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"Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung"


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Rolf

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"Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung"

 

 

Ex-Verfassungsrichter Bertrams übt scharfe Kritik am Vorgehen von Kanzlerin Merkel in der Flüchtlingspolitik. Er vermutet einen Verfassungsbruch und spricht von "selbstherrlicher Kanzler-Demokratie".

 
 
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"Noch nie war die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief": Verfassungsrechtler wie Udo Di Fabio und Hans-Jürgen Papier lassen kein gutes Haar am Agieren der Kanzlerin in der Flüchtlingskrise. Quelle: Die Welt

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Flüchtlingspolitik Kompetenzüberschreitung und möglichen

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vorgeworfen.

 

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Gutachten zu Flüchtlingsobergrenzen
 

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"Im Alleingang hat sie Hunderttausende Flüchtlinge ins Land gelassen. Das war zwar sehr mitfühlend, geschah

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", schreibt Bertrams in einem Beitrag für den

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.

Merkels Vorgehen werfe die verfassungsrechtliche Frage auf, ob sie dazu überhaupt legitimiert war. "In unserer repräsentativen Demokratie liegen alle wesentlichen Entscheidungen – gerade auch solche mit Auswirkung auf das Budget – in den Händen der vom Volk gewählten Abgeordneten", so Bertrams mit Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter deutscher Truppen im Ausland.

Ohne parlamentarische Zustimmung dürfe es solche Einsätze nicht geben. "Kann also schon die Entsendung einiger Hundert Soldaten nach Mali nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen, dann ist diese erst recht erforderlich, wenn es um die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge geht", so Bertrams.

"Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der Selbstermächtigung", betonte er und sprach von einer "selbstherrlichen Kanzler-Demokratie". Bertrams stand von 1994 bis 2013 an der Spitze des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster.

 

 

Staatsrechtler fordert Grenzschutz


Ebenfalls scharfe Kritik an Bundeskanzlerin Merkel kommt von dem Staatsrechtler Ulrich Battis. "Die Bundesrepublik muss ihre Grenzen effektiv schützen, wenn ansonsten eine Überforderung durch die Aufnahme von Ausländern droht", forderte der Rechtswissenschaftler von der Humboldt-Universität Berlin in der

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"Ich habe noch die Neujahrsansprache der Kanzlerin im Ohr. Da hat sie gesagt, dass Einwanderung noch jedem Land gutgetan hat. Es geht hier aber nicht um Einwanderung, sondern um Asylsuchende. Einwanderung und Asyl sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe", sagte Battis. "Das Asylverfahren ist kein Instrument der Einwanderungspolitik", unterstrich der Staatsrechtler.Das System des Dublin-Vertrags funktioniert nicht mehr. Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen.
 

Wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen sicheren Herkunftsland einreise, könne sich laut Grundgesetz nicht auf das Asylrecht berufen, sagte Battis. "Diese Regelung ist der Kern des Dublin-Vertrags. Dieses System funktioniert nicht mehr. Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen. Ohne Grenzkontrollen wird auf Dauer nicht nur der Sozialstaat aus den Angeln gehoben, sondern auch der Rechtsstaat", betonte der Staatsrechtler.

 

Die Entscheidung, ob in großem Stil Einwanderung nach Deutschland stattfinden solle oder nicht, müsse der Bundestag treffen, sagte auch Battis. "Das kann die Bundesregierung nicht allein entscheiden." Merkel setze auf eine europäische Lösung und den gemeinsamen Schutz der Außengrenzen. Das scheine aber nicht zu funktionieren. "Wenn sich auf europäischer Ebene keine Lösung finden lässt, ist die Bundesregierung verpflichtet, für Rechtmäßigkeit und funktionierende Kontrollen an Deutschlands Grenzen zu sorgen", forderte der Staatsrechter.


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