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Abtreibungswerbung durch das Bistum Limburg unterbinden!


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#1
Rolf

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Abtreibungswerbung durch das Bistum Limburg unterbinden! 

 

Grüß Gott und guten Tag Rolf , 

 

 

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass das Erzbistum Berlin schwangeren Jugendlichen Tipps für eine Abtreibung gibt. Nach einem öffentlichen Proteststurm ruderte das Erzbistum – zumindest vorgeblich – zwar zurück, jedoch handelte es sich dabei offensichtlich keineswegs um einen Einzelfall. Recherchen belegen nämlich, dass das Bistum Limburg unter Bischof Georg Bätzing sogar noch einen Schritt weiter geht und gezielt Werbung für Abtreibung macht.

Auf der Internetpräsenz des Katholischen Bezirksbüros Hochtaunus, das zum Bistum Limburg gehört, findet sich eine Broschüre Kontaktadressen für Menschen in Notsituationen“, in der der Caritasverband Hochtaunus seine „Hilfen und Angebote“ bewirbt. Dazu gehören laut der Broschüre (Seite 23): „Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung“ sowie „§219 Beratung mit Ausstellen des Beratungsscheins, der für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist“. Diese Formulierung animiert schwangere Mütter ausdrücklich, sich einen Beratungsschein zu besorgen, um ihr ungeborenes Kind straffrei töten zu können. Zwar geht aus dem Papier nicht eindeutig hervor, ob die Caritas die Beratungsscheine selber ausstellt oder für deren Ausstellung lediglich an die ebenfalls angeführte Diakonie verweist; Herausgeber der Broschüre ist aber in jedem Fall das Bistum Limburg.

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2017/11/18/abtreibungswerbung-durch-das-bistum-limburg-unterbinden/

Diese Broschüre ist in zweierlei Hinsicht ein Skandal. Zum einen darf die Caritas nach geltendem Kirchenrecht gar keine Beratungsscheine ausstellen, zum anderen stellt in Deutschland die sogenannte „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ eine Straftat gemäß § 219a Absatz 1 Strafgesetzbuch dar: „Wer öffentlich, (…) durch Verbreiten von Schriften eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs (…) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aufgrund dessen beschäftigt sich mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit einer Strafanzeige gegen Bischof Dr. Georg Bätzing von Limburg, die Gerhard Woitzik (Bundesvorsitzender der Deutschen Zentrumspartei) gestellt hat.

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2017/11/18/abtreibungswerbung-durch-das-bistum-limburg-unterbinden/

Der Fall ist auch deswegen so brisant, weil die Abtreibungslobby seit Jahren die Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch und dies nun durch eine neue Bundesregierung in greifbare Nähe rückt. Auf juristischer Ebene streitet beispielsweise die Abtreiberin Kristina Hänel für die Legalisierung von Abtreibungswerbung. Unterstützt das Bistum Limburg mit seiner Broschüre eventuell gezielt diese Bestrebungen?

Um das herauszufinden wenden wir uns mit anbei stehender Petition an Bischof Dr. Georg Bätzing von Limburg und fordern ihn auf, die Broschüre „Kontaktadressen für Menschen in Notsituationen“ unverzüglich von der Internetseite des Erzbistums zu entfernen und auch deren Verbreitung in Papierform sofort einzustellen. Es kann nicht sein, dass gerade die Katholische Kirche, nach deren Kirchenrecht der vorgeburtliche Kindsmord mit der Exkommunikation bestraft wird, sich des Verbrechens der Werbung für Abtreibung schuldig macht. Bitte unterstützen auch Sie diese Forderung für eine Kultur des Lebens in unserem Land!


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