Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

FPÖ-Winter wegen Verhetzung verurteilt


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34178 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

 

FPÖ-Winter wegen Verhetzung verurteilt

 

 

 

22. Januar 2009 14:27
 
 
Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden.

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

|

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 
 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Äußerungen gegen den Islam und den Propheten Mohammed waren rund um das Neujahrstreffen der Freiheitlichen im Grazer Wahlkampf-Finale vor einem Jahr gefallen.

 

Winter, die sich selbst “nicht schuldig” bekannte, wurde in vier von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen. Dabei war es um die Warnung von einem “Einwanderungs-Tsunami”, dem Islam als historische “Feindreligion” sowie um ihre Meinung gegangen, der Islam gehörte über das Mittelmeer zurückgeworfen, Prophet Mohammed sei im heutigen Rechtsverständnis ein Kinderschänder und habe den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben. Diese Äußerungen seien objektiv geeignet gewesen, Hass zu schüren, begründete Richter Christoph Lichtenberg das Urteil. Auch die Herabwürdigung sei eindeutig. Freigesprochen wurde Winter in der Forderung ihres Sohnes und RFJ-Funktionärs Michael nach “Tierbordellen”, den sie in einer Schuldiskussion verteidigt hatte.

 

Es sei nicht um eine einzelne Formulierung gegangen, sondern die “Äußerungen in der Gesamtheit”, begründete der Richter. Damit folgte er nicht der Verteidigungslinie von Anwalt Bernhard Lehofer und Winter selbst, die mit einer weißen Lilie in der Hand den Verhandlungssaal betreten hatte, wonach es um “verkürzte und provokante Aussagen im Wahlkampf” gegangen sei, die historisch begründbar und nur gegen den “Radikal-Islam” gedacht gewesen seien. Als erschwerend wertete Richter Lichtenberg, dass sich Winter auch vor Gericht nicht zur Erklärung durchgerungen haben, in Zukunft von solchen Äußerungen Abstand nehmen zu wollen.

 

Winter hatte sich in ihrem Schlusswort “erschüttert” über die Vorwürfe gezeigt, die sie als “Hassprediger” hinstellten: “Ich hatte niemals die Absicht, irgendjemand in seinen religiösen Gefühle verletzen zu wollen”. Sie trete für die Rechte der Frauen und Gleichbehandlung auch im Islam ein. “Ich habe die Wahrheit gesprochen, und meine Wahrheit ist mit Gottes Hilfe gesprochen worden”, sagte die Angeklagte.

 

Staatsanwalt Wolfgang Redtenbacher hatte darauf hingewiesen, dass “Grundrechteimmanente Grenzen” überschritten worden seien und hatte eine “harte Strafe aus Gründen der Spezial- und Generalprävention” gefordert. Der Verteidiger hatte gekontert, ihm komme vor, “hier wird ein Exempel statuiert, damit sich die FPÖ benehmen soll”.

Winter berief gegen das Urteil, das sie als “unverständlich” bezeichnete. Ihr Mandat will sie weiterhin ausüben.


  • 0