Illegale Ausländer können in Kiel straffrei klauen
Die offiziellen Leitlinien der Polizeidirektion Kiel sind ein Freibrief für kriminelle Ausländer ohne Papiere. Ladendiebstahl und Sachbeschädigung werden in dieser Tätergruppe nicht mehr verfolgt.
Der Grund dafür ist, dass die Polizei die Personalien von mutmaßlichen Tätern innerhalb von zwölf Stunden klären muss. Doch bei nicht registrierten Ausländern ist dies nur mit großem Aufwand möglich.
Denn die offenen Grenzen haben es ermöglicht, dass viele illegale Ausländer weder einen Pass oder Personaldokumente mit sich führen, noch eine Personenerfassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Freibrief für illegale AusländerDaher fängt die Kieler Polizei nun erst gar nicht mehr damit an, bei Diebstahl oder Sachbeschädigung gegen kriminelle Asylanten zu ermitteln. In den internen Leitlinien der Polizeidirektion Kiel, die
vorliegen, heißt es:„Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden und Merkblattfertigung wäre unzulässig) bei einfachen / niedrigschwelligen Delikten (Ladendiebstahl / Sachbeschädigung) regelmäßig aus.“
Doch dieser Freibrief für illegale Ausländer gilt laut den Kieler Richtlinien nur bei einfachen Delikten. „Bei höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)“ soll die Polizei in der Regel dann doch versuchen, die Personalien der mutmaßlichen Täter zu ermitteln.
Vor einigen Tagen war bereits bekannt geworden, dass die Polizei in Schleswig-Holstein bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr ermittelt. In der Migrationskrise ist der Rechtsstaat außer Kraft.