Mit deutlichen Worten hat Papst Franziskus ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung von Schwerkranken verurteilt. Kein Arzt dürfe sich zum „Ausführer eines nicht existenten Rechts“ aufschwingen.
 

Das sagte er am Freitag zu italienischen Chirurgen im Vatikan:

 

„Die Medizin ist von ihrem Wesen her Dienst am menschlichen Leben. Ärzte brauchen neben ihrer technisch-beruflichen Kompetenz einen Wertekodex, mit dem sie den Sinn einer Krankheit und ihrer eigenen Arbeit einordnen und aus jedem klinischen Fall eine menschliche Begegnung machen können.“

 

Gerade bei schweren Krankheiten müssten Patienten „bewusst, mit Intelligenz und Herz“ begleitet werden.

 

„Mit dieser Einstellung kann man die Versuchung zurückweisen, zu der auch Änderungen der Rechtslage beitragen: dass man nämlich die Medizin nutzt, indem man den möglichen Todeswunsch des Kranken ausführt oder dazu Beihilfe leistet. Das sind voreilige Lösungen für Fragen, bei denen es – anders als man denken könnte – nicht um die Freiheit der Person geht, oder ein falsches Mitleid…

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Es gibt kein Recht, über das eigene Leben verfügen; kein Arzt kann sich also zum Ausführer eines nicht existenten Rechts machen.“

 

Der Papst zitierte auch seinen Vorgänger, nämlich Johannes Paul II. Dieser hatte 1995 in seiner

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geschrieben:

 

„In dem heutigen kulturellen und sozialen Umfeld, in dem die Wissenschaft und die ärztliche Kunst Gefahr laufen, die ihnen eigene ethische Dimension zu verlieren, können sie bisweilen stark versucht sein, zu Urhebern der Manipulation des Lebens oder gar zu Todesvollstreckern zu werden.

 

Angesichts dieser Versuchung ist ihre Verantwortung heute enorm gewachsen und findet ihre tiefste Inspiration und stärkste Stütze gerade in der dem Ärzteberuf innewohnenden, unumgänglichen ethischen Dimension, wie schon der alte und immer noch aktuelle hippokratische Eid erkannte, demgemäß von jedem Arzt verlangt wird, sich zur absoluten Achtung vor dem menschlichen Leben und seiner Heiligkeit zu verpflichten.“

 

Quelle:

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